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Inhalt

Brand- und Katastrophenschutz

Neubekanntmachung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes

Thüringer Katastrophenschutzverordnung (ThürKatSVO)
 Nach intensiven Beratungen mit den Verbänden ist die Thüringer Katastrophenschutzverordnung (ThürKatSVO) rückwirkend zum 1. Januar 2010 in Kraft getreten. Sie trifft nähere Regelungen über die Aufstellung, Organisation, Ausrüstung, Aus- und Fortbildung sowie den Einsatz der Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes im Freistaat Thüringen. Die Verkündung erfolgte im aktuellen Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl. S. 264).

Wenn Sie sich die Verordnung als PDF-Dokument herunterladen wollen, dann können Sie dies auf der Seite des zuständigen Fachreferates tun, indem Sie dem folgenden Link folgen:

Icon interner Link Thüringer Katastrophenschutzverordnung (ThürKatSVO)
Vom 12. Juli 2010 (GVBl. S. 264)

Link zum Referat 45 - Zivile Verteidigung, Katastrophenschutz, Rettungswesen

Wenn Sie sich über die Finanzierung des Katastrophenschutzes in Thüringen informieren wollen,  folgen Sie bitte dem folgenden Link:

 Finanzierung des Katastrophenschutzes
Link zum Referat 45 - Zivile Verteidigung, Katastrophenschutz, Rettungswesen

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Krisenmanagement

LÜKEX 09/10
TIM:
Thüringen nutzte "LÜKEX 09/10" für ein eigenes Übungszenario.
Icon interner Link LÜKEX 2010 - Thüringen
BMI:
BBK:
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Informationen zu den Sicherheitsvorkehrungen in der Thüringer Tunnelkette

Die Tunnelkette der Thüringer Waldautobahn BAB 71 entspricht den höchsten Sicherheitsstandards. Alle vier Tunnel bieten durch ihr 2-Röhrensystem, Notrufstationen im Abstand von 150 Meter, den Notausgängen im Abstand von 300 Meter, Alarmsystemen, Lüftungssystemen sowie der ständig besetzten Tunnelzentrale bei Zella-Mehlis einzigartige Sicherheit.
 
Modernste Alarmsysteme (zum Beispiel Brandmeldekabel), Videoüberwachung zur Brandlokalisierung, Ampelsysteme, Lautsprecheranlagen, Löschwasserleitungen, Funkanlagen zur Kommunikation der Feuerwehren und die Rettungswegkennzeichnung sorgen dafür, dass sich die Tunnelnutzer schnell in Sicherheit bringen können und die unmittelbare Brandbekämpfung durch die Feuerwehr vorgenommen werden kann.
 
Link zum Landesamt für Bau und Verkehr