Freistaat Thüringen Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz

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Untersuchungen Sommerzeit

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Grillparty, Badespaß und Eis essen im Sommer

Kein Sommer ohne Bratwurst, zumindest nicht in Thüringen. Und da die „Thüringer Bratwurst“ nicht etwa eine von vielen ist, steht in dieser Grillsaison die unter geschützter geografischer Bezeichnung angebotene Spezialität ganz im Focus der Lebensmittelkontrollen. Die „Thüringer Bratwurst“ muss überwiegend aus Thüringer Fleisch und Zutaten bestehen. Der Fettgehalt darf nur 20 ± 5 % betragen.

An den Fleischtheken der Supermärkte und in den Metzgereien findet man aber auch Steaks, Koteletts und zubereitetes Grillgut in großer Auswahl. Zahlreiche Fleischerzeugnisse sind schon fertig gewürzt oder in würzige Marinaden eingelegt. Aber waren die Fleischstücke vor dem Würzen auch frisch? Sind sie appetitlich und waren sie auch ununterbrochen gekühlt? Und welches Stück Fleisch verbirgt sich unter der Marinade?

Zum Grillgenuss gehören traditionell Senf und Würzsaucen. Die scharfen Chilisaucen stehen in diesem Jahr im Prüfplan der Lebensmittelbehörden. Qualitätsminderungen bei den Chilischoten oder Chiliwürzern lassen sich durch einen Farbstoff verdecken. Diese Produkte werden daher auf den Zusatz Sudanrot und andere unzulässige Farbstoffe getestet.

Auch Durstlöscher und alkoholische Getränke dürfen beim Grillen nicht fehlen. Biere, Limonaden, Brausen und Mineralwasser komplettieren das sommerliche Untersuchungsprogramm. Getränke werden auf ihre korrekte Rezeptur, die Qualität der Zutaten, die Verwendung von Zusatzstoffen und die Richtigkeit der Kennzeichnung hin überprüft. Wie im Sommer bei vielen Lebensmitteln, steht die mikrobiologische Beschaffenheit besonders im Blickpunkt der Kontrollen und Untersuchungen.

An heißen Tagen oder warmen Sommerabenden ist es ein Vergnügen, noch ein Eis aus der Hand zu schlecken. „Blauer Engel“, „Black Mamba“ oder „Knoblaucheis“ zeugen von der Phantasie und Kreativität der Eiskonditoren. Damit aber das Eisessen ein Vergnügen ohne Folgen bleibt, gelten für diese leicht verderblichen Lebensmittel strenge hygienische Vorgaben. Unverpacktes, meist als Kugeln angebotenes Speiseeis steht daher in jedem Sommer auf dem Probenplan der Kontrolleure. Auch hier gilt das Hauptaugenmerk den mikrobiologischen Kriterien: niedrige Gesamtkeimzahl und Abwesenheit von Krankheitserregern.

Werden Lebensmittel mit bestimmten Farbstoffen wie Tartrazin oder Azorubin gefärbt, so ist nicht nur der Farbstoff zu kennzeichnen. Ab dem 20. Juli 2010 müssen entsprechende Produkte zusätzlich den Warnhinweis „Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“ tragen. Die Einhaltung dieser zusätzlichen Kennzeichnungspflicht wird bei den Produkten überprüft.

Ob Tankini, Bikini oder Badeanzug - Badetextilien sind Bedarfsgegenstände mit Hautkontakt im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs. Bei diesen steht die Überprüfung auf Farbstoffe, die krebserregende aromatische Amine abspalten bzw. sensibilisierende Dispersionsfarbstoffe enthalten können, im Vordergrund der Untersuchungen.

Ergebnisse der Untersuchungen der einzelnen Warengruppen  finden Sie demnächst in der Spalte auf der rechten Seite.