Freistaat Thüringen Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft Jena

Inhalt

Probenahme

Für die Aussagekraft von Analysenergebnissen und ihre Reproduzierbarkeit ist eine sachgerechte und repräsentative Probenahme von großer Bedeutung.
Ein Untersuchungsergebnis kann nur so gut sein wie die vorangegangene Entnahme und Bearbeitung der Proben. Fehler bei der Probenahme sind durch keine auch noch so sorgfältige Analyse zu korrigieren oder gar zu eliminieren.

Der Außendienst der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft (TLL) ist für die amtliche Probenahme von Boden, Pflanzen, Ernteprodukten, Futtermitteln, Saatgut, Düngemitteln, Klärschlamm und Kompost verantwortlich. Die Außendienstmitarbeiter arbeiten nach dem Territorialprinzip und sind in ihrem Arbeitsgebiet für alle Probenahmearbeiten zuständig. Sie sind als amtliche Probenehmer und Kontrolleure im landwirtschaftlichen Bereich ausgebildet und werden regelmäßig geschult.
 

Adressen und Arbeitsgebiete der Außendienstmitarbeiter

Die Abteilung Untersuchungswesen der TLL ist für die Ausbildung, Anleitung, Kon¬trolle und Zulassung amtlicher sowie staatlich zugelassener Probenehmer im Landwirtschaftsbereich Thüringens zuständig. Außerdem werden regelmäßig Schulungen für private Probenehmer durchgeführt.

Amtliche Probenehmer:
  • Ausschließlich Probenehmer der Thüringer Agrarverwaltung (Mitarbeiter der TLL und der Landwirtschaftsämter). Die ausgebildeten und zugelassenen Probenehmer weisen sich mit Ausweis als amtlicher Probenehmer aus. Die Zulassung ist teilweise zeitlich befristet.
Staatlich zugelassene  Probenehmer:
  • Zugelassene Probenehmer im gesetzlich geregelten Bereich (z.B. AbfKlärV, BioabfV) von Privatlaboratorien und Dienstleistungsunternehmen.
    Die geschulten und zugelassenen Probenehmer weisen sich mit Ausweis und Zulassungs-Nr. als staatlich zugelassene Probenehmer aus. Die Zulassung erfolgt durch die TLL und ist zeitlich befristet.
Geschulte Probenehmer:
  • Probenehmer aus Privatlaboratorien, Dienstleistungsunternehmen, Landwirtschaftsbetrieben und private Probenehmer zur Bodenprobenahme nach DüVO (turnusmäßige Bodenuntersuchung, Nmin) und Probenahme von wirtschaftseigenem Futter
    Die Schulungsteilnehmer erhalten ein Teilnahmezertifikat.

Zur Ausbildung und Verlängerung der Zulassung finden in regelmäßigen Abständen Probenehmerschulungen statt. Seit dem Jahre 2004 finden im Rahmen der Kooperationsvereinbarung Landwirtschaftliches Untersuchungswesen zwischen der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft und der Staatlichen Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft Sachsen für Klärschlamm und Kompost gemeinsame Probenehmerschulungen für Sachsen und Thüringen statt.

  Schulungsplan

  Zugelassene Probenehmer in Thüringen

Als Anleitungsmaterial für die Probenehmer und für Interessierte wurden Merkblätter zur sachgerechten Probenahme verschiedener Medien erarbeitet. Sie stellen die gute fachliche Praxis bei der Probenahme für Thüringen dar und vermitteln die Grundsätze einer sachgerechten Beprobung.

Folgende Merkblätter sind verfügbar:

  Chemische Bodenuntersuchung im Kleingarten

  Merkblatt zur Durchführung der Bodenprobenahme zur Nmin- und Smin-Untersuchung auf Ackerland, Grünland und Gemüseflächen

  Merkblatt zur Stickstoffdüngung mit SBA im Pflanzenbau

  Merkblatt zur Durchführung der Probenahme von Kompost

  Merkblatt zur Beprobung von Grünfuttersilagen

  Merkblatt zur Durchführung des Nitratschnelltestes mit Nitratstäbchen ...

  Merkblatt: Empfehlung zur Nmin-Untersuchung und reduzierten Stickstoffdüngung in Wasserschutzgebieten Thüringens

  Merkblatt zur Boden- und Pflanzenprobenahme auf landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Flächen sowie auf Nichtkulturland zur Untersuchung auf Pflanzenschutzmittelrückstände gemäß Pflanzenschutzgesetz

Weiterhin sind folgende Merkblätter über die untenstehende Kontaktadresse zu beziehen:

  • Merkblatt für die Bodenprobenahme auf Acker-, Grünland- und Gartenböden zur Untersuchung auf pflanzenverfügbare Nährstoffe ...
  • Merkblatt zur Flächenvermessung und Bodenprobenahme gemäß Klärschlammverordnung (AbfKlärV)
  • Merkblatt zur Entnahme von Boden- und Pflanzenproben zur Aufklärung der Ursachen ernährungsbedingter Wachstumsminderungen im Feldbestand
Pfeil nach oben

Kontakt:
  Dr. Volkmar König
  Referatsleiter Probenlogistik, Auswertung und Ausendienst
  Telefon: 03641 / 683 418
  E-Mail: volkmar.koenig{at}tll.thueringen{punkt}de