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Das Referat 48 trägt Verantwortung für die Rechtsangelegenheiten und –setzung für die Polizei.
Dazu gehören
- das polizeiliche Gefahrenabwehrrecht,
- das Polizeiorganisationsrecht,
- das polizeiliche Datenschutzrecht,
- das polizeiliche Kostenrecht.
Hinzu kommt die Steuerung und Koordinierung der IT-Sicherheit in der Thüringer Polizei.
Der Bereich Prozessvertretung umfasst im Wesentlichen die Vertretung des Freistaates Thüringen vor Gericht in Rechtsstreitigkeiten im Auftrag der Behörden und Einrichtungen der Polizei.