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Auch eine Woche nach Beginn der offiziellen Badesaison ist das Wetter zum Baden deutlich zu kalt.
Wenn es dann hoffentlich wärmer wird, können die Thüringerinnen und Thüringer sowie Gäste des Freistaats über den Sommer bis zum 15. September an 41 natürlichen Badegewässern baden und 170 Freibäder für Spiel, Sport und Erholung nutzen.
In vielen Fällen weichen die Eröffnungstermine von den üblichen Saisonzeiten vom 15. Mai bis 15. September ab, weil die Betreiber ihren Saisonstart von der aktuellen Wetterlage abhängig machen. Die Mehrzahl der Einrichtungen (80 Betreiber) öffnet erst nach dem 15. Mai, vier Badebetreiber legten sich noch gar nicht auf einen Termin fest.
Fünf kleine Badegewässer, die zwar nicht die Kriterien eines EU-Badegewässers erfüllen, können ebenfalls zum Baden genutzt werden. Sie werden regelmäßig und in gleicher Weise von den Gesundheitsämtern auf ihre Wasserqualität untersucht.
Abweichende Saisonzeiten :
Auch wenn die Temperaturen noch nicht zum Schwimmen einladen, weisen die meisten Badestellen der Thüringer EU-Badegewässer eine gute bis sehr gute Wasserqualität auf.
Informationen dazu finden Sie hier
Untersuchungsergebnisse können auch bei den örtlichen Gesundheitsämtern erfragt werden.
Die Thüringer Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte überwachen die Wasserqualität während der gesamten Badesaison im Rhythmus von vier Wochen. Sollten außerhalb der für die natürlichen Badegewässer festgelegten Kontrolltermine wetter- oder umweltbedingte Einflüsse die Wasserqualität beeinträchtigen, werden sofort zusätzliche Untersuchungen veranlasst, um gesundheitliche Risiken und deren Ursachen so früh wie möglich zu ermitteln und wirksame Schutzmaßnahmen einzuleiten.
Hier finden Sie die geplanten
Schlechtwetteralternativen
Staphylokokkus aureus-Nachweis auf einem Nährmedium
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Nach Anpassung der Meldepflicht gemäß § 7 Infektionsschutzgesetz gilt seit dem 01.07.2009 für mikrobiologische Labore die Pflicht, direkte Nachweise von Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus (MRSA) aus Blut oder Liquor namentlich an das zuständige Gesundheitsamt zu melden.
In Thüringen wurden im Jahr 2012 105 Nachweise einer invasiven MRSA-Infektion in Blut und Liquor gemeldet. Dies entspricht einer Inzidenz von 4,73 Fälle pro 100.000 Einwohner und somit einer Abnahme um 9,5 % gegenüber dem Vorjahr.
Jahresbericht 2012
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Tuberkulose ist weltweit die am häufigsten zum Tode führende behandelbare Infektionskrankheit. Trotz erfolgversprechender Therapiemaßnahmen sterben weltweit noch immer pro Jahr rund 1,4 Millionen Menschen. Acht bis neun Millionen erkranken jährlich neu. Die Erreger, Bakterien des Mycobacterium tuberculosis-Komplexes, werden durch Tröpfcheninfektion übertragen.
In Thüringen wurden im vergangenen Jahr 75 Neuerkrankungen an Tuberkulose registriert. Das entspricht einer Inzidenz von 3,4 Erkrankungen/100.000 Einwohner. Somit war ein leichter Anstieg um 7 % gegenüber dem Jahr 2011, in dem 70 Neuerkrankungen registriert worden waren, zu verzeichnen. Die Inzidenz in Thüringen lag wie auch schon in den vergangenen Jahren deutlich unter dem bundesweiten Durchschnitt von 5,2 Erkrankungen je 100.000 Einwohner. Fünf an Tuberkulose erkrankte Patienten verstarben 2012 in Thüringen infolge dieser Infektionskrankheit.
Der
Tuberkulose Jahresbericht 2012 bietet detaillierte Informationen über die epidemiologische Situation in Thüringen.
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Mit dem Inkrafttreten der Zweiten Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung vom 5. Dezember 2012 ändern sich die Anforderungen und Verpflichtungen für Vermieter und Verwalter von Mehrfamilienhäusern im Rahmen der Überwachung ihrer Hausinstallationsanlagen auf Legionellen.
Der Überwachungsturnus wird von einmal jährlich auf mindestens alle drei 3 Jahre reduziert, die Erstuntersuchung muss bis zum 31. Dezember 2013 abgeschlossen sein.
Wird der technische Maßnahmewert für Legionellen überschritten, muss der Inhaber der Hausinstallation Maßnahmen zur Ursachensuche und Abhilfe einschließlich einer Gefährdungsanalyse durchführen oder durchführen lassen.
Das
Informationsblatt des TLV fasst die wichtigsten Punkte wie Anzeige- und Handlungspflichten und Hinweise zu den erforderlichen Untersuchungen und Maßnahmen zusammen und soll Hilfestellung bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen für Vermieter und Gesundheitsämter geben.
Durch Bleirohre in Hausleitungen kann die Qualität des Trinkwassers nachteilig beeinflusst werden. Insbesondere sind Bleirohre gelegentlich noch in alten Hausinstallationen vorzufinden. Ein gesundheitliches Gefährdungspotenzial stellt Blei ab bestimmten Konzentrationen für das Ungeborene im Mutterleib, für Säuglinge und Kleinkinder dar.
Aufgrund dieser Erkenntnisse schreibt die Trinkwasserverordnung vor, dass ab Dezember 2013 ein Liter Trinkwasser nur noch maximal 10 Mikrogramm Blei aufweisen darf. Um dieses Ziel zu erreichen, dürfen in den Hausinstallationen künftig keine Bleirohre mehr Verwendung finden.
Das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit hat hierzu das „Thüringer Untersuchungsprogramm – Bleirohre in der Hausinstallation" initiiert. Das befristete Programm bietet Schwangeren, jungen Frauen und Familien mit kleinen Kindern, die zur Miete wohnen, die Möglichkeit, kostenlos eine Bleiuntersuchung des Trinkwasser durchführen lassen.
Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Gesundheitsamt und hier:
Faltblatt Programm Bleirohre für Verbraucher
Faltblatt Programm Bleirohre für Eigentümer
Die deutschen Behörden haben am 12. Februar 2013 über das europäische Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel (RASFF) eine Meldung der Behörden in Luxemburg über möglicherweise falsch gekennzeichnete Produkte mit Pferdefleisch erhalten. Umfangreiche Untersuchungen der betroffenen Lebensmittelunternehmen sowie der zuständigen Überwachungsbehörden haben inzwischen den Verdacht bestätigt, dass Produkte, die ohne entsprechende Kennzeichnung Pferdefleisch enthalten, auch in Deutschland in Verkehr gebracht wurden. Die nach dem bisherigen Kenntnisstand verdächtige Ware ist von den Lebensmittelunternehmen vorsorglich aus dem Angebot genommen oder von den zuständigen Überwachungsbehörden sichergestellt worden.
Da die Ware teilweise bereits an die Endverbraucher verkauft wurde, hat eine Vielzahl von Herstellungs- und Handelsunternehmen zur Verbraucheraufklärung zusätzlich die Öffentlichkeit über die betroffenen Produkte informiert.
Die für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Länderbehörden haben in übersichtlicher Form
Informationen über möglicherweise betroffene Produkte zusammengestellt.
Im Freistaat Thüringen liegen derzeit keine Erkenntnisse und Hinweise vor, dass von Thüringer Herstellern pferdefleischhaltige Produkte ohne entsprechende Kennzeichnung in Verkehr gebracht wurden. Daher waren bislang auch keine Rücknahmen von Produkten Thüringer Hersteller erforderlich.
Die durch die Handelsunternehmen EDEKA Unternehmensgruppe Nordbayern-Sachsen-Thüringen, Lidl Deutschland, Kaufland und tegut veranlassten Produktrückrufe betreffen auch Ware, die in Thüringen im Handel war.
Hier gelangen Sie auf die
Informationsseite des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Hier finden Sie
Fragen und Antworten zu falsch deklarierten Produkten mit Pferdefleisch
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Anlässlich des 21. Thüringer Arbeitsschutztages hat die Thüringer Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit Heike Taubert am 6. März 2013 in der Fachhochschule Erfurt den
Thüringer Arbeitsschutzpreis verliehen.
Mikrobiologische Lebensmitteluntersuchung
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Für die praktische Ausbildung von Lebensmittelchemiker/innen, die mit dem Ablegen des dritten Prüfungsabschnitts abgeschlossen wird, stehen auch in diesem Jahr wieder zwei Praktikumsplätze im Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz zur Verfügung.
Beginn des Praktikums ist in der Regel der 1. November eines Jahres. Hinweise zum Bewerbungsverfahren sind
hier zu entnehmen.
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Rinder auf einer Weide
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Die Impfung von Rindern gegen die BHV1-Infektion ist ab dem 1. Januar 2013 im gesamten Gebiet des Freistaats Thüringen verboten. Nach einer Risikobewertung werden befristet Ausnahmen von Satz 1 für Rinderhaltungen zugelassen, wenn aufgrund der betrieblichen epidemiologischen Situation eine Fortführung der Impfung fachlich zwingend notwendig erscheint.
Die Allgemeinverfügung zur Anordnung eines Impfverbotes und Einstellungsanordnung finden Sie
hier.
Lesen Sie hier die
Pressemittelung des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit.
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Der Verbraucherschutzbericht bietet einen Überblick über verschiedene Themen der Lebensmittelüberwachung, der Tiergesundheit und des Tierschutzes und greift vor allem die Fragen aus dem gesundheitlichen, wirtschaftlichen und technischen Verbraucherschutz auf, die im Fokus der Öffentlichkeit standen.
Es wurden rund 44.000 Kontrollen in etwa 22.000 Betrieben der Lebensmittelherstellung und -verarbeitung sowie des Handels durchgeführt. Bei etwa ca. 10 Prozent wurden Mängel festgestellt.
Mehr dazu im
Verbraucherschutzbericht 2011.
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Wie in einer gemeinsamen Presseerklärung des BfR, BVL und RKI mitgeteilt, ist der Ausbruch von akutem Brechdurchfall bei Kindern und Jugendlichen beendet und aufgeklärt. Das RKI hat eine Charge Tiefkühlerdbeeren als Ursache identifiziert.
Lesen Sie hier die gesamte
Pressemitteilung.
In Thüringen wurden insgesamt 1085 Erkrankungen in 50 Einrichtungen gemeldet. Nach dem Erkrankungsgipfel vom 25. bis zum 27. September 2012 wurden nur noch vereinzelt Neuerkrankungen registriert.
09. Oktober 2012
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Mit dem „Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation" (Verbraucherinformationsgesetz-VIG) werden die Informationsrechte der Bürger deutlich verbessert. Das Gesetz schafft die Voraussetzungen, um Verbrauchern rasch und einfach Zugang zu konkreten, behördlichen Informationen über Lebensmittel, Bedarfsgegenstände und kosmetische Mittel zu ermöglichen.
Hier finden Sie Informationen, wenn in Thüringen
Höchstmengenüberschreitungen festgestellt und analytisch bestätigt wurden.
RötelmausJürgen Acker_pixelio.de |
Hantavirusinfektionen beim Menschen treten in Mitteleuropa zyklisch mit einem Spitzenwert alle zwei bis drei Jahre auf. Dies steht im Zusammenhang mit der Populationsgröße des Hauptwirtes und Überträgers der Hantaviren, der Rötelmaus. In Jahren mit reichhaltigem Nahrungsangebot vermehren sich die Mäuse stark. Dadurch nimmt auch das Übertragungsrisiko auf den Menschen zu. In diesem Jahr ist die Zahl der Rötelmäuse aufgrund der vielen Bucheckern im letzten Herbst und des relativ milden Winters enorm angewachsen.
Der Mensch infiziert sich durch Kontakt mit den infizierten Nagetieren oder mit deren Ausscheidungen, zum Beispiel bei Arbeiten in Schuppen, Kellern oder Dachböden. Auch bei Holz- und Gartenarbeiten, landwirtschaftlichen Tätigkeiten, bei Waldspaziergängen oder Nussjagden kann man sich infizieren. Weitere Informationen zur Infektionsgefahr durch Hantaviren bei Nussjagden, zu klinischen Symptomen und Schutzmaßnahmen finden Sie
hier.
Aus Bayern und Baden-Württemberg häufen sich derzeit Meldungen über einen sprunghaften Anstieg von Hantavirus-Infektionen. Auch in Thüringen wird eine deutliche Zunahme von Erkrankungen durch Hantaviren beobachtet. Bisher wurden bis zur 32. Kalenderwoche (bis 12. August 2012) bereits 47 Erkrankungen gemeldet. Besonders betroffen sind der Wartburgkreis und der Unstrut-Hainich-Kreis. Aber auch aus anderen Kreisen Westthüringens gehen Meldungen ein. Im gleichen Zeitraum des Vorjahres wurde nur eine Infektion registriert. Im Jahr 2010 als mit 63 Fällen die bisher höchste Infektionsrate registriert wurde, gab es bis Mitte August ebenfalls 47 Erkrankungsfälle. Da die Hauptinfektionszeit erfahrungsgemäß im Sommer liegt, ist mit einem weiteren Anstieg der Fallzahlen zu rechnen.
20. August 2012
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Influenza (Virusgrippe) ist eine Erkrankung, die durch weltweit verbreitete Influenzaviren der Typen A, B und (sehr selten) C hervorgerufen wird und durch einen plötzlichen Beginn, hohes Fieber, Husten sowie Kopf- und Muskelschmerzen gekennzeichnet ist. Die Übertragung erfolgt vorwiegend durch respiratorische Sekrete in Tröpfchenform. Schwere Verlaufsformen und Komplikationen sind zwar in allen Altersgruppen möglich, betreffen jedoch meist ältere Menschen bzw. Patienten mit chronischen Grundkrankheiten. Die Influenza tritt saisonal in „Grippewellen“ auf, die in Deutschland meist im Januar oder Februar beginnen und innerhalb von acht bis zehn Wochen ablaufen.
Immunsupprimierten Personen oder Personen, für die ein erhöhtes Risiko für schwere Krankheitsverläufe besteht, wird eine jährliche Influenza-Impfung im Herbst/Frühwinter empfohlen.
Der
Influenza-Jahresbericht bietet detaillierte Informationen über die epidemiologische Situation im Freistaat Thüringen.
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Das Thüringer Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz (TLLV) beging am 1. Juni 2012 den 20. Jahrestag seiner Gründung.
Aus diesem Anlass fand am 12. Mai 2012 ein Tag der offenen Tür statt. Zahlreiche interessierte Bürger und Gäste konnten sich einen Einblick in die tägliche Untersuchungsarbeit verschaffen. Bei der Besichtigung ausgewählter Labore richteten sie viele Fragen an die Fachleute und ließen sich die moderne Analysetechnik erläutern.
Für Fachpublikum aus dem Bereich der Lebenmittelüberwachung sowie der Human- und Veterinärmedizin veranstaltete das TLLV am 31. Mai 2012 ein Wissenschaftliches Symposium im Kultur- und Kongresszentrum der Kurstadt Bad Langensalza. Vertreter verschiedener Bundesbehörden, des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit, des Thüringer Landesamtes für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz, der Kommunalbehörden sowie der Berufsverbände informierten sich in über Fragen der Lebensmittelsicherheit, des Infektionsschutzes und der Tiergesundheit. Rund 200 Teilnehmer nutzen die Gelegenheit zum fachlichen Erfahrungsaustausch.
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Das zentrale
Tierhalterregister Thüringen ist ein 2012 eingeführtes einheitliches System zur Erfassung und Pflege von Stammdaten von Tierhaltern und Nutztiere haltenden Betrieben. Neben der Synchronisation identischer Stammdaten verschiedener angeschlossener Systeme stehen Verbesserung der Datenqualität, medienbruchfreie Datenübermittlung (Vermeidung von Doppelerfassung), schnelle Information über An-, Ab- und Änderungsmeldungen zu einer Tierhaltung sowie Senkung des administrativen Aufwandes und Bürgerservice als Ziele im Vordergrund.
Information über das zentrales Tierhalterregister (Format DIN A4)
Unter www.lebensmittelwarnung.de können sich Verbraucherinnen und Verbraucher im Internet über Lebensmittelwarnungen in ganz Deutschland informieren.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) betreibt das Internetportal im Auftrag aller Bundesländer.
Sie finden dort Informationen über Lebensmittel und mit Lebensmitteln verwechselbare Produkte, die in Deutschland auf dem Markt sind und möglicherweise bereits an Verbraucher abgegeben wurden. Die veröffentlichten Informationen oder Warnungen werden von den Lebensmittelunternehmern oder von der amtlichen Lebensmittelüberwachung veranlasst, weil sie von überregionaler Bedeutung sind.
Apothekenpflichtige Arzneimittel
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In Deutschland ist der Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln zulässig. Immer mehr Thüringer Apotheken bieten diesen Service an. Der Inhaber einer Apotheke braucht zum Versandhandel mit Arzneimitteln eine Genehmigung der örtlich zuständigen Behörde. Er muss in seinem Antrag u. a. schriftlich versichern, die dazu festgelegten gesetzlichen Anforderungen zur Gewährleistung der Arzneimittelsicherheit (Qualitätssicherung) zu erfüllen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Antragsteller zu bestimmten Serviceleistungen gegenüber dem Besteller.
Bundesweit werden alle Apotheken, denen eine Versandhandelserlaubnis erteilt wurde, in einem Gesamtregister beim Deutschen Institut für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) geführt. Sie finden diese komplette Übersicht mit Anschriften und E-Mailadressen
hier.
Weiter führende Informationen über den Mehrbesitz von Apotheken, den elektronischen Handel von apothekenpflichtigen Arzneimitteln etc. finden Sie
hier.
Lächelndes Baby
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Kinderschutz und Kindergesundheit gehören untrennbar zusammen. Dabei kommt den Kinder-Früherkennungsuntersuchungen eine zentrale Rolle zu. Das beim Thüringer Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz - Abteilung Medizinaluntersuchung - bestehende Vorsorgezentrum für Kinder unterstützt die Thüringer Eltern bei der Wahrnehmung ihrer wichtigen Aufgabe. Rechtsgrundlagen und aktualisierte Dokumente finden Sie
hier.
Veterinäruntersuchung
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Für Einsendungen von Blutproben, Milchproben, Tiersekreten und Tieren zur Feststellung von Tierkrankheiten und Zoonosen bzw. zur Abklärung der möglichen Todesursache sind bei der Einsendung von zu untersuchendem Probenmaterial vorbereitete Untersuchungsaufträge auszufüllen.
Sie finden diese auf unserer Homepage
hier.
Die Zentrale Probenannahme der Abteilung Veterinäruntersuchung stellt Tierhaltern und Tierärzten auch Probenahmesysteme zur Verfügung. Für eine Kontaktaufnahme können Sie sich per E-Mail an Abteilung5{at}tllv.thueringen{punkt}de wenden. Telefonische Auskünfte sind unter 0361 37743 510, -520, -530 sowie beim jeweils zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt erhältlich. Für die schnelle automatisierte Bearbeitung von Rinderblut benutzen Einsender von Tierproben (Tierhalter, Tierärzte) Barcoderöhrchen und entsprechende Einsendelisten, die über das Internet unter http://www.hi-tier.de verfügbar sind.