Freistaat Thüringen Freistaat Thüringen - Thüringer Landesbetrieb für Arbeitsschutz und technischen Verbraucherschutz

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Chemischer Arbeitsschutz

Foto: Lackierarbeitsplatz Lackierarbeitsplatz

Chemische Stoffe können in vielen Betrieben vorkommen. Sie können Hauptzweck eines Betriebes sein, wenn er solche herstellt; sie können aber auch als „Nebenprodukte“, quasi ungewollt auftreten und als Gefahrstoffe zum Problem werden - nicht nur für die Umwelt, sondern vor allem für die Beschäftigten.

Eine Reihe von Gesetzlichkeiten regelt das Herstellen und Verwenden und stellt verbindliche Anforderungen an Unternehmer, aber auch an die Beschäftigten selbst. Gleiches gilt für den Transport gefährlicher Güter auf der Straße oder Schiene. Die sichere Beförderung beginnt bereits bei ihrem Verpacken und dem Beladen der Fahrzeuge. Schon hier müssen Vorkehrungen getroffen werden, um Schadensfälle beim Transport zu verhindern oder den Schadensumfang so gering wie möglich zu halten.

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