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Inhalt

Referat 30 - Grundsatzangelegenheiten, Kommunales Abgabenwesen, Kommunale Gemeinschaftsarbeit

Referat 30 ist zuständig für die Querschnittsaufgabe der Grundsatzangelegenheiten in der Abteilung. Hierunter fallen strategische Planungen für kommunale Belange, aber auch die Behandlung und Koordinierung referatsübergreifender Themen.

Daneben nimmt das Referat Aufgaben wahr, die im Zusammenhang stehen mit dem Gesetz über die Kommunalabgaben sowie mit dem Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit. Das Referat befasst sich daher mit Fragen im Zusammenhang mit Entgelten, Gebühren und Beiträgen. Der Schwerpunkt liegt hier im Bereich der Wasserver- und Abwasserentsorgung. Im Bereich der kommunalen Gemeinschaftsarbeit geht es neben strukturellen Fragen u.a. auch um solche der Zusammenarbeit zwischen einzelnen Kommunen in Form von Zweckverbänden, kommunalen Arbeitsgemeinschaften.

Darüber hinaus ist das Referat zuständig für alle Bereiche der kommunalen Steuererhebung.