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Im Jahr 2011 wurde die Thüringer Polizei in 3185 Fällen wegen häuslicher Gewalt tätig. Das sind 177 Fälle mehr als im Vorjahr (+ 5,9%).
Unter den insgesamt 3511 Opfern wurden 180 Kinder und 147 Jugendliche registriert. Die Zahl der weiblichen Täter stieg um 0,8% auf 16% an. Ein Drittel der Täter handelte unter Alkohol- oder Drogeneinfluss.
Durch die Polizei mussten insgesamt 452 Platzverweise und 423 Wegweisungen, welche einer Person die Rückkehr in die eigene Wohnung für bis zu zehn Tage untersagen, ausgesprochen werden. In 210 Fällen musste die Polizei Täter häuslicher Gewalt zur Unterbindung von weiteren Gewalthandlungen in Gewahrsam nehmen. Es wurden zudem 613 Gefährderansprachen durchgeführt.
Die Maßnahmen der Thüringer Polizei bei Fällen von häuslicher Gewalt dienen zunächst der Gefahrenabwehr. Zudem bilden sie eine wichtige Grundlage für die sich anschließenden straf- und zivilrechtlichen Verfahren sowie für begleitende soziale Maßnahmen, insbesondere für die Opfer. Dazu zählen beispielsweise die Vermittlung der Opfer an Interventionsstellen oder die Einbeziehung des Jugendamtes bzw. von Kinderschutzdiensten. Der Umgang mit Fällen der häuslichen Gewalt stellt folglich hohe Anforderungen an die Beamtinnen und Beamten bei der polizeilichen Erstintervention, weshalb sie in der Aus- und Fortbildung für das Thema sensibilisiert werden.