
Begriffsbestimmung gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der amtlichen Lebensmittelüberwachung in Thüringen (ThürVV-Lebensmittelüberwachung) veröffentlicht im Thüringer Staatsanzeiger Nr.9/2007:
Planprobe:
Probe, die nach dem vom Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit erlassenen Rahmenprobenplan amtlich entnommen wird und aus der Schlüsse auf eine allgemeine Beschaffenheit des Produktes gezogen werden können.