Freistaat Thüringen Freistaat Thüringen - Thüringer Landesbetrieb für Arbeitsschutz und technischen Verbraucherschutz

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Marktüberwachung von überwachungsbedürftigen Anlagen

Foto: Moderner Aufzug Moderner Aufzug

Den überwachungsbedürftigen Anlagen, die mit Rücksicht auf ihre Gefährlichkeit einer besonderen Überwachung bedürfen, ist im Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) ein separater Abschnitt gewidmet.

Hier sind Regelungen sowohl zur Errichtung und als auch zum Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen zu finden.

Produktsicherheitsgesetz - ProdSG

 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV

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Hinweise für die Praxis

Icon externer Link Überwachungsbedürftige Anlagen