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B243/A38 – Großwechsungen, 1.TA
B 243 n, 1. Teilabschnitt- A 38 bis Großwechsungen mit Anschluss an die B 243 alt
| Bauherr: | | Bundesrepublik Deutschland |
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| Entwurfsaufsteller: | | Freistaat Thüringen, Straßenbauamt Nordthüringen |
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| Entwurfsbearbeiter: | | INVER - Ingenieurbüro für Verkehrsanlagen GmbH, Erfurt |
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| Baudurchführung: | | Brückenbau: Bauwerke (BW) 1-5 Ernst und Herwig Hoch- und Tiefbau GmbH & Co KG Dr. Waldenburger GmbH Spatenstich 21.08.2009 |
| Baulänge: | | 3.550 m |
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| Fahrbahnbreite: | | RQ 20, vierstreifig Fahrbahnbreite = 7,50 m (2 x 2 x 3,25 m) |
| Anzahl der Brücken: | | 5 Brücken: BW 1 (38,26 m) im Zuge der K 4 über die B 243 n BW 2 (34,00 m) im Zuge der L 2070 über die B 243 n BW 3 (7,00 m) im Zuge der B 243 n über den Röstegraben BW 4 (8,50 m) im Zuge der B 243 n über Wirtschaftsweg BW 5 (22,00 m) im Zuge Anschluss B 243 alt über die Helme |
| Geplante Bauzeit: | | Brückenbau: Baubeginn: 05 / 2009 Bauende: 2012 Streckenbau: Baubeginn: 08/ 2010 Bauende: 10/ 2012 |
| Kosten: | | ca. 18,445 Mio. Euro |
Beschreibung der Baumaßnahme:
Planungsablauf:
Linienbestimmung BMVBS: 13.06.1997
Vorentwurf: 31.01.2001
Einleitung des Planfeststellungsverfahrens: 29.01.2002
Planfeststellungsbeschluss: 13.09.2005
Die geplante Baumaßnahme ist ein Teilabschnitt des Vorhabens "Neubau der B 243 von der Landesgrenze Niedersachsen/Thüringen – Nordhausen".
Diese Maßnahme umfasst den 1. Teilabschnitt des Vorhabens von der Anschlussstelle Großwechsungen an der K 4 bis zur BAB A38. Der Teilabschnitt hat eine Länge von 3.55 km und wird als Regelquerschnitt RQ 20, 4-streifig ohne Standstreifen, hergestellt. Eingeschlossen in die Baumaßnahme ist weiterhin der Neubau der sogenannten Anschlussstrecke von der B 243 neu zur B 243 alt. Diese hat eine Länge von 1,004 km, verläuft auf kurzem Wege in Annäherung an die vorhandenen Trassen der K 4 und der L 2068 und quert dabei die Helme mit einem Brückenbauwerk.
Darüber hinaus umfasst die Baumaßnahme die Herstellung der notwendigen Entwässerungseinrichtungen, Anpassungsmaßnahmen im landwirtschaftlichen Wegenetz sowie landschaftspflegerische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.
Durch die Baumaßnahme sowie die geplanten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden oberirdische Gewässer berührt (die Helme als Gewässer 1. Ordnung, der Haferbach, der Röstegraben). Die Baumaßnahme tangiert bzw. kreuzt das Überschwemmungsgebiet der Helme.
Das im Straßenraum anfallende Oberflächenwasser wird über Straßenabläufe und Rohrleitungen sowie über Entwässerungsmulden gesammelt und insgesamt drei Regenrückhaltebecken zugeführt.
Die Straßenbaumaßnahme quert bekannte archäologische Fundplätze.