
Motorsäge und Schutzausrüstung
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Den freien Warenverkehr in Europa zu gewährleisten, Handelshemmnisse abzubauen und gleichzeitig Verbraucher und Arbeitnehmer vor unsicheren, gefährlichen Produkten zu schützen, ist Ziel der europäischen Gesetzgebung.
Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) ist die zentrale deutsche Vorschrift für das Bereitstellen von Produkten. Einfache Kinderspielzeuge, Haarfön oder Kaffeemaschine fallen ebenso in seinen Anwendungsbereich wie Bohrmaschinen oder komplexe Maschinenanlagen.
Der Thüringer Landesbetrieb für Arbeitsschutz und technischen Verbraucherschutz (TLAtV) achtet in Thüringen darauf, dass sich Hersteller, Importeure, aber auch Händler an die Maßgaben des Gesetzes halten, um gefährliche Erzeugnisse vom Markt zu entfernen. Neben zahlreichen verwaltungsrechtlichen Befugnissen sieht sich der TLAtV hier in einer besonderen Beratungspflicht gegenüber den Marktteilnehmern.
Untersagungsverfügungen
Bekanntmachungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Lernanwendung CE-Coach
Grundlagenwissen zum Thema "CE-Kennzeichnung und Marktzugangsbedingungen für Maschinen"