Inhalt
Kommunales
Freiwillige Gemeindezusammenschlüsse
Thüringen und seine Kommunen stehen zukünftig vor erheblichen finanzpolitischen und demografischen Herausforderungen. Es liegt daher im Interesse des Landes und seiner Kommunen, dass zunächst die betroffenen Kommunen selbst alle eigenen Möglichkeiten suchen und nutzen, um ihre Aufgaben dauerhaft und in hoher Qualität erfüllen zu können.
Mit der Förderung freiwilliger Gemeindezusammenschlüsse und -eingliederungen schafft die Landesregierung für die Kommunen die Möglichkeit, ihre Strukturen aus profunder eigener Kenntnis der Verhältnisse vor Ort zu effektivieren. Die so geschaffenen Strukturen gewährleisten die Balance von Effizienz und historisch gewachsenem Gefüge.
Thüringer Landgemeinde
Ein
Gesetzentwurf zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung sieht 5000 Einwohner als Mindestgröße für Verwaltungsgemeinschaften vor. Verwaltungsgemeinschaften unterhalb des Schwellenwerts müssen sich nach einer Übergangsfrist von zwei Jahren grundsätzlich in eine Landgemeinde umwandeln.
Die Thüringer Landgemeinde ist eine neue Form kreisangehöriger Gemeinden, welche besonders den Gegebenheiten im ländlichen Raum gerecht wird. Mit einer Mindestgröße von 3.000 Einwohnern stellt die Landgemeinde eine eigenständig handlungsfähige Selbstverwaltungskörperschaft dar, die nach gegenwärtigen Prognosen den demografischen und finanzpolitischen Entwicklungen eine gesteigerte Leistungs- und Verwaltungskraft entgegen setzen kann. Gebiets- und Bestandsänderungen erfolgen ausschließlich aus Gründen des öffentlichen Wohls. Der freiwillige Zusammenschluss zu einer Landgemeinde verschafft den beteiligten Kommunen die Möglichkeit, komplexe Aufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern effektiv und zeitgemäß zu erfüllen.
Verfahren zur Änderung kommunaler Strukturen
Kommunale Doppik
Die Doppik – ein Kurzwort für „doppelte Buchführung in Konten“ – ist ein Verfahren der Buchführung, welches dem kaufmännischen Bereich entstammt. Im Gegensatz zur Kameralistik – die nur Einnahmen und Ausgaben betrachtet – bezieht die kommunale Doppik Erträge und Aufwendungen in die Haushaltsplanung und Haushaltsrechnung der Kommunen ein. Mit der von der Landesregierung geplanten Einführung der Doppik für die Thüringer Kommunen erhalten diese ein effizientes Mittel, um Kostenvorteile und mehr Kostentransparenz zu erzielen sowie verstärkt moderne Modelle der Verwaltungssteuerung einzusetzen. Die Kommunen werden jedoch nicht verpflichtet, die Doppik einzuführen, sondern erhalten eine Wahlmöglichkeit. Das Land berücksichtigt damit, dass dem Effizienzgewinn, der sich mittels der Doppik erzielen lässt, ein Aufwand bei deren Einführung gegenübersteht. Die Kommunen können somit selbst entscheiden, welche Variante für sie besser geeignet ist.
Straßenausbaubeiträge
Der Thüringer Landtag hat am 29. März 2011 das
Siebte Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes beschlossen. Damit wird die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen neu geregelt. Mit dem Änderungsgesetz wird dem schonenden Ausgleich zwischen den Interessen der Allgemeinheit (Einnahmebeschaffungsgrundsätze der Gemeinden) und den mit dem Straßenausbau einhergehenden grundstücksbezogenen Vorteilen für die Bürger weiter Rechnung getragen. Durch das Gesetz werden die Entscheidungsspielräume der Gemeinden wesentlich erweitert.