Freistaat Thüringen Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz

Inhalt

Vergleichsprobe

Begriffsbestimmung gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der amtlichen Lebensmittelüberwachung in Thüringen (ThürVV-Lebensmittelüberwachung) veröffentlicht im Thüringer Staatsanzeiger Nr.9/2007:
Vergleichsprobe:
Probe, die im Zusammenhang mit einer Beschwerde- oder Verdachtsprobe (gegebenenfalls auch auf besondere Anforderung des TLLV) als Probe mutmablich gleicher Beschaffenheit wie diese amtlich entnommen wird.