Freistaat Thüringen Freistaat Thüringen - Thüringer Landesbetrieb für Arbeitsschutz und technischen Verbraucherschutz

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Sozialer Arbeitsschutz

Foto: Schaublatt mit Lenk- und Ruhezeiten Schaublatt mit Lenk- und Ruhezeiten

Wie viele Stunden am Tag darf ein Beschäftigter arbeiten?

Dürfen schwangere Krankenschwestern weiter im OP stehen?

Kann mein Kind mit 15 Jahren in den Ferien jobben?

Nach wie vielen Stunden muss ein Lkw- oder Busfahrer eine Pause einlegen?

Diese und andere Fragen sind in zahlreichen Gesetzen und Verordnungen zum sozialen Arbeitsschutz geregelt.

Bestimmte Beschäftigtengruppen sind im arbeitsschutzrechtlichen Sinne besonders schutzwürdig, z.B. Schwangere, Beschäftigte in Eltern- oder Pflegezeit sowie Jugendliche. Für sie gibt es spezielle gesetzliche Regelungen.

Die Gestaltung von Arbeitszeiten spielt bei der Betrachtung der heutigen Gefährdungen in der Arbeitswelt ebenfalls eine zentrale Rolle. Zeitdruck, Leistungsverdichtung, älter werdende Arbeitnehmer sind nur einige Schlagworte, die verdeutlichen, welche Anforderungen an ein geschicktes, einerseits produktivitätssteigerndes, andererseits sozialverträgliches Arbeitszeitmanagement zu stellen sind.

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