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Erfurt 25.01.2011

Der Bürger - im Mittelpunkt des Verwaltungshandelns

- Es gilt das gesprochene Wort -


Sehr geehrte Damen und Herren,

zunächst möchte ich mich ganz herzlich für die Einladung zu Ihrer Festveranstaltung bedanken. Vor allem aber möchte ich Ihnen, Frau Liebaug, zu diesem 10jährigen Jubiläum ganz herzlich gratulieren.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

Vieles und Richtiges ist heute schon gesagt worden. Insbesondere zur Entwicklung und Geschichte der Arbeit der Thüringer Bürgerbeauftragten. Also zu Ihrer wie auch Ihres Vorgängers ganz konkreten Arbeit, sehr geehrte Frau Liebaug.

„Der Bürgerbeauftragte hat die Aufgabe, die Rechte der Bürger gegenüber den Trägern der öffentlichen Verwaltung im Lande zu wahren und die Bürger im Umgang mit der Verwaltung zu beraten und zu unterstützen. Er befasst sich mit den von den Bürgern an ihn herangetragenen Wünschen, Anliegen und Vorschlägen [...]. Im Rahmen dieser Aufgabe hat er insbesondere auf die Beseitigung bekannt gewordener Mängel hinzuwirken.[…]“ So lautet der Auszug aus Paragraph 1 des Thüringer Bürgerbeauftragtengesetz aus dem Jahr 2007. Sie alle kennen diesen Auftrag. Und Sie, Frau Liebaug, und Ihre Mitarbeiter haben sich die letzten 10 Jahre in den Dienst dieses Auftrags gestellt.

Sie sind und sollen in Ihrer Funktion Ansprechpartner für den Bürger sein. Im Zentrum Ihrer Arbeit steht der Bürger. Gestatten Sie mir, unter dem Titel „Der Bürger – im Mittelpunkt des Verwaltungshandelns“ einige Ausführungen zu machen. Und dies vor dem Hintergrund, dass es der Landesregierung an sich nicht zusteht, den Thüringer Bürgerbeauftragten in seiner unabhängigen Arbeit zu bewerten. Sind wir doch vielmehr der Gegenstand ihrer unabhängigen Arbeit, die es zu respektieren gilt.

„Der Bürger im Mittelpunkt des Verwaltungshandelns“ ist auch der verpflichtende Anspruch der Verwaltung und er sollte auch als Leitfaden jeder politischen Entscheidung zugrunde liegen. Es ist doch längst zum Allgemeinplatz geworden, dass der Bürger nicht um der Verwaltung / des Staates willen, sondern die Verwaltung / der Staat um des Bürgers willen geschaffen wurde.

Und uns stehen wichtige Entscheidungen bevor.

Ab dem Jahr 2020 greift – wie wir alle wissen – die Schuldenbremse des Bundes. Sie verbietet uns die Aufnahme neuer Schulden. Auch der Freistaat Thüringen muss deshalb spätestens bis zum Jahr 2020 finanziell auf eigenen Beinen stehen. Dieses Ziel zu erreichen, ist die Herausforderung dieses Jahrzehnts. Die größten Hindernisse auf diesem Weg sind die zurückgehenden Landeseinnahmen einerseits und die sich rapide verändernde Bevölkerungsstruktur andererseits. In Thüringen werden weniger Menschen wohnen, die zugleich im Durchschnitt älter sind.

Der Freistaat wird auf diese Herausforderungen reagieren müssen. Er wird seine Strukturen überdenken und effizient ausgestalten, seine Aufgabenwahrnehmung nach Schwerpunkten durchforsten und letztendlich reagieren, entscheiden und sich anpassen müssen.

Der Raum für politische Gestaltung wird dabei sehr viel kleiner sein, als wir dies in den beiden letzten Jahrzehnten gewohnt waren. Damit wird die politische Schwerpunktsetzung konfliktreicher. Auch und gerade, weil wir sagen müssen, auf welchem Niveau und in welcher Dichte wir allgemein staatliche Leistungen, also Standards, erhalten wollen bzw. können. Wir haben im Freistaat in vielen Bereichen sehr hohe Standards. Keine Frage, wir haben uns an sie gewöhnt und wir „genießen“ sie. Nur wird es nicht möglich sein, sie alle erhalten zu können.

Wir, die Bürger dieses Freistaates, werden von diesen Veränderungen spürbar betroffen sein.

Deshalb ist es zunächst unabdingbar, dass Informationen auch schon in den Phasen der Entscheidungsfindung ausgetauscht werden. Eine intensive Bürgerbeteiligung muss mit schwierigen Entscheidungen einhergehen. Das heißt, wir werden häufiger als heute einen umfassenderen Diskussionsprozess vor die eigentliche Entscheidung stellen müssen. Um diese einer breiten Mehrheit nachvollziehbar zu machen, müssen die Argumente vor der eigentlichen Entscheidung ausgetauscht werden. Zu einem Zeitpunkt also, zu dem noch nicht ein Teil der Argumente durch Vorfestlegungen hinfällig geworden ist. Dieser Ansatz darf natürlich nicht dazu führen, dass die Entscheidungsprozesse noch stärker verlangsamt werden. Eine Erstarrung der Entscheidungsfindung darf nicht die Nebenfolge von Transparenz und Akzeptanz sein. Wir wollen und fordern den mündigen Bürger. Das bedeutet zugleich auch eine höhere Verantwortung für den Bürger. Denn damit ist er nicht nur gehalten, sich selbst aktiv einzubringen, sondern er ist auch gehalten, das Ganze mit in den Blick zu nehmen. Einer Argumentation, die sich allein auf die persönliche „Betroffenheit“ reduziert und den Gesamtzusammenhang nicht reflektiert, muss bereits grundsätzlich die Überzeugungskraft fehlen. Dennoch ist die frühzeitige Einbindung der Bürger in die Entscheidungsprozesse die bessere, ja wahrscheinlich sogar die einzige Alternative zu Protesten von Betroffenen, die sich erst mit den sichtbaren Auswirkungen einer auf rechtstaatlicher Grundlage getroffenen Entscheidung formieren. Verwaltung muss an sich transparent sein.

Zugleich müssen demokratische und rechtsstaatliche Mechanismen und Verfahrenswege vermittelt, aber auch die Akzeptanz einmal getroffener Entscheidungen in ihrer demokratischen Bindungswirkung eingefordert werden. Wir werden also viel mehr und stärker als bisher miteinander diskutieren und Informationen austauschen müssen. Die direktdemokratischen Instrumente wie Bürgerbeteiligung, Bürgerbegehren, Bürgerentscheid, mit denen der Bürger unmittelbar Gestaltungsmöglichkeiten hat, müssen stärker mit Leben gefüllt werden. Thüringen hat – nach einem etwas zähflüssigen Diskussionsprozess – weitgehende Rechte für die Mitbestimmung der Bürger geschaffen. Mit diesen Möglichkeiten zur Partizipation rückt der Bürger noch stärker in den Mittelpunkt. Information und Partizipation bilden die Grundlage dafür, dass wir Strukturen effizient ausgestalten können. Die Bürger wollen wissen und verstehen, was passiert, welche Diskussionen laufen, welche Entscheidungen getroffen werden.

Ein Beispiel aus meinem eigenen Geschäftsbereich möchte ich herausgreifen. Die Gewährung der Sicherheit und des Schutzes der Bürger ist oberstes Ziel staatlichen Handelns. Wenn also – wie derzeit diskutiert – die Polizeiorganisationsstrukturen effizienter ausgestaltet werden sollen und auch müssen, so kann das nur unter der Maßgabe geschehen, dass die Sicherheit der Bürger auf dem derzeitigen hohen Niveau real und auch gefühlt erhalten bleibt. Im Ergebnis der Reform soll eine stärker wahrnehmbare Präsenz der Polizei vor Ort auch zu mehr Bürgernähe führen. Weil die gefühlte Sicherheit, also das subjektive Sicherheitsgefühl der Menschen, und die gewährleistete öffentliche Sicherheit, eine objektiv messbare Größe, nicht deckungsgleich sind, ist diese stärkere Polizeipräsenz vor Ort wichtig. Angesichts der demographischen Herausforderungen durch eine älter werdende Bevölkerung, die ein höheres Sicherheitsbedürfnis hat, ist dies umso wichtiger. Letztlich steht damit bei diesen konkreten Strukturüberlegungen der Bürger im Mittelpunkt.

Ein solcher Prozess der Effizienzsteigerung wird aber auch deutlich machen: Immer weniger Schultern müssen immer mehr Aufgaben tragen. Das erfordert eine motivierte, engagierte und leistungsbereite Verwaltung. Denn nur so kann der Dienst am Bürger sinnvoll erfüllt werden. Das heißt, es müssen die allgemeinen Rahmenbedingungen für den öffentlichen Dienst, aber auch eine Fortentwicklung und Anpassung des Verwaltungshandelns sichergestellt werden. Wichtig ist, die Bedürfnisse der Bürger immer wieder neu zu bewerten und entsprechend zu reagieren. Das kann bedeuten, Verwaltungswege einer veränderten Umwelt anzupassen wie beispielsweise durch Online-Angebote. Das kann aber auch bedeuten, dass durch Möglichkeiten des Zugangs zu amtlichen Informationen, besonders aber die Nutzung solcher Möglichkeiten, zu einer öffentlichen Kontrolle der Verwaltung führt. Im Ergebnis dieses Prozesses steht eine bessere Verwaltung im Interesse der Bürgerinnen und Bürger. Es ist damit geboten, dass sich staatliche Verwaltung permanent vergegenwärtigt, dass der Bürger im Mittelpunkt allen Verwaltungshandelns steht und sie dieses stetig optimiert. Im Grundsatz ist die Verwaltung darauf fokussiert. Im Sinne eines „Das Beste ist der Feind des Guten“ ist auch die staatliche Verwaltung weiterzuentwickeln. Auch in diesem Prozess kommt der Bürgerbeauftragten eine Mittlerfunktion zu.

Schließlich wird mit den Veränderungen angesichts der eingangs beschriebenen Rahmenbedingungen auch die Verantwortung des Bürgers steigen. Das bürgerschaftliche Engagement wird noch wichtiger als heute werden. Verwaltung ist mehr und mehr bemüht, die Bürgerinnen und Bürger für die Mitarbeit am örtlichen Gemeinwesen zu motivieren. Es gibt weite Bereiche unseres Gemeinwesens, in denen es zu keiner Zeit, weder heute noch in Zukunft, ohne bürgerschaftliches Engagement gehen wird. Erinnern möchte ich dabei nur an unser reiches sportliches und kulturelles Vereinsleben, an das Engagement der Laien in den Kirchen, die ungezählten Ehrenamtlichen im kommunalen Bereich und auch so wichtige und ernste Aufgaben wie den Brandschutz. Denn nur mit den vielen ehrenamtlichen Mitgliedern in den Feuerwehren kann unser Standard im Bandschutz aufrechterhalten werden. Ein Mitwirken der Bürger ist aber nur dann möglich, wenn es auch die Basis dafür gibt: Vertrauen, Informationsaustausch, frühzeitige Einbindung, Abhilfe von Defiziten und hohe Motivation auf allen Seiten.

„Der Staat ist um des Menschen willen da, nicht der Mensch um des Staates willen.“ So lautet der schon sinngemäß zitierte erste Artikel im Chiemseer Entwurf aus dem August 1948, der Vorlage für den Parlamentarischen Rat zur Beratung des Grundgesetzes. Mit diesem Zitat möchte ich ein Fazit ziehen: Bei allen Entscheidungen, die anstehen, sollten und dürfen wir diesen Grundsatz nicht vergessen. Im Mittelpunkt des Verwaltungshandelns muss der Dienst am Bürger stehen. Falls dieses Ziel ins Abseits gerät, so ist es wichtig, sich wieder darauf zu besinnen. Wir werden in der vor uns liegenden Zeit Entscheidungen treffen müssen, die den Bürger unmittelbar und mittelbar betreffen. Deshalb sind der Informationsaustausch und die Einbindung unabdingbar. In den Entscheidungen selbst müssen alle Verantwortlichen Rechenschaft geben können, ob die Zielsetzung im Ergebnis dem Bürger dient und ob dieser den Mittelpunkt bildet. Die Verwaltung selbst wird sich nicht nur in den großen Strukturen anpassen. Sie wird sich den veränderten Bedürfnissen der Bürger auch im Alltäglichen stellen müssen. Das heißt, sie muss Veränderungen wahrnehmen, bewerten und umsetzen. Und schließlich ist die Einbindung der Bürger notwendig, weil die Verwaltung allein nicht mehr alles wird leisten können. Bürgerschaftliches Engagement wird wichtiger und die Verantwortung des Einzelnen im Gemeinwesen steigt. Dies funktioniert aber nur im Miteinander. Im Ergebnis muss das Ziel sein, dass unsere Verwaltung so gut ist, dass die Bürger zufrieden sind. Diesem Ziel kann, ja muss ein gutes Miteinander von der Thüringer Bürgerbeauftragten und der Verwaltung dienen.

Sie, werte Frau Liebaug nehmen als Bürgerbeauftragte die Informationen auf. Sie sind der Empfänger und sie geben die Informationen weiter. Die Aufgabe der Verwaltung ist es, diese von Ihnen vermittelten Probleme, Missverständnisse und Fehlentwicklungen konstruktiv zu lösen. Deshalb auch an dieser Stelle ein Dank für Ihre Arbeit, ein Dank für Ihre unabhängige und kritische Begleitung und ein Dank für Ihre Mittlerschaft.

Und deshalb noch einmal im Sinne der Bürgerinnen und Bürger unseres Freistaats: herzlichen Glückwunsch zum 10-jährigen Bestehen.