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Die Düngung dient der Ernährung landwirtschaftlicher Kulturpflanzen mit allen wichtigen Nährstoffen sowie dem Erhalt und der Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit durch Zufuhr von Kalk und organischer Substanz.
Die Nährelemente Stickstoff, Schwefel, Phosphor, Kalium, Calcium und Magnesium werden den Makronährstoffen sowie Bor, Kupfer, Mangan, Molybdän, Zink und Eisen den Mikronährstoffen zugeordnet. Ein Mangel an diesen essenziellen Nährstoffen führt zu wirtschaftlich nachteiligen Ertrags- und Qualitätsminderungen. Eine Überdüngung kann wirtschaftliche Nachteile und Nährstoffverluste in der Umwelt verursachen und ist zu vermeiden.
Aufgabe der Pflanzenernährung und Düngung ist das Erkennen eines Düngebedarfs und die bedarfsgerechte, verlustarme Nährstoffzufuhr zum Erreichen des wirtschaftlichen Optimalertrages und der angestrebten Qualität der Ernteprodukte. Grundlage der Düngebedarfsermittlung sind die Untersuchung von Böden und Pflanzen auf den Nährstoffgehalt sowie die Nährstoffbilanzierung.
Der konkrete Düngebedarf ergibt sich aus dem Nährstoffbedarf der Kultur abzüglich der Nährstofflieferung aus dem Boden.
Düngemittel fallen als tierische Ausscheidungen (Gülle, Stallmist), aerob behandelte pflanzliche Bioabfälle (Kompost) oder anaerob vergorene Pflanzen (Gärrest) an und werden dem Boden als Dünger zurückgeführt. Natürlich vorkommende Mineralstoffe wie Kali, Phosphor und Kalk werden nach deren Aufbereitung ebenso in der Landwirtschaft angewendet wie synthetisch hergestellte Düngemittel (Harnstoff). Ergänzt werden organische und mineralische Stoffe durch ein vielfältiges Spektrum an Bodenhilfsstoffen (Gesteinsmehle), Pflanzenhilfsmittel und Kultursubstraten (Blumenerden).
Umsetzung der Düngeverordnung gemäß der Thüringer Verordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Land-, Ernährungs- und Forstwirtschaft:
Weitere Aufgaben bestehen
KULAP W1 (Reduzierung des N-Austrages)
Gesetzliche Vorschriften für die Düngung sind:
Düngegesetz
Verordnung über die Gute fachliche Praxis beim Düngen (Düngeverordnung - DüV)
Verordnung über das Inverkehrbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln (Düngemittelverordnung - DüMV)
Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger
Folgende angrenzende Rechtsbereiche nehmen Bezug zur Düngung:
Klärschlammverordnung
Bioabfallverordnung
Thüringer Wassergesetz
Thüringer Anlagenverordnung
Verwaltungsvorschrift zur Thüringer Anlagenverordnung
Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie
Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften in Thüringen ![]()
Hinweise zur Umsetzung der Düngeverordnung in Thüringen - Erlass des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz vom 13.04.2011![]()
Schriftenreihe der TLL: Düngung in Thüringen nach guter fachlicher Praxis![]()
Merkblatt: Hinweise zur Umsetzung der Düngeverordnung vom 27.02.2007![]()
Informationen zur Verbringensverordung für Wirtschaftsdünger (Fachinformation, Formulare![]()
Ermittlung der Lagerkapazität für Wirtschaftsdünger V.1.1 (Software) ![]()
Merkblatt zur handschriftlichen Berechnung einer betriebsbezogenen Humusbilanz ![]()
Richtwerte und Software für die N-Düngung in Thüringen
Nährstoffvergleich nach § 5 Düngeverordnung![]()
PC-Programm Betriebsbezogene Nährstoff- und Humusbilanz V.3.0 (kostenpflichtige Software)![]()
Betriebsbezogene handschriftliche Nährstoffbilanz
Humusbilanzierung
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PC-Programm Betriebsbezogene Nährstoff- und Humusbilanz V.3.0 (kostenpflichtige Software)
Hinweise zur Probenahme von Böden und Pflanzen:
Probenahme
Düngemittel: Stoffe, die dazu bestimmt sind, den Nutzpflanzen Nährstoffe zuzuführen, um deren Wachstum zu fördern, den Ertrag zu erhöhen oder die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten bzw. zu verbessern. Wirtschaftsdünger sind ebenfalls Düngemittel. Diese fallen als tierische Ausscheidungen (Festmist, Gülle, Jauche) oder im Rahmen der pflanzlichen Erzeugung in der Landwirtschaft an. Die Einstufung als Wirtschaftsdünger bleibt auch als Mischungen tierischer und pflanzlicher Stoffe sowie nach deren aerober oder anaerober Behandlung erhalten.
Bodenhilfsstoffe: Stoffe ohne wesentlichen Nährstoffgehalt sowie Mikroorganismen, die dazu bestimmt sind, die biologischen, chemischen oder physikalischen Eigenschaften des Bodens zu beeinflussen, um die Wachstumsbedingungen für Nutzpflanzen zu verbessern oder die symbiotische Bindung von Stickstoff zu fördern.
Pflanzenhilfsmittel: Stoffe ohne wesentlichen Nährstoffgehalt, die dazu bestimmt sind, auf Pflanzen biologisch oder chemisch einzuwirken, um einen pflanzenbaulichen, produktionstechnischen oder anwendungstechnischen Nutzen zu erzielen, soweit sie nicht Pflanzenstärkungsmittel im Sinne des § 2 Nr. 10 des Pflanzenschutzgesetzes sind.
Kultursubstrate: Stoffe, die dazu bestimmt sind, Nutzpflanzen als Wurzelraum zu dienen und die dazu in Böden eingebracht, auf Böden aufgebracht oder in bodenunabhängigen Anwendungen (Steinwolle) genutzt werden.
In Veröffentlichungen und Merkblättern werden Regeln und Richtwerte für die Düngung nach guter fachlicher Praxis zum Download zur Verfügung gestellt:
VISUPLANT®:
Interaktives Diagnosesystem zum Erkennen der Ursachen von Ernährungsstörungen bei Kulturpflanzen
Veranstaltungen (Einladungen und Tagungsprogramm) finden Sie in unserem
Veranstaltungskalender.
Es findet jährlich im November die Düngungs- und Pflanzenschutztagung in Pfiffelbach statt. In der TLL-Schriftenreihe werden die Tagungsbände (z. T. kostenpflichtig) herausgegeben:![]()
Tagungsband 2010![]()
Tagungsband 2009![]()
Tagungsband 2008![]()
Tagungsband 2007
Im Mai wird der Feldtag Pflanzenschutz und Düngung mit Technikpräsentation im jährlichen Wechsel in Dornburg (ungerade Jahre) und Friemar (gerade Jahre) durchgeführt.
Feldversuchsführer:
Feldtag 2010 in Friemar
Feldtag 2009 in Dornburg An wechselnden Orten findet jährlich im September ![]()
das Ackerbauforum statt.
Bei Fragen zum Einsatz von Düngemitteln, Düngeverordnung und Verbringensverordnung für Wirtschaftsdünger wenden Sie sich an:
Dr. Wilfried Zorn
Referatsleiter Ackerbau und Düngung
Tel.: 03641 / 683 417
Mail: wilfried.zorn{at}tll.thueringen{punkt}de
Bei Fragen zu Düngemitteln und zur Düngemittelverordnung wenden Sie sich an:
Dr. Volkmar König
Referatsleiter Probenlogistik, Auswertung und Außendienst
Tel.: 03641 / 683 418
Mail: volkmar.koenig{at}tll.thueringen{punkt}de
weitere Links:![]()
Düngung