Freistaat Thüringen Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft Jena

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Zugelassene Labore

Notifizierung von Untersuchungsstellen nach Klärschlammverordnung (AbfKlärV), Bioabfallverordnung (BioAbfV) und Düngemittelverordnung (DüV)

Im Auftrag des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz  (TMLFUN) nimmt die Abteilung Untersuchungswesen der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft umfangreiche Kontrollaufgaben zur externen analytischen Qualitätssicherung im Bereich der landwirtschaftlichen Analytik wahr.
Für Untersuchungen im gesetzlich geregelten Bereich der Klärschlammverordnung (AbfKlärV), der Bioabfallverordnung (BioAbfV) und der Düngeverordnung (DüV) benötigen die Laboratorien eine staatliche Zulassung (Notifizierung), welche auf Antrag durch die Länder erteilt und überwacht wird. Voraussetzung ist, dass die Untersuchungsstellen über die erforderliche Fachkunde, Unabhängigkeit, Zuverlässigkeit und die notwendige gerätetechnische Ausstattung verfügen.
Die Kompetenzfeststellung der Untersuchungsstellen im Rahmen der AbfKlärV und BioAbfV erfolgt gemäß der bundesweit einheitlichen Vorgaben nach Fachmodul Abfall in der jeweils gültigen Fassung. Damit wird ein einheitliches Verfahren in allen Bundesländern gewährleistet.

Länderarbeitsgemeinschaft Abfall

Für die Kompetenzfeststellung der Untersuchungsstellen incl. Probenahme ist die Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft, Abteilung Untersuchungswesen, zuständig. Die Notifizierung erfolgt für den Bereich der BioAbfV durch das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA), Referat 430 und für die Bereiche der AbfKlärV sowie DüV (§ 3) durch das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz, Referat 35.


Kompetenzfeststellung:

Die Anforderungen für den Kompetenznachweis richten sich nach den Richtlinien des Fachmoduls Abfall in der jeweils gültigen, aktuellen  Fassung.
Für den Kompetenznachweis sind der Nachweis einer gültigen, für die beantragten Teilbereiche vollständigen, fachmodulkonformen und anwendbaren Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 der Deutschen Akkreditierungsstelle DAkkS und die regelmäßige, erfolgreiche Teilnahme an der unter Beteiligung der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft organisierten, länderübergreifenden Ringanalyse LÜRV-A erforderlich.

Notifizierung:

Die Notifizierung durch das TLVwA bzw. das TMLFUN erfolgt auf der Basis der Kompetenzfeststellung durch die TLL. Sie ist auf eine maximale Dauer von fünf Jahren befristet und kann jederzeit bei Auftreten gravierender Mängel im Rahmen der wiederkehrenden Qualitätssicherungsmaßnahmen, zu denen auch die regelmäßige Ringversuchsteilnahme (Fachmodul Abfall, Punkt 3.3) gehört, widerrufen werden. Die Prüfung des Antrags auf Notifizierung muss innerhalb von drei Monaten abgeschlossen sein.
Die Veröffentlichung der notifizierten Untersuchungsstellen erfolgt im Thüringer Staatsanzeiger.

Untersuchungsstellen aus anderen Bundesländern:

Untersuchungsstellen, die ihren Geschäftssitz in einem anderen Bundesland haben, werden auf Antrag durch die zuständige Behörde dieses Bundeslandes notifiziert. Diese Notifizierung gilt bundesweit. Beabsichtigen Untersuchungsstellen, die in anderen Bundesländern notifiziert sind, im Freistaat Thüringen Untersuchungen nach AbfKlärV oder DüV durchzuführen, haben sie die Aufnahme dieser Tätigkeiten dem TMLFUN unter Vorlage des Notifizierungsbescheids und  der Vorlage eines Zertifikats der erfolgreichen Ringversuchsteilnahme anzuzeigen.

Veröffentlichung der zugelassenen Laboratorien und Probenehmer:

Die aktuellen Listen der in Thüringen für die Untersuchungen nach AbfKlärV, BioAbfV und DüV zugelassenen Laboratorien sowie der staatlich zugelassenen Probenehmer können auf der Homepage der TLL oder in dem bundesweiten Recherchesystem Messstellen und Sachverständige (ReSyMeSa) eingesehen werden.

  Zugelassene Laboratorien und Probenehmer in Thüringen

        Recherchesystem Messstellen und Sachverständige

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Gesamtkonzeption der externen analytischen Qualitätssicherung: 
Die Gesamtkonzeption der externen analytischen Qualitätssicherung privater Untersuchungsstellen für den Bereich der Landwirtschaft in Thüringen umfasst:

  1. Jährliche Organisation, Durchführung, Auswertung und Bewertung des länderübergreifenden Ringversuchs LÜRV-A.
  2. Überprüfung der personellen, betrieblichen und organisatorischen sowie gerätetechnischen Voraussetzungen und des Qualitätsmanagements durch Kontrolle des Vorhandenseins einer gültigen, für die zur Notifizierung beantragten Teilbereiche vollständigen Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025
  3. Anlassbezogene Sonderkontrollen durch Laborbegehungen
  4. Unangekündigte, stichprobenweise Rückstellmusterprüfungen
  5. Zulassung und regelmäßige Schulung von Probenehmern
  6. Bereitstellung von einheitlicher, wissenschaftlich fundierter Auswertungs- und Beratungssoftware
  7. Organisation eines fachlichen Informationsaustausches (z. B.: Gemeinsamer Labortag Sachsen/Thüringen)

        Probenahme

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Kontakt Laborzulassung:
  Dr. Matthias Leiterer
  Abteilungsleiter
  Tel.: 03641-683434
  E-Mail: matthias.leiterer{at}tll.thueringen{punkt}de

Kontakt Zulassung und Schulung Probenehmer:
  Dr. Volkmar König
  Leiter Außendienst
  Tel.: 03641-683418
  E-Mail: volkmar.koenig{at}tll.thueringen{punkt}de