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Das Referat Saatgut der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft (TLL) ist die zuständige Stelle des Freistaates für nachstehende Aufgaben:
Das deutsche Sorten- und Saatgutrecht basiert auf EU-Verordnungen und besteht aus dem Saatgutverkehrsgesetz mit seinen Verordnungen. Eine „Verordnung über den Verkehr mit Saatgut landwirtschaftlicher Arten und von Gemüsearten“, eine „Pflanzkartoffelverordnung“ und eine „Saatgutaufzeichnungsverordnung“ weist den Ländern wichtige Aufgaben beim Vollzug des Saatgutrechtes zu.
Die amtliche Anerkennung von Saatgut und Pflanzkartoffeln soll gewährleisten, dass nur Ware in den Verkehr gebracht wird, wenn Mindestanforderungen bei Sortenreinheit, Gesundheitszustand, Keimfähigkeit, Fremdbesatz und andere wichtige Kriterien erfüllt sind. Sie ist somit ein wichtiger Bestandteil des europaweiten Verbraucherschutzes.
Das Anerkennungsverfahren schreibt vor, dass die Vermehrungsbestände und die geerntete Saatware auf Einhaltung der Anforderungen zu prüfen sind.
Anforderungen an den Feldbestand bei Saatgut und Pflanzkartoffeln sind unter anderem:
Anforderungen an die Beschaffenheit bei Saatgut sind u.a.:
Pflanzkartoffeln werden auf den Gesundheitszustand und auf äußere Mängel geprüft.
Die Saatgutverkehrskontrolle überwacht stichprobenartig das in den Verkehr gebrachte Saat- und Pflanzgut. Dabei werden die Beschaffenheit der Ware sowie die amtliche Kennzeichnung und Verschließung der Behältnisse kontrolliert. Die dabei festgestellten Ordnungswidrigkeiten werden geahndet.
Saat- u. Pflanzgutvermehrung in Thüringen 2008 - 2010 (Ware)
Saat- u. Pflanzgutvermehrung in Thüringen 2007 - 2009 (Fläche)
Gendiagnostik von GVO in Mais-Saatgut (Frühjahr 2011)
Ergebnisse der Kontrollunters. i. R. d. NOB §12(1b) SaatgutV 2011
Zugelassene Probenehmer
Ergebnisse der Feldbestandsprüfung 2010Kontakt:
Dr. Günter Müller
Refertsleiter Saatgut
Tel: 03641 454213
E-Mail: guenter.mueller{at}tll.thueringen{punkt}de