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Biologische Arbeitsstoffe

Foto: Papierzerstörender Pilz Chaetomium mit einzelligen Sporen, Maßstab 1:400 Papierzerstörender Pilz Chaetomium mit einzelligen Sporen, Maßstab 1:400

Es ist unser Ziel, die Gesundheit der Beschäftigten vor Gefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe zu schützen. Die Gefährdungsbeurteilung ist für Arbeitgeber der erste Schritt, um zu erkennen, ob Beschäftigte durch biologische Arbeitsstoffe gesundheitlich gefährdet sind.

Aber was sind biologische Arbeitsstoffe?

Biologische Arbeitsstoffe oder auch Biostoffe sind Mikroorganismen (Bakterien, Viren, Pilze) einschließlich gentechnisch veränderter Mikroorganismen, Zellkulturen, Endoparasiten sowie das TSE (transmissible, spongiforme Enzephalopathie) - auslösende Agenz, die Infektionen, sensibilisierende oder toxische Wirkungen beim Menschen hervorrufen können.

Mit biologischen Arbeitsstoffen kommen Beschäftigte z.B. in Kontakt bei:

  • Untersuchung von Krankheitserregern in mikrobiologischen oder gentechnischen Laboratorien
  • Herstellung von Arzneimitteln
  • medizinischer Behandlung von Patienten
  • Betreuung und Pflege von älteren oder behinderten Menschen
  • Tätigkeiten in der Kinderbetreuung
  • Waldpflegearbeiten
  • Tierhaltung
  • Entsorgung von Abfällen
  • Umgang mit verunreinigten wassergemischten Kühlschmierstoffen
  • Wechsel von mit Biostoffen kontaminierten Anlagenteilen wie Filtern von Klimaanlagen

Icon externer Link Biologische Arbeitsstoffe
Gesetzliche Grundlagen und Praxishilfen

Icon externer Link Impfschutz
Schutz von Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren und ehrenamtlichen Einsatzkräften von Rettungsdiensten vor Infektionsgefährdungen

Icon externer Link Schweinegrippe
Informationen zur Neuen Grippe mit Hinweisen zum Arbeitsschutz

Icon externer Link ABAS Beschluss 608 - Empfehlung spezieller Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor Infektionen durch hochpathogene aviäre Influenzaviren (Klassische Geflügelpest, Vogelgrippe)
GMBl. Nr. 19 vom 04. April 2007, S. 403-407