Freistaat Thüringen Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz

Inhalt

Nachprobe Verfolgsprobe

Begriffsbestimmung gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der amtlichen Lebensmittelüberwachung in Thüringen (ThürVV-Lebensmittelüberwachung) veröffentlicht im Thüringer Staatsanzeiger Nr.9/2007:
Nach- bzw. Verfolgsprobe:
Verdachtsprobe, die auf Grund auffälliger Untersuchungsergebnisse zur weiteren Nachprüfung amtlich entnommen wird.