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Referat 23 - Verfassungsschutz, Geheimschutz
Dem Referat 23 obliegt die Fachaufsicht über das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz (TLfV), welches durch das Thüringer Verfassungsschutzgesetz (ThürVSG) vom 29. Oktober 1991 als obere Landesbehörde errichtet wurde.
Unter Berücksichtigung der ihm gesetzlich zugewiesenen Aufgaben beobachtet das TLfV u. a. Bestrebungen, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes richten oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes (Bundestag, Bundesrat, Bundespräsident, Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht) oder eines ihrer Länder oder ihrer Mitglieder zum Ziel haben. Weiter beobachtet das TLfV sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten, die für eine fremde Macht ausgeübt werden. Auf Grund der von der Organisierten Kriminalität ausgehenden besonderen Gefahren für die Sicherheit des Staates und seiner Bürger wurde dem TLfV mit dem Gesetz zur Änderung des Polizei- und Sicherheitsrechts vom 20. Juni 2002 außerdem die Aufgabe übertragen, im Vorfeld polizei- und strafrechtlicher Ermittlungen Bestrebungen und Tätigkeiten der Organisierten Kriminalität zu beobachten.
Neben den Aufgaben sind auch die Befugnisse des TLfV, einschließlich des Einsatzes nachrichtendienstlicher Mittel, im ThürVSG geregelt. Die im Rahmen der Aufgabenerfüllung gewonnenen Informationen sollen es insbesondere der Landesregierung, aber auch den Sicherheitsbehörden des Freistaats Thüringen ermöglichen, rechtzeitig Maßnahmen für die Abwehr von Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung zu treffen.
Die Tätigkeit des TLfV unterliegt neben der Kontrolle durch das Referat auch der parlamentarischen Kontrolle durch dafür eingesetzte parlamentarische Kommissionen.
Das Referat ist darüber hinaus zuständig für den personellen und materiellen Geheimschutz. Dieser steht im öffentlichen Interesse und soll die Kenntnisnahme von geheimhaltungsbedürftigen Informationen durch Unbefugte verhindern. Im Rahmen des personellen und materiellen Geheimschutzes hat das TLfV eine mitwirkende Funktion.

Verfassungsschutzberichte Freistaat Thüringen
Verfassungsschutzbericht 2010
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Verfassungsschutzbericht 2009
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Verfassungsschutzbericht 2008
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Verfassungsschutzbericht 2007
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Verfassungsschutzbericht 2006
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Verfassungsschutzbericht 2005
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Thüringer Sicherheitsüberprüfungsgesetz (ThürSÜG)
Vom 17. März 2003 (GVBl. S. 185)
letzte berücksichtigte Änderung: Inhaltsübersicht, §§ 12, 13, 19, 20, 23 geändert, §§ 38, 39 neu eingefügt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 16. Juli 2008 (GVBl. S. 245, 256)
Sicherheitserklärung für die einfache Sicherheitsüberprüfung (Ü1)
Größe: 802407 Bytes
Sicherheitserklärung für die erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü2/Ü3)
Größe: 634631 Bytes
Aktualisierung der Sicherheitserklärung Ü1
Größe: 12769 Bytes
Aktualisierung der Sicherheitserklärung Ü2/Ü3
Größe: 12893 Bytes
Anleitung zum Ausfüllen der Sicherheitserklärung für die einfache Sicherheitsüberprüfung (Ü1)
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Anleitung zum Ausfüllen der Sicherheitserklärung für die erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü2) und die erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen (Ü3)
Größe: 64765 Bytes
Anlage zur Ausfüllanleitung: Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken (Staatenliste)
Größe: 37912 Bytes
Verschlusssachenanweisung Thüringen, erlassen am 07.06.2011
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