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Wir über uns
Fachbereich Straßenbau
Die Artikel 85 und 90 des Grundgesetzes (Auftragsverwaltung), das Bundesfernstraßengesetz (FStrG) und das Thüringer Straßengesetz bilden die Grundlage für die Arbeit der Straßenbauverwaltung. Oberste Straßenbaubehörde des Freistaats Thüringen ist das Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr.
Das Landesamt für Bau und Verkehr ist obere Straßenbaubehörde und hat die Aufsicht über die unteren Straßenbaubehörden und nimmt übergreifende Aufgaben des Straßenbaus wahr. Untere Straßenbaubehörden des Freistaates sind die Straßenbauämter.
Bei der Gewährleistung eines sicheren und flüssigen Straßenverkehrs und der weiteren Ausgestaltung der Verkehrsinfrastruktur im Land nehmen sie insbesondere folgende Aufgaben wahr:
- Planungs- und Entwurfsarbeiten für Bundes- und Landesstraßen (freie Strecken und Ortsdurchfahrten) sowie Ortsumgehungen
- Bau und Unterhaltung von Bundes- und Landesstraßen
- Planung und Erarbeitung von Entwürfen für Brückenbauwerke und sonstige Ingenieurbauwerke
- Planung und Durchführung von Unterhaltungsmaßnahmen an Brückenbauwerken und sonstigen Ingenieurbauwerken
- Vorbereitung, Koordinierung, Überwachung und Abrechnung von Neubau- bzw. Unterhaltungsarbeiten an Bundes- und Landesstraßen
- Planung, Genehmigung und Überwachung von Zuschüssen für kommunale Baumaßnahmen
- Verwaltung der Bundes- und Landesstraßen
- Wahrnehmung der Aufgaben zur Verkehrsorganisation und Verkehrssicherheit
- Durchführung regelmäßiger Inspektionen an Straßen, Brücken und sonstigen Ingenieurbauwerken
- Organisation des Winterdienstes auf Bundes- und Landesstraßen
Fachbereich staatlicher Hochbau
Zu den Aufgaben der staatlichen Hochbauverwaltung gehören die Errichtung und Unterhaltung landes- und bundeseigener sowie - bei entsprechender Vertragsbindung - auch die Unterhaltung der durch das Land oder den Bund gemieteten oder gepachteten baulichen Anlagen, insbesondere:
- Vorbereitung, Planung, Ausführung und Abrechnung von Großen und Kleinen Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie Bauunterhaltungsarbeiten des Landes und des Bundes
- Vollzug von Baumaßnahmen für den Landtag, die Staatskanzlei, den Rechnungshof, alle Landesministerien einschließlich ihrer nachgeordneten Dienststellen sowie die Bundesministerien, insbesondere BMVg, BMVBW und BMF, die Bundesvermögensverwaltung und andere nutzende Behörden des Bundes,
- Hochschul- und Hochschulklinikbau (auf Grund des beträchtlichen Volumens und wegen der Anteilsfinanzierung des Bundes im Rahmen des Hochschulbauförderungsgesetzes (HBFG) von besonderer Bedeutung)
- Erledigung der dem Lande übertragenen Bauaufgaben des Bundes (Zivil und Militär)
- Vorbereitung von Großen Baumaßnahmen in der Regel mittels Architektenwettbewerben
- Zentrale Organisation aller Baumaßnahmen privatfinanzierter öffentlicher Infrastruktur
- Amtshilfen -
insbesondere baufachliche Beratung und Prüfung bei Bauten mit staatlichen Zuwendungen und Investitionshilfen des Landes, des Bundes oder Dritter, Wertermittlungen, Gutachten und baufachliche Beratungen der Bedarfsträger/Nutzer.