Freistaat Thüringen Freistaat Thüringen - Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr

Inhalt

Bauwerkserhaltung

1. Dauererlaubnis gemäß §29 Abs.3 StVO für Autokrane (Negativliste ADK 24 t)

Für die Erteilung einer Erlaubnis/Dauererlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO kann auf die Beteiligung des Landesamtes für Bau und Vekehr (TLBV) für selbstfahrende Autokrane bis zu einem Gesamtgewicht von 24 t verzichtet werden.

Diese Zustimmung gilt nur für die Straßen im Verantwortungsbereich des Freistaates Thüringen und erstreckt sich nicht auf Kreis-, Stadt- und Gemeindestraßen.

Die in der Negativliste genannten Straßen sind aufgrund mindertragfähiger Brücken - und Ingenieurbauwerke nicht zu befahren.

Download-Icon Die Negativliste ADK 24 t (gültig bis 31.01.2013) können Sie hier herunterladen.
Größe: 162570 Bytes

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2. Bauwerksdokumentation

Handbuch der Bauwerksdokumentation (Stand 06/2009)

Als Grundlage haushalts-, bau- und verkehrstechnischer Entscheidungen werden in den Straßenbauverwaltungen des Bundes und der Länder Informationen zum Bestand und zum Zustand der Ingenieurbauwerke nach DIN 1076 benötigt.

Diese Daten und Informationen werden durch die Straßenbauverwaltungen der Länder auf der Grundlage von durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (BMVBS) eingeführten Regelwerken unter Nutzung von DV-Technik erhoben und bereitgestellt.

Das Handbuch unterstützt die Zielstellungen nach einheitlicher Datenerhebung und Datenauswertung. Es enthält ergänzende Regelungen und Hinweise zu den vom BMVBS eingeführten Regelwerken für den Zuständigkeitsbereich der Thüringer Straßenbauverwaltung.

Die aktuelle Ausgabe des Handbuches der Bauwerksdokumentation und ausgewählte Anlagen des Handbuches in einer bearbeitbaren Version stehen hier als Download zur Verfügung.

 Handbuch der Bauwerksdokumentation - Stand: 06/2009
(PDF-Datei zum Download - Größe: 2898514 Byte)

Download-Icon ausgewählte Anlagen zum Handbuch (ZIP-Datei)
Größe: 342549 Bytes

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3. Tragfähigkeitseinstufung von Brücken

Richtlinie zur Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand
(Nachrechnungsrichtlinie) Ausgabe 05 / 2011
 
 
Bei älteren Bauwerken treten unter anderem durch den überproportional gestiegenen Schwerverkehr zunehmend Abnutzungserscheinungen auf.
 
Um die jeweils aktuelle Tragfähigkeit der Brücken im Bestand bestimmen zu können, erfolgt in der Regel eine statische Nachrechnung der Brücken.
 
Mit dem Schreiben vom 26.05.2011(AZ: StB 17/7192.70/23-1425389) hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die Richtlinie zur Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand (Nachrechnungsrichtlinie) Ausgabe 05 / 2011 bekannt gegeben.
 
Mit Schreiben vom 21.06.2011 [AZ: 45-4345/1-95-8]   hat das Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr die Richtlinie zur Anwendung in Bundesfernstraßen und Landesstraßen für Thüringen eingeführt.
 
Durch die Vereinheitlichung der Nachrechnung von Brücken im Bestand wird die deutschlandweit einheitliche Abwägung von Instandsetzungsentscheidungen auf der Basis der Tragfähigkeitsbeurteilung und Zustandsbewertung der Brücken unterstützt.
 

Die Richtlinie zur Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand - Ausgabe: 05/2011 steht hier als Download zur Verfügung.

Download-Icon Nachrechnungsrichtlinie - Ausgabe: 05/2011
Größe: 2404412 Bytes