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B19 Ortsumgehung Waldfisch / Gumpelstadt

B 19 - Bau der Ortsumgehung Waldfisch / Gumpelstadt

OU Waldfisch - August 2009 OU Waldfisch - August 2009 OU Waldfisch - August 2009 OU Waldfisch - September 2009 OU Waldfisch - Oktober 2009 OU Waldfisch - Oktober 2009 OU Waldfisch - November 2009 OU Waldfisch - Dezember 2009 OU Waldfisch - März 2010 OU Waldfisch - Juni 2010 OU Waldfisch - Juni 2010 OU Waldfisch - Juni 2010 Einmuendung L 1023 mit Bauwerk 2w - April 2011 Bauwerk 1w über die Fischa  - April 2011 OU Waldfisch Richtung Bauende - April 2011 OU Gumpelstadt Richtung OU Waldfisch - August 2011 OU Gumpelstadt mit Bauwerk 2 - August 2011 Verkehrsfreigabe - September 2011
     
Bauherr:    Bundesrepublik  Deutschland
     
Entwurfsaufsteller:    Straßenbauamt Südwestthüringen
     
Entwurfsbearbeiter:    Verkehrsanlage / Immissionsschutz
    Ingenieurbüro Viaprojekt  Beratende Ingenieure GmbH Suhl
     
    Landschaftsplanung
    Pöyry Infra GmbH Erfurt
     
    Ingenieurbauwerke
    Ingenieurbüro Probst GmbH Meiningen / Emch+Berger GmbH Weimar
     
    Baugrund
    Ingenieurgesellschaft Baugrung GmbH Eisenach
     
Baudurchführung:    Straßenbau
    Gebr. Stolz Bau GmbH
     
    Brückenbau
    Hentschke Bau GmbH
     
Baulänge:   3,82 km (Länge der Anschlüsse: 1,2 km; Länge der Wirschaftswege: 2,1 km)
     
Fahrbahnbreite:    8,0 m (RQ 10,5 mit verbreiterten Randstreifen)
     
Anzahl der Brücken:    6
     
 Bauzeit:  

2009 - 2011

     Ausführung der Maßnahmen des Landschaftsbaues vorraussichtlich 2012
     
voraussichtliche Kosten:    ca. 11,8 Mio €
     
     
     

 



Beschreibung der Baumaßnahme:


Die Ortsumgehungen Waldfisch und Gumpelstadt sind im vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplanes enthalten. Mit der Bauausführung der OU Waldfisch wurde im Sommer 2009 begonnen, mit der OU Gumpelstadt konnte zeitnah im Februar 2010 nachgezogen werden.

Die  B 19 verläuft in Bayern über die BAB A 7 Würzburg sowie die BAB  A 72 Schweinfurt und tritt dann bei Mellrichstadt in das Bundesland Thüringen ein. Über Meiningen führt sie dann weiter in Richtung Eisenach mit Anschluss über die B 84 an die BAB A 4.

Künftig ist mit einem steigenden Verkehrsaufkommen zu rechnen und es war dringend erforderlich, speziell die Ortslage Waldfisch vom Durchgangsverkehr (Anteil 88%) und insbesondere vom Schwerverkehr (ca. 11%)  zu entlasten.

Die weitestgehend engen Straßenverhältnisse durch eine vorhandene beidseitig eng geschlossene Bebauung entlang der B 19 mit teilweise fehlenden Gehbahnen, vielen Zufahrten, einem großen Anteil des ruhenden Verkehrs und einem deutlichen Anteil des nicht motorisierten Verkehrs mit einem großen Bedarf an Straßenquerungen sowie den zum Teil recht engen aufmündenden Land- und Gemeindestraßen und Wegen, den nicht ausbaufähigen Knotenpunkten und der kurvenreichen Verkehrsführung innerhalb der Ortschaft sind ausschlaggebend, dass der zukünftige Verkehr nicht mehr durch eine innerörtliche Trassenführung bewältigt werden kann.

Die Trassenführung für die Umfahrung der Ortschaften Waldfisch und Gumpelstadt beginnt ca. 150 m südwestlich von Gumpelstadt mit einem planfreier Knotenpunkt der B 19 neu / B 19 alt, führt westlich an den Gemeinden vorbei und bindet nördlich von Waldfisch an die vorhandene B 19 an.  Die vorhandene L 1023 wird bereichsweise abgesenkt  und mit einem teilniveaufreien Knotenpunkt an die B 19 neu angebunden.

Die  Trasse führt durch bewegtes Gelände.  Trotzdem wurde versucht, die Linienführung bestmöglich in das vorhandene Gelände einzupassen.  Die maximale Einschnittstiefe (am Reckberg) und Dammhöhe (im Bereich der Fischaquerung) betragen je ca. 7m.

Für das Vorhaben wird zur Vermeidung größerer Eingriffe in das Eigentum betrofffener Grundstückseigentümer  eine Unternehmensflurbereinigung durchgeführt. Die Straßenbauverwaltung wurde über eine vorzeitige Besitzeinweisung in die Flächen eingewiesen.

Die Durchführung der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erfolgt als gesonderte Ausschreibung im Anschluss an die Fertigstellung der Neubautrasse, voraussichtlich 2012. Bisher wurde als Auflage aus dem Planfeststellungsbeschluss die Umsetzung der Orchideen im Bereich des Baufeldes an einen geeigneten Ersatzlebensraum vorgenommen und auf ca. 300 m der Strecke Kleintierdurchlässe und Leiteinrichtungen eingebaut.