
Hammer
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Der TLAtV ist die für Thüringen zuständige Marktüberwachungsbehörde nach dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG). Er trägt mit seiner Tätigkeit zur Sicherstellung der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an Produkte bei.
Produkte dürfen nach dem ProdSG nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn sie den einschlägigen, für sie jeweils geltenden europäischen und/oder nationalen, insbesondere der Sicherheit und Gesundheit von Personen dienenden Vorschriften, entsprechen. Zusätzliche Anforderungen zum Beispiel im Hinblick auf Kennzeichnung und Information der Verwender werden an die Bereitstellung von Verbraucherprodukten gestellt.
Das Inverkehrbringen von Medizinprodukten ist speziell im Medizinproduktegesetz (MPG) geregelt.
ICSMS
Internetgestütztes System zur Marktüberwachung
RAPEX
Schnellwarnsystem der EU für gefährliche Konsumgüter
Medizinprodukte
Gesetzliche Grundlagen und Praxishilfen