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Sozialgericht Altenburg

Grundinstandsetzung

Sozialgericht Altenburg
Sozialgericht Altenburg
  
Bauwerksart:
Verwaltungs- und Gerichtsgebäude

Hauptnutzfläche (HNF):
972 m²

Gesamtbaukosten (GBK):
4,35 Mio. DM

GBK/HNF:
4.471 DM

zuständiges Bauamt:
Staatsbauamt Gera

Planung/Bauüberwachung:
Architekturbüro Sorger Gera


Baubeschreibung

Das Gebäude wurde 1856-59 als Herzogliches Landgericht errichtet. Es ist ein einfacher Bau, bei dem das Rundbogenmotiv in der Fassadengestaltung vorherrscht und ein Konsolgebälk den oberen Abschluss bildet.

Mit Erteilung des Planungsauftrages stand die Aufgabe einen Personenaufzug in das 3-geschossige vollunterkellerte Gebäude zu integrieren, um eine behindertengerechte Begehbarkeit zu ermöglichen.

Die Bauausführung gestaltete sich kompliziert, da die komplette Sanierung, die unter denkmalpflegerischen Gesichtspunkten auszuführen war, bei laufendem Geschäftsbetrieb stattfand.

Im Zuge der Baumaßnahme wurde mit dem Einbau neuer Toilettenanlagen begonnen, anschließend erfolgte die Herrichtung der Büroräume in zwei Bauabschnitten. Parallel dazu wurden die beiden Verhandlungssäle und der Aufzug abgearbeitet. Im Keller wurden Archivräume eingerichtet, was eine komplette Trockenlegung erforderte. Der Haupteingang und das Treppenhaus sind nach altem Vorbild wiederhergestellt, in dem die Sandsteinstufen und –beläge mit großem Aufwand saniert wurden. Die Wände erhielten Strichmalerei.

Dach und Fassade sind erneuert. Ebenso sind die Außenanlagen hergerichtet, so dass ordentliche Parkmöglichkeiten gegeben sind.

Zeitablauf

11/1995 Planungsauftrag
02/1998 Genehmigung HU-Bau-
09/1998 Ausführungsbeginn
10/2000 Fertigstellung