Freistaat Thüringen Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz

Inhalt

Verdachtsprobe

Begriffsbestimmung gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der amtlichen Lebensmittelüberwachung in Thüringen (ThürVV-Lebensmittelüberwachung) veröffentlicht im Thüringer Staatsanzeiger Nr.9/2007:
Verdachtsprobe:
Probe, die auf Grund von Verdachtsmomenten oder Informationen anderer Behörden bzw. der Verbraucher amtlich entnommen wird.