
Begriffsbestimmung gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der amtlichen Lebensmittelüberwachung in Thüringen (ThürVV-Lebensmittelüberwachung) veröffentlicht im Thüringer Staatsanzeiger Nr.9/2007:
Gegenprobe:
Teil der amtlich entnommenen Probe und von gleicher Beschaffenheit wie diese, der amtlich versiegelt zurückgelassen wird.