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Referat 15 beschäftigt sich mit Rechtsfragen, die das besondere Rechtsverhältnis der Beamten betreffen. Dazu zählt vor allem die Betreuung des Thüringer Beamtengesetzes, des Thüringer Personalvertretungsgesetzes, der Thüringer Laufbahnverordnung und der dazu gehörenden Nebengebiete sowie der entsprechenden rahmenrechtlichen Bestimmungen des Bundes.
Für geldwerte Fragen - z. B. Besoldung, Versorgung, Beihilfe etc. - ist das Finanzministerium zuständig.