Sehr geehrte Frau Marktscheffel,
vielen Dank für Ihre Fragen, zu denen ich gerne Stellung nehme.
Es ist Ihnen vollkommen zuzustimmen, dass die Verkehrssicherheitsarbeit eine sehr hohe Bedeutung in der polizeilichen Aufgabenwahrnahme hat. Gerade deswegen wird sie im Rahmen der Reform nicht abgeschafft, sondern sie wird sowohl in der LPI und als auch in den nachgeordneten Polizeiinspektionen weiter vorhanden sein und durch die Bündelung in der LPD einen noch höheren Stellenwert erhalten.
Ihre Skepsis gegenüber den „Universalbeamten“ scheint mir widersprüchlich. Es gehört zum täglichen Handwerkszeug eines jeden Polizeibeamten, Unfälle aufzunehmen, Verkehrskontrollen durchzuführen oder den Verkehr – auch auf Kreuzungen – zu regeln. Die Spezialisten, wie etwa die Beamten für die technische Verkehrsüberwachung oder für die Kontrollgruppen im gewerblichen Personen-/Güterverkehr bleiben auch in der neuen Struktur erhalten und werden zukünftig lediglich nicht mehr einer Verkehrspolizeiinspektion, sondern einer Landespolizeiinspektion unterstellt. Zudem reagieren wir mit der Einrichtung der Autobahnpolizeiinspektion und den Autobahnpolizeistationen auf die Entwicklung des Verkehrslage- und Kriminalitätslagebildes speziell auf den Autobahnen.
Ein gutes Argument aus der Praxis für die Reform hat zudem Ihr Kollege, Herr Hentsch, mit seinem Beitrag vom 03.02.2011 geliefert. Er schreibt darin, „Wir als VPI Erfurt haben im Jahr 2010 mit unseren ca. 50 einsatzfähigen Beamten weit über 9000 Einsatzstunden zur Absicherung von Sonderaufgaben geleistet“. Mit dieser Aussage drängt sich die organisatorische Zusammenfassung von VPIn, PIZDn und LPIn/PIn geradezu auf. Diese Aussage belegt, dass eine einzelne Dienststelle, insbesondere hier in Erfurt, nicht in der Lage ist, eine größere Lage alleine mit ihren Kräften zu bewältigen.
Der dezente Hinweis von Herrn Hentsch auf die nur noch „50 einsatzfähigen Beamten“ bestätigt zudem ein weiteres Hauptargument für die Polizeistrukturreform. Der bisherige altersbedingte Personalabbau bzw. der haushaltsbedingte Stellenabbau wurde unabhängig von der Struktur durchgeführt. Bereits in einem vorhergehenden Blogeintrag habe ich geschrieben: Insgesamt wurden seit 2002 über 600 Stellen im Polizeivollzugsdienst abgebaut, ohne dass eine Anpassung der Organisationsstruktur erfolgte. Genau diese Anpassung muss und soll jetzt durch die Reform erfolgen. Sie sprechen von bewährten Strukturen. Ja, das stimmt, die Strukturen waren gut. Aber die Rahmenbedingungen haben sich deutlich geändert. Es ist das Schicksal von bewährten Strukturen, den sich ändernden Rahmenbedingungen angepasst werden zu müssen. Die zitierte Aussage von Herrn Hentsch zu den Sonderaufgaben verdeutlicht diese geänderten Rahmenbedingungen auch unter fachlichen Gesichtspunkten. Es gibt zunehmend mehr Einsatzlagen, die eine Bündelung aller vor Ort verfügbaren Kräfte erfordern.
Der Teil der heutigen VPI Erfurt, der derzeit Verkehrskontrollen durchführt bzw. Verkehrsordnungswidrigkeiten sanktioniert, wird darüber hinaus nicht wegfallen, sondern wie bereits erläutert, in der LPI wieder zu finden sein (dort im Bereich Einsatzunterstützung). Verkehrskontrollen und die Feststellung und Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten erfolgen außedem nicht nur durch die Beamten der Verkehrspolizeiinspektionen, sondern in der Hauptsache durch die Beamten der Basisdienststellen sowie der Einsatzzüge. Zudem wird die Anzahl der Verkehrskontrollen zunehmen, da mehr Beamte im Streifendienst in den Basisdienststellen zur Verfügung stehen werden. Die Frage der Zuordnung der Beamten zu einer bestimmten Dienststelle, d.h. ob sie in einer (Landes-)Polizeiinspektion oder in einer Verkehrspolizeiinspektion Dienst leisten, steht doch in keinem Zusammenhang mit der Verkehrssicherheit. Aber die Zuordnung zu verschiedenen Dienststellen, z.B. in der heutigen Struktur, erfordert Führungs- und Funktionspersonal für diese Dienststellen. Ich kann mich daher an dieser Stelle nur wiederholen, dass die geplante Reform keinerlei Kritik an der bisherigen Arbeit des Führungs- und Funktionspersonals in den aufzulösenden VPIn und PIZDn darstellt, sondern schlicht das Ziel verfolgt, eine auch in der Zukunft funktionsfähige Polizeistruktur zu schaffen, in der durch Bündelung von Aufgaben und Personal weniger Führungs- und Funktionspersonal benötigt wird. Das wiederum ist zugleich die Grundlage dafür, dass die Basisdienststellen gestärkt werden können.
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