
In diesem Dezernat werden mittels moderner Nachweisverfahren abteilungsübergreifend Lebensmittel pflanzlicher Herkunft, Bedarfsgegenstände und kosmetische Mittel auf Rückstände von Pflanzenschutz, Pflanzenbehandlungs- und Vorratsschutzmitteln überprüft. Zulässige Höchstmengen bzw. Grenzwerte für Rückstände an Pflanzenschutzmitteln und Tierarzneimitteln sind in europäischen und nationalen Verordnungen festgelegt.
Die Untersuchung von Schlachttieren, Fleisch und anderen Lebensmitteln tierischer Herkunft richtet sich vor allem auf den Nachweis von Pestizidrückständen sowie Rückständen von Tierarznei- oder Masthilfsmitteln. Die Analytik erfolgt mittels hochleistungsfähiger GC- bzw. HPLC-Massenspektrometer.
Die Bestrahlung von Lebensmitteln zur Verringerung der Keimvermehrung ist in Deutschland
nur bei Kräutern und Gewürzen zulässig. In anderen Ländern ist eine Strahlenbehandlung auch bei anderen Lebensmitteln bzw. in höheren Dosen zulässig. Relevante Lebensmittelgruppen sind importierte Gewürze, Krustentiere oder Früchte. Je nach Art des Lebensmittels kommen verschiedene Messverfahren zur Anwendung.
Kontakt
TLLV
Dezernat 47
Dr. Astrid Burckhardt
Tennstedter Straße 8/9
99947 Bad Langensalza
Tel.: 0361 37-743470
Fax: 0361 37-743040
Lebensmitteluntersuchung
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Download Verbraucherschutzbericht 2009
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| Filtration einer Untersuchungslösung aus grünen Gurken |
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| Wurst und Fleischerzeugnisse |
Tierarzneimittel-
rückstände
in Lebensmitteln
Lebensmittelsicherheit in Deutschland
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit