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Die von Thüringens Innenminister Jörg Geibert eingesetzte unabhängige Kommission zur Überprüfung der Arbeit der Thüringer Behörden und Staatsanwaltschaften in Bezug auf das „Zwickauer Trio“ hat ihre Tätigkeit abgeschlossen. Der Minister stellte den Bericht des Gremiums am Dienstag (15. Mai 2012) gemeinsam mit dem Vorsitzenden der Kommission, dem ehemaligen Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof, Dr. Gerhard Schäfer, dem Kabinett vor. Anschließend wurde das Gutachten auf einer Pressekonferenz im Thüringer Innenministerium der Öffentlichkeit präsentiert.
„Mit dem Bericht liegt erstmals ein unabhängiges Gutachten zu den Ereignissen vor, die letztlich zur Bildung des ´Zwickauer Trios` führten. Wir haben von Anfang an eine vorbehaltlose und transparente Aufklärung zugesagt. Daher geht dieser Bericht heute nicht nur an die Untersuchungsausschüsse des Thüringer Landtages und des Bundestages, sondern er wird gleichermaßen auch den Thüringer Landtags-fraktionen und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht“, erklärte der Minister. Er dankte dem Kommissionsvorsitzenden sowie den weiteren Mitgliedern des Gremiums, Volkhard Wache, ehemaliger Bundesanwalt und ständiger Vertreter des Generalbundesanwalts, sowie Gerhard Meiborg, Abteilungsleiter im rheinland-pfälzischen Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, für die zurückliegende Arbeit.
Weiter erklärte Geibert: „Der Bericht nimmt die Jahre um 2000 in den Blick und er deckt erhebliche handwerkliche und strukturelle Defizite auf. Es mangelte damals nicht nur an der notwendigen Abstimmung zwischen Sicherheitsbehörden und Justiz, sondern die Auswertung, die Informationsweitergabe, die Dokumentation sowie die Kontrolle durch die Amtsleitungen waren unzureichend.“
Der Minister betonte, dass erlangte Informationen professionell und in hoher Qualität ausgewertet werden müssen. „Besonderes Augenmerk werden wir auf das Landesamt für Verfassungsschutz legen. Ich habe daher Dr. Schäfer gebeten, nach dem Blick in die Vergangenheit nun die heutige Arbeit des Landesamtes zu analysieren. Kein Außenstehender kennt das Amt so gut wie er. Wir wollen wissen, ob die im Schäfer-Bericht aufgedeckten Schwachstellen heute beseitigt sind. Zugleich soll er die Aufsicht innerhalb des Amtes und die Fachaufsicht des Ministeriums begleiten.“ Ebenso werde die ohnehin bereits vorgesehene umfassende Organisationsüberprüfung des Thüringer Landeskriminalamtes vorgezogen.
Überdies erklärte der Minister: „Ich greife gern eine Anregung von Dr. Schäfer auf, wonach auch im Thüringer Verfassungsschutzgesetz der Verfassungsschutz verpflichtet wird, Kenntnisse über Straftaten an Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden weiterzuleiten.“ Die Struktur der Sicherheitsbehörden müsse im Rahmen der verfassungsrechtlichen Vorgaben so gestaltet werden, dass Informationsdefizite vermieden werden. Dabei sei auch eine engere Vernetzung zwischen Polizei und Verfassungsschutz nötig. „Auch wenn wir in Thüringen bereits seit 2007 eine gemeinsame Thüringer Informations-Auswertungs-Zentrale von Polizei und Verfassungsschutz (TIAZ) haben, sind hier Optimierungen möglich“, so Geibert. Auch die Justiz müsse ihrer Verantwortung gerecht werden. „Wir werden den Bericht in enger Abstimmung mit dem Generalstaatsanwalt auswerten. Wenn die Staatsanwaltschaft Herrin des Verfahrens ist, muss sie auch ihre Pflicht zur Sachleitung des Ermittlungsverfahrens vollumfänglich wahrnehmen.“
Weiter erklärte der Minister: „Neben den bereits veranlassten Maßnahmen und dem auch auf meine Anregung hin errichtete Abwehrzentrum ´Rechtsextremismus` werde ich mich dafür einsetzen, dass über Thüringen hinaus feste Kriterien für die Weitergabe von Informationen unter den Landes- und Bundesbehörden aufgestellt werden. Als Grundlage habe ich den Bericht dem Bundesinnenminister zugeleitet. Auch werde ich die Innenminister auf der Konferenz in zwei Wochen über den Bericht informieren und zu einer besseren Kommunikation und Zusammenarbeit drängen.“
Stephan Hövelmans
Pressesprecher