Freistaat Thüringen Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft Jena

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Düngung

Die Düngung dient der Ernährung landwirtschaftlicher Kulturpflanzen mit allen wichtigen Nährstoffen sowie dem Erhalt und der Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit durch Zufuhr von Kalk und organischer Substanz.
Die Nährelemente Stickstoff, Schwefel, Phosphor, Kalium, Calcium und Magnesium werden den Makronährstoffen sowie Bor, Kupfer, Mangan, Molybdän, Zink und Eisen den Mikronährstoffen zugeordnet. Ein Mangel an diesen essenziellen Nährstoffen führt zu wirtschaftlich nachteiligen Ertrags- und Qualitätsminderungen. Eine Überdüngung kann wirtschaftliche Nachteile und Nährstoffverluste in der Umwelt verursachen und ist zu vermeiden.

 

Aufgabe der Pflanzenernährung und Düngung ist das Erkennen eines Düngebedarfs und die bedarfsgerechte, verlustarme Nährstoffzufuhr zum Erreichen des wirtschaftlichen Optimalertrages und der angestrebten Qualität der Ernteprodukte. Grundlage der Düngebedarfsermittlung sind die Untersuchung von Böden und Pflanzen auf den Nährstoffgehalt sowie die Nährstoffbilanzierung.
Der konkrete Düngebedarf ergibt sich aus dem Nährstoffbedarf der Kultur abzüglich der Nährstofflieferung aus dem Boden.

Düngemittel fallen als tierische Ausscheidungen (Gülle, Stallmist), aerob behandelte pflanzliche Bioabfälle (Kompost) oder anaerob vergorene Pflanzen (Gärrest) an und werden dem Boden als Dünger zurückgeführt. Natürlich vorkommende Mineralstoffe wie Kali, Phosphor und Kalk werden nach deren Aufbereitung ebenso in der Landwirtschaft angewendet wie synthetisch hergestellte Düngemittel (Harnstoff). Ergänzt werden organische und mineralische Stoffe durch ein vielfältiges Spektrum an Bodenhilfsstoffen (Gesteinsmehle), Pflanzenhilfsmittel und Kultursubstraten (Blumenerden).


Aufgaben der TLL zur Umsetzung des Düngerechts

Umsetzung der Düngeverordnung gemäß der Thüringer Verordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Land-, Ernährungs- und Forstwirtschaft:

  • Richtwerte für die Düngebedarfsermittlung und Düngung (Feldversuche)
  • Bewertung der Nährstoffversorgung Thüringer Böden
  • Kontrolle und Auswertung der Nährstoffvergleiche nach Düngeverordnung
  • Umsetzung der Verbringensverordnung für Wirtschaftsdünger
  • Durchführung der Düngemittelverkehrskontrolle
  • Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten

  Weitere Aufgaben bestehen

  • in der Präzisierung der regionalen Richtwerte für die Humusbilanzierung und Humusgehalte nach der Direktzahlungen-Verpflichtungen-Verordnung sowie
  • Bereitstellung von Unterlagen/Software zur Nachweisführung für die Agrarumweltmaßnahme   KULAP W1 (Reduzierung des N-Austrages)


Gesetzliche Vorschriften für die Düngung sind:
Düngegesetz
Verordnung über die Gute fachliche Praxis beim Düngen (Düngeverordnung - DüV)
Verordnung über das Inverkehrbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln (Düngemittelverordnung - DüMV)
Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger
 

Folgende angrenzende Rechtsbereiche nehmen Bezug zur Düngung:
 Klärschlammverordnung
Bioabfallverordnung
Thüringer Wassergesetz
Thüringer Anlagenverordnung
Verwaltungsvorschrift zur Thüringer Anlagenverordnung
Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie

 

Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften in Thüringen
  Hinweise zur Umsetzung der Düngeverordnung in Thüringen - Erlass des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz vom 13.04.2011
  Schriftenreihe der TLL: Düngung in Thüringen nach guter fachlicher Praxis
  Merkblatt: Hinweise zur Umsetzung der Düngeverordnung vom 27.02.2007
  Informationen zur Verbringensverordung für Wirtschaftsdünger (Fachinformation, Formulare
  Ermittlung der Lagerkapazität für Wirtschaftsdünger V.1.1 (Software)
  Merkblatt zur handschriftlichen Berechnung einer betriebsbezogenen Humusbilanz
  Richtwerte und Software für die N-Düngung in Thüringen


Nährstoffvergleich nach § 5 Düngeverordnung
  PC-Programm Betriebsbezogene Nährstoff- und Humusbilanz V.3.0 (kostenpflichtige Software)
  Betriebsbezogene handschriftliche Nährstoffbilanz


Humusbilanzierung

Hinweise zur Probenahme von Böden und Pflanzen: Probenahme


 

Begriffsbestimmungen für Düngemittel, Bodenhilfsstoffe, Pflanzenhilfsmittel und Kultursubstrate nach Düngegesetz (DüG)

Düngemittel: Stoffe, die dazu bestimmt sind, den Nutzpflanzen Nährstoffe zuzuführen, um deren Wachstum zu fördern, den Ertrag zu erhöhen oder die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten bzw. zu verbessern. Wirtschaftsdünger sind ebenfalls Düngemittel. Diese fallen als tierische Ausscheidungen (Festmist, Gülle, Jauche) oder im Rahmen der pflanzlichen Erzeugung in der Landwirtschaft an. Die Einstufung als Wirtschaftsdünger bleibt auch als Mischungen tierischer und pflanzlicher Stoffe sowie nach deren aerober oder anaerober Behandlung erhalten.

Bodenhilfsstoffe: Stoffe ohne wesentlichen Nährstoffgehalt sowie Mikroorganismen, die dazu bestimmt sind, die biologischen, chemischen oder physikalischen Eigenschaften des Bodens zu beeinflussen, um die Wachstumsbedingungen für Nutzpflanzen zu verbessern oder die symbiotische Bindung von Stickstoff zu fördern.

Pflanzenhilfsmittel: Stoffe ohne wesentlichen Nährstoffgehalt, die dazu bestimmt sind, auf Pflanzen biologisch oder chemisch einzuwirken, um einen pflanzenbaulichen, produktionstechnischen oder anwendungstechnischen Nutzen zu erzielen, soweit sie nicht Pflanzenstärkungsmittel im Sinne des § 2 Nr. 10 des Pflanzenschutzgesetzes sind.

Kultursubstrate: Stoffe, die dazu bestimmt sind, Nutzpflanzen als Wurzelraum zu dienen und die dazu in Böden eingebracht, auf Böden aufgebracht oder in bodenunabhängigen Anwendungen (Steinwolle) genutzt werden.

In Veröffentlichungen und Merkblättern werden Regeln und Richtwerte für die Düngung nach guter fachlicher Praxis zum Download zur Verfügung gestellt:

 

Veranstaltungen (Einladungen und Tagungsprogramm) finden Sie in unserem Veranstaltungskalender.

Es findet jährlich im November die Düngungs- und Pflanzenschutztagung in Pfiffelbach statt. In der TLL-Schriftenreihe werden die Tagungsbände (z. T. kostenpflichtig) herausgegeben:
  Tagungsband 2010
  Tagungsband 2009
  Tagungsband 2008
  Tagungsband 2007

Im Mai wird der Feldtag Pflanzenschutz und Düngung mit Technikpräsentation im jährlichen Wechsel in Dornburg (ungerade Jahre) und Friemar (gerade Jahre) durchgeführt.
Feldversuchsführer:   

 An wechselnden Orten findet jährlich im September   das Ackerbauforum statt.


 

Bei Fragen zum Einsatz von Düngemitteln, Düngeverordnung und Verbringensverordnung für Wirtschaftsdünger wenden Sie sich an:
Dr. Wilfried Zorn
Referatsleiter Ackerbau und Düngung
Tel.:  03641 / 683 417
Mail: wilfried.zorn{at}tll.thueringen{punkt}de
 

Bei Fragen zu Düngemitteln und zur Düngemittelverordnung wenden Sie sich an:
Dr. Volkmar König
Referatsleiter Probenlogistik, Auswertung und Außendienst
Tel.:  03641 / 683 418
Mail: volkmar.koenig{at}tll.thueringen{punkt}de

weitere Links:
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