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Referat 22 - Statistik, Spielbankwesen
Statistik
In diesem Bereich werden Grundsatzangelegenheiten der amtlichen Statistik (Mitwirkung bei der Gesetzgebung in Europa, im Bund und im Land) bearbeitet. Zugleich obliegt dem Referat die Fachaufsicht über das
Thüringer Landesamt für Statistik (TLS). In dieser Eigenschaft vertritt das Innenministerium die Interessen des Freistaates Thüringen in den Fachgremien, die für Koordinierung und strategische Ausrichtung des Verbundes der Landesämter für Statistik und des Bundesamtes für Statistik im föderalen System der Bundesrepublik zuständig sind. Darüber hinaus wirkt das Innenministerium am Vollzug des Thüringer Statistikgesetzes mit.
Die Erhebung der Einzelangaben und deren Auswertung durch das TLS erfolgt auf der Rechtsgrundlage von EU-Verordnungen, von Gesetzen und Verordnungen des Bundes und von landesrechtlichen Regelungen.
Eine besondere Herausforderung für die Thüringer Landesbehörden, die kreisfreien Städte und Landkreise stellt die Vorbereitung und Durchführung der Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung zum Stand 9. Mai 2011 dar (Zensus 2011). Diese Großzählung wird in der gesamten Bundesrepublik erstmalig als Kombination aus der Auswertung von Verwaltungsregistern und primärstatistischen Erhebungen durchgeführt (siehe
www.zensus2011.de).
Die derzeit vorhandenen statistischen Daten basieren auf den Volkszählungen 1987 in der Bundesrepublik und 1981 in der DDR sowie der Gebäude- und Wohnungszählung 1995 in den neuen Bundesländern. Als Entscheidungs- und Planungsgrundlage werden sie durch den Zensus 2011 erheblich verbessert.
Befragt werden im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung vornehmlich Eigentümer und Verwalter von Gebäuden bzw. Wohnungen sowie in einer Haushaltsstichprobe 9 % der Thüringer. Die Beantwortung der Fragen ist postalisch oder online möglich. Die Angaben können auch gegenüber einem Interviewer abgegeben werden.
Bei der Aufbereitung der Daten, die für den
Zensus 2011 erhoben werden, ist die Vertraulichkeit gewährleistet. Die Einzelangaben dürfen keinesfalls für Verwaltungszwecke verwendet werden. Deshalb sind alle Informationen von und über Personen im gesicherten Bereich der amtlichen Statistik „abgeschottet“ gespeichert und unterliegen strengsten Datenschutz- und Datensicherheitsbestimmungen.
Die Erhebungsunterlagen werden nach Abschluss der Aufbereitung des Zensus, spätestens vier Jahre nach dem Berichtszeitpunkt vernichtet.
Spielbankwesen
Konkrete Regelungen zu Spielbanken in Thüringen finden sich im
Thüringer Spielbankgesetz (In der Fassung der Neubekanntmachung vom 15. April 2004 [GVBl. S. 473] , zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. März 2011 [GVBl. S. 63]). Für Spielbanken existiert in Thüringen kein staatliches Monopol. Die Spielbank wird von einem privaten Unternehmen geführt, dem im Wege eines Ausschreibungsverfahrens eine befristete Erlaubnis zum Betrieb der Spielbank erteilt worden ist. An den Erlaubnisinhaber stellt das Gesetz dabei hohe Anforderungen in Bezug auf seine Zuverlässigkeit und die wirtschaftliche Integrität seines Unternehmens. Das Referat ist zuständig für die Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb von Spielbanken in Thüringen. Hierzu gehört auch das Ausschreibungsverfahren, Vertragsschließung und die Aufsicht nach Erteilung der Erlaubnis.
Zurzeit gibt es eine Spielbank im Freistaat Thüringen mit Sitz in Erfurt. Die Spielbank Erfurt erhielt die Erlaubnis am 27. Dezember 2004 und wurde auf 10 Jahre erteilt. Die Erfurter Spielbank untersteht der Aufsicht des Referates in Bezug auf die Einhaltung der ordnungsrechtlichen Vorgaben wie z. B. den Jugend-, Spieler- und Verbraucherschutz.