| Grundinstandsetzung Sozialgericht Altenburg | | Bauwerksart: Verwaltungs- und Gerichtsgebäude Hauptnutzfläche (HNF): 972 m² Gesamtbaukosten (GBK): 4,35 Mio. DM GBK/HNF: 4.471 DM zuständiges Bauamt: Staatsbauamt Gera Planung/Bauüberwachung: Architekturbüro Sorger Gera | Baubeschreibung Das Gebäude wurde 1856-59 als Herzogliches Landgericht errichtet. Es ist ein einfacher Bau, bei dem das Rundbogenmotiv in der Fassadengestaltung vorherrscht und ein Konsolgebälk den oberen Abschluss bildet. Mit Erteilung des Planungsauftrages stand die Aufgabe einen Personenaufzug in das 3-geschossige vollunterkellerte Gebäude zu integrieren, um eine behindertengerechte Begehbarkeit zu ermöglichen. Die Bauausführung gestaltete sich kompliziert, da die komplette Sanierung, die unter denkmalpflegerischen Gesichtspunkten auszuführen war, bei laufendem Geschäftsbetrieb stattfand. Im Zuge der Baumaßnahme wurde mit dem Einbau neuer Toilettenanlagen begonnen, anschließend erfolgte die Herrichtung der Büroräume in zwei Bauabschnitten. Parallel dazu wurden die beiden Verhandlungssäle und der Aufzug abgearbeitet. Im Keller wurden Archivräume eingerichtet, was eine komplette Trockenlegung erforderte. Der Haupteingang und das Treppenhaus sind nach altem Vorbild wiederhergestellt, in dem die Sandsteinstufen und –beläge mit großem Aufwand saniert wurden. Die Wände erhielten Strichmalerei. Dach und Fassade sind erneuert. Ebenso sind die Außenanlagen hergerichtet, so dass ordentliche Parkmöglichkeiten gegeben sind. Zeitablauf 11/1995 Planungsauftrag 02/1998 Genehmigung HU-Bau- 09/1998 Ausführungsbeginn 10/2000 Fertigstellung |