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Medieninformation 43/10

Datenschutz als kommunale Pflichtaufgabe

Gemeinden unter die Arme greifen

Mit dem nunmehr 8. Datenschutzbericht hat der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz auch den Gemeinden und Gemeindeverbänden auf die Finger geschaut. Am 21. Mai 2010 übergab der Beauftragte seinen Bericht der Ministerpräsidentin. Zur Kritik aus seinem Datenschutzbericht nahm die Landesregierung nun Stellung. Die Stellungnahme wird dem Landtag innerhalb von 3 Monaten nach Übergabe an die Ministerpräsidentin zugesandt.

Der Datenschutz ist für Gemeinden und Gemeindeverbände eine Aufgabe im eigenen Wirkungskreis. Die Kommunen sind im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung für die im Bericht erwähnten Themen kommunaler Videoüberwachung sowie der allgemeinen Sensibilität beim Umgang mit personenbezogenen Daten zuständig. Diese haben die Hinweise, Anregungen und Beanstandungen des Landesbeauftragten aufzugreifen und umzusetzen. Das Land übt lediglich die Rechtsaufsicht aus. Die Landesregierung kann die Gemeinden bei der Erfüllung beraten, unterstützen und fördern.

Der Tätigkeitsbericht enthielt neben kommunalen Themen auch solche, die dem Aufgabenbereich des Landes unmittelbar angehören. Hauptsächlich beinhalteten die Hinweise Verwaltungs- und Verfahrensabläufe der Landesverwaltung. Aber auch gesetzliche Regelungen wurden überprüft. So empfahl der Landesbeauftragte beispielsweise eine Anpassung des Thüringer Polizeiaufgabengesetzes an die aktuelle Rechtssprechung. Diese Festlegung wurde bereits im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien niedergeschrieben. Die im Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten genannten Hinweise und Anregungen wurden überwiegend berücksichtigt und seine Beanstandungen abgeholfen, sofern sie das Handeln der Landesregierung betrafen. Einzelheiten können der Stellungnahme der Landesregierung zum Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten entnommen werden.

Download-Icon Stellungnahme der Landesregierung zum 8. Tätigkeitsbericht des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz
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