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Innenminister Dr. Karl Heinz Gasser hat das Kabinett am 20. Juni 2006 über den Stand der Strukturreform der Thüringer Polizei informiert. Nach Billigung der Ergebnisse der Projektgruppe OPTOPOL wurde das Innenministerium mit der Vorbereitung der Umsetzung der geplanten Maßnahmen beauftragt.
Innenminister Dr. Karl Heinz Gasser: „Mit der heutigen Entscheidung ist der Reformprozess ein gutes Stück voran gekommen. Die Vorschläge vom November 2005 wurden grundlegend überprüft und in einigen Details überarbeitet. Auf der Grundlage des Kabinettsbeschlusses können wir nun mit der Vorbereitung der Umsetzung der Polizeistrukturreform beginnen. Dabei wird die Vorbereitung und Begleitung des Gesetzgebungsverfahrens im Mittelpunkt stehen.“
I. Keine Einrichtung von neuen Behörden (Anlage 1)
Die Errichtung eines Landespolizeipräsidiums innerhalb oder außerhalb des Innenministeriums ist nicht erforderlich, da dessen Kernfunktionen im Bereich der Einsatzbewältigung durch einen Ständigen Stab im Innenministerium wahrgenommen werden können.
II. Umstrukturierung der Abteilung Polizei im Innenministerium (Anlage 2)
1. Trennung der politisch-strategischen, der polizeilich-strategischen und der operativen Ebene
Mit dem Ziel der Stärkung der Führungs- und Steuerungsfähigkeit des Innenministeriums als oberster Landesbehörde und Führungsdienststelle werden politisch-strategische Aufgaben, polizeilich-strategische Aufgaben und „vollzugsnahe“ Aufgaben mit operativem Bezug in dieser Behörde organisatorisch und personell getrennt.
Mit der Einrichtung eines Referates Strategische Steuerung, Qualitätsmanagement / Controlling sollen die Voraussetzungen zur Entwicklung von politisch-strategischen Zielvorgaben zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung wesentlich verbessert und die daraus abzuleitenden polizeilich-strategischen und polizeilich-operativen Ziele besser erfüllt werden.
Künftig sollen zwei nebeneinander stehende Referate „polizeiliche Strategie, Grundsatzangelegenheiten und Organisation“ (polizeilich-strategische Ebene) und „Einsatz“ (operative Ebene) eingerichtet werden. Einem Inspekteur der Polizei sollen neben diesen Referaten ein Ständiger Stab (operative Ebene) und das Lagezentrum (operative Ebene) direkt unterstehen. Mit dem Inspekteur der Polizei wird eine zentrale Führungs- und Integrationsstelle geschaffen. Als Landespolizeiführer wird dem Inspekteur der Polizei zudem die Einsatz- und Führungsverantwortung für alle besonderen polizeilichen Einsatzlagen von landesweiter Bedeutung obliegen. Bei den „besonderen polizeilichen Lagen“ handelt es sich um Geiselnahmen, Entführungen, herausragende Erpressungen, Anschläge mit terroristischem Hintergrund, große Schadensereignisse sowie Amoklagen. Zu den „herausragenden Einsatzanlässen“ gehören z.B. herausragende Demonstrationen und Großveranstaltungen, Staatsbesuche bei besonderer Gefahrenprognose sowie direktionsübergreifende Einsätze.
2. Einrichtung eines kooperativen Landeseinsatzstabs im Innenministerium
Zur umfassenden, professionellen Bewältigung von größeren Gefahren-/Schadenslagen, Katastrophen sowie besonderen und herausragenden polizeilichen Einsatzlagen von landesweiter Bedeutung soll eine modulare Zusammenführung von Stabseinheiten der Landesregierung (Lagezentrum, Interministerieller Arbeitsstab für Notfalllagen), der Polizei (Ständiger Stab), der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes, der Rettungsdienste und des Zivilschutzes, mit der Möglichkeit der Integration externer Unterstützungskräfte, in einem kooperativen Landeseinsatzstab erfolgen. Die Erkenntnisse der zurückliegenden Zeit (z. B. Ereignis Gutenberg-Gymnasium, Hochwasser 2003) begründen für solche Lagen die Notwendigkeit einer ressortübergreifenden, stabsmäßigen Begleitung und einer gemeinsamen operativen Einsatzleitung. Entscheidend für die Errichtung des kooperativen Landeseinsatzstabes ist nicht die Häufigkeit solcher Lagen, sondern die Bedeutung dieser Ereignisse für den Freistaat. In einem kooperativen Landeseinsatzstab werden die Zusammenarbeit der Einsatzkräfte und deren Professionalität gefördert sowie bessere Voraussetzungen für ressortübergreifende Lagebewältigungen geschaffen. Die organisatorische Anbindung im Innenministerium gewährleistet einen mittelfristig reduzierten Technik- und Ressourcenaufwand.
Die Bündelung der Aufgaben bei einem Inspekteur der Polizei mit einem Stab für besondere Einsatz- und Landeslagen als Kernelement einer kooperativen Führungsorganisation setzt bundesweit Maßstäbe.
Denkbare Alternativen wie die Wiedereinführung eines Polizeipräsidiums bzw. die Übertragung der Aufgaben auf eine (Leit-)Polizeidirektion entsprechen nicht den angelegten Führungs- und Steuerungsgrundsätzen und sind mit einem weitaus höheren Sach- und Personalkostenaufwand verbunden.
III. Verzicht auf vier Behörden und sechs Dienststellen (Anlage 3)
1. Auflösung des Thüringer Polizeiverwaltungsamtes
Nach der Reorganisation des Thüringer Polizeiverwaltungsamtes im Jahr 2003 sind weitere Optimierungsmöglichkeiten innerhalb der Behörde nicht vorhanden. Mit der Verlagerung der vollzugspolizeilichen Aufgaben und der polizeilichen Serviceaufgaben in andere Behörden und Einrichtungen der Polizei sind hingegen aufgabenspezifisch messbare Synergieeffekte zu erzielen sowie Personal- und Kosteneinsparungen verbunden. Durch eine Zusammenführung von Verwaltungsaufgaben werden Personalkapazitäten im Verwaltungsbereich (45 Planstellen und Stellen) freigesetzt, so dass Polizeivollzugskräfte von vollzugsfremden Aufgaben entbunden werden können.
2. Verzicht auf drei Polizeidirektionen (Anlage 4)
Die Anzahl der Polizeidirektionen kann von sieben auf vier reduziert werden. Bei den künftigen Polizeidirektionen handelt es sich um:
Polizeidirektion Nordthüringen - Dienstsitz Nordhausen
Polizeidirektion Mittelthüringen - Dienstsitz Erfurt
Polizeidirektion Südwestthüringen - Dienstsitz Suhl
Polizeidirektion Ostthüringen - Dienstsitz Gera
Dadurch wird die polizeiliche Behörden- und Dienststellenstruktur erheblich gestrafft und verschlankt. Es entstehen Behördengrößen, mit denen in anderen Ländern bereits erfolgreich gearbeitet wird.
3. Verzicht auf sechs Dienststellen (drei Verkehrspolizeiinspektionen und drei Polizeiinspektionen Zentrale Dienste)
Mit der Reduzierung der Anzahl der Polizeidirektionen können auch die Führungs- und Stabsstellen bei der Kriminalpolizei, Verkehrspolizei sowie den Polizeiinspektionen Zentrale Dienste, die jeder Polizeidirektion als verrichtungsorientierte Dienststellen unmittelbar nachgeordnet sind, deutlich verringert werden.
Die Integration von Schutz- und Kriminalpolizei in den Schutzbereichen der Polizeidirektionen hat sich bewährt und wird zwischenzeitlich in fast allen Bundesländern praktiziert. Das Schutzbereichsprinzip schafft günstige Voraussetzungen für die organisatorische Bewältigung von Schnittstellen im Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich und sollte daher beibehalten werden.
IV. Beibehaltung aller Standorte der Kriminalpolizei
Zur wirksamen Kriminalitätsbekämpfung wird das Prinzip der abgestuften Spezialisierung zwischen dem Landeskriminalamt, den Kriminalpolizeiinspektionen und den Ermittlungsgruppen der Polizeiinspektionen beibehalten. An allen vier Standorten der Polizeidirektionen werden Kriminalpolizeiinspektionen zur Bearbeitung von Kapitaldelikten, Bandenkriminalität / deliktsübergreifender Kriminalität und für zentrale kriminalpolizeiliche Dienstleistungen eingerichtet.
Bisher bestehen an jedem Standort von Polizeidirektionen Kriminalpolizeiinspektionen und im Unstrut-Hainich-Kreis, im Altenburger Land sowie in Eisenach und Weimar Kriminalpolizeistationen. Im Interesse einer effektiven und bürgernahen kriminalpolizeilichen Arbeit sollen an allen bisherigen elf kriminalpolizeilichen Standorten Kriminalpolizeistationen für die regionale Kriminalitätsbekämpfung vorgehalten werden. Die Stationen sind den Inspektionen nachgeordnet.
V. Stärkung der polizeilichen Grundversorgung durch die Reduzierung von Personal im Stabs- und Verwaltungsbereich
1. Polizeiinspektionen
Die Polizeiinspektionen werden zur Sicherung der flächendeckenden Grundversorgung und Erhöhung der polizeilichen Präsenz um 105 Beamte verstärkt. Dieses Personal wird durch die Straffung der Organisation im Stabs- und Verwaltungsbereich gewonnen. So wird zugunsten einer Polizeipräsenz vor Ort durch den Abbau von Verwaltung mehr Polizei zum Schutz der Sicherheit der Bevölkerung zur Verfügung gestellt und eine Personalausstattung erreicht, die dem jetzigen Organisationssoll entspricht.
2. Verkehrspolizeiinspektionen
Im Hinblick auf das Erreichen der Endausbaustufe der Thüringer Autobahnen (Streckenzunahme um 145,4 km), der prognostizierten Steigerung des Personen- und gewerblichen Güterverkehrs durch die EU-Osterweiterung sowie der verbesserten Verkehrsinfrastruktur sollen den Verkehrspolizeiinspektionen sukzessive in Anlehnung an den Ausbauzustand insgesamt 88 Polizeivollzugsbeamte zugeführt werden. Davon sind zur Stärkung der technischen Verkehrsüberwachung 28 Polizeivollzugsbeamte und zur Sicherung der verkehrspolizeilichen Betreuung der Bundesautobahnen 60 Polizeivollzugsbeamte vorgesehen. Dieses Personal wird ebenfalls durch die Straffung der Organisation im Stabs- und Verwaltungsbereich gewonnen.
VI. Neuausrichtung der Informations- und Kommunikationsstruktur der Polizei
Informationsverarbeitung und Kommunikation sind erfolgsbestimmende Kernbereiche polizeilicher Arbeit. Deshalb müssen die Informations- und Kommunikationsaufgaben in der Thüringer Polizei auch künftig professionell bewältigt werden. Beim Landeskriminalamt soll daher eine Zentralstelle für Information und Kommunikation eingerichtet werden. Dadurch werden die Aufgaben bei der Behörde gebündelt, die für die Informations- und Kommunikationsverbindungen der Thüringer Polizei national und international verantwortlich ist. Mit regionalen, der Zentralstelle unmittelbar angegliederten Betriebs- und Servicestellen an den Standorten Erfurt, Nordhausen, Suhl und Gera werden die Verfügbarkeit im täglichen Dienst gesichert, ein einheitliches Handeln gewährleistet und an Standorten mit mehreren Behörden und Einrichtungen Synergien durch die Bündelung der Ressourcen erzielt.
VII. Optimierung der Steuerung durch
1. ganzheitliche Verknüpfung von Steuerung/Führung sowie Organisations- und Personalentwicklung in einem Qualitätsmanagementsystem
Es ist vorgesehen, ein modernes Organisations- und Personalentwicklungssystem zu etablieren. Mit der Einführung eines Qualitätsmanagements als Führungsphilosophie und eines institutionalisierten Controllings soll eine kontinuierliche Verbesserung der Qualität polizeilicher Arbeit und von Führung und Steuerung erreicht werden. Optimierungsansätze finden sich auch im Bereich der Personalentwicklung in der Thüringer Polizei. Elemente wie Aus- und Fortbildung, Eignungsauswahlverfahren, Berufs- und Karriereplanung, Gender Mainstreaming, Frauenförderung, Zielvereinbarungen und -vorgaben, Mitarbeiter-Vorgesetzten-Gespräche, Beurteilungen, Beförderungen, Nachwuchsförderung, Führungskräfteentwicklung, Verwendungsbreite/ Rotation, behindertengerechte Personalentwicklung, Anforderungs-/Kompetenzprofile bedürfen der Einbindung in ein strategisches Gesamtkonzept.
2. belastungsorientierte Personalverteilung und -berechnung
Bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt gibt es in keinem Bundesland ein anerkanntes und wissenschaftlich objektives Verfahren zur Berechnung des polizeilichen Personalbedarfs. Auf Grund der Ergebnisse einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu dieser Thematik und des Beschlusses der Innenministerkonferenz im Jahr 1994 wurde ein Modell zur Personalverteilung und belastungsorientierten Fortschreibung entwickelt, das - ausgehend von den thüringenspezifischen Besonderheiten und Arbeitsbelastungsdaten (Anzahl von Straftaten, Anzahl der Verkehrsunfälle, Umfang von Präventionsmaßnahmen) - als Grundlage für die Personalzumessung dient. Damit wird sowohl für die Dienststellen der Kriminalpolizei als auch der Schutzpolizei eine an objektiven Kriterien orientierte Personalverteilung und deren belastungsorientierte Fortschreibung sichergestellt.
VIII. Auswirkungen der Optimierung
Insgesamt können durch die Umstrukturierzungen 433 Planstellen und Stellen eingespart werden. Damit wird einem Aufwuchs der Personalausgaben entgegengewirkt. Die Personalreduzierung ermöglicht eine weitere Haushaltsentlastung. Durch die schlankere Verwaltungsstruktur wird dennoch die polizeiliche Grundversorgung und Präsenz vor Ort gestärkt.
Zudem werden Einsparungen bei den Sachmittelkosten, insbesondere bei den Liegenschaftskosten, erzielt. So ergibt sich im Vergleich zu einer Weiterführung der bisherigen Struktur eine Verringerung der notwendigen Bauinvestitionen von ca. 30 Mio. EURO.
Von einem unmittelbaren bzw. mittelfristigen Dienstortwechsel werden ca. 500 Mitarbeiter betroffen sein. Mit einem abgestimmten Konzept zum Stellenbesetzungsverfahren wird angestrebt, die zu erwartenden Kosten für Trennungsgeld und Umzugskostenvergütung so gering wie möglich zu halten.
Pressemitteilung 13/08
Thüringer Gesetz zur Vorbereitung der Neustrukturierung der Thüringer Polizei beschlossen
Pressemitteilung 28/06
Kabinett billigt Polizeireform
Pressemitteilung 82/05
Grundzüge der zukünftigen Polizeistrukur