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Referat 33 ist zuständig für Fragen, die das Kommunale Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen sowie das Prüfungswesen der Kommunen betreffen.
Neben der Betreuung von Rechtsangelegenheiten und der Erarbeitung von Rechtsvorschriften in diesen Bereichen werden Normsetzungsverfahren aus anderen Fachgebieten im Hinblick auf finanzielle Auswirkungen auf die Kommunen begleitet.
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Das Thüringer Innenministerium hat in bislang acht Rundschreiben an die Landkreise und kreisfreien Städte in Thüringen über die Umsetzung des Konjunkturprogramms II informiert.
Die Anlagen zu den ersten beiden Rundschreiben enthalten Übersichten zur Aufteilung der Mittel aus dem Konjunkturprogramm auf alle kreisfreien Städte, Landkreise, und kreisangehörigen Gemeinden. Somit kennt nun jede Kommune den ihr zur Verfügung stehenden Investitionsrahmen und die erforderlichen Mitleistungsanteile. Das dritte Rundschreiben macht Aussagen zum Antragsverfahren und den Antragsfristen. Das vierte Rundschreiben des Thüringer Innenministeriums beinhaltet, wie auch finanzschwache Kommunen Zugang zu den Finanzhilfen erhalten. Es werden Einzelheiten zu den Antragsvoraussetzungen und zum Antragsverfahren erläutert. Das fünften Rundschreiben informiert über die geänderte Rechtslage nach Zustimmung des Bundesrates zur Änderung des Grundgesetzartikels 104 b. Das sechste Rundschreiben beinhaltet den Ablauf der Antragfrist und seine Folgen sowie das Verfahren für die Verwendungsnachweise. Das siebte Rundschreiben behandelt die Themenkomplexe: Prüfung durch den Thüringer Rechnungshof, elektronische Nachweisführung gegenüber dem Bund und Umfang der Verwendungsnachweisprüfung durch die Bewilligungsbehörden. Das achte Rundschreiben informiert über den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. September 2010 zur Prüfung durch den Bundesrechnungshof sowie die Nichtinanspruchnahme von Finanzhilfen durch die Landkreise, Gemeinden und kreisfreien Städte.
Am 28. November 2008 ist das Thüringer Gesetz über das Neue Kommunale Finanzwesen in Kraft getreten. Die thüringischen Kommunen können somit ab dem 1. Januar 2009 ihr Haushalts- und Rechnungswesen auf die kommunale Doppik umstellen.
Thüringer Gesetz über das Neue Kommunale Finanzwesen (ThürNKFG)
Vom 19. November 2008 (GVBl. S. 381 ff)
Größe: 86392 Bytes
Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (ThürGemHV-Doppik)
Vom 11. Dezember 2008 (GVBl. 2008, S. 504)
Größe: 130088 Bytes
Thüringer Gemeindebewertungsverordnung - ThürGemBV)
Vom 11. Dezember 2008 (GVBl. S. 594)
Größe: 62841 Bytes
Bekanntmachung über das Kreditwesen der Gemeinden und Landkreise
vom 22.01.2010 (Lesefassung)
Größe: 1311167 Bytes
Anlage 1 - Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit
Größe: 45697 Bytes
Anlage 2 - Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen sowie aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften zum Ende des Haushaltsjahres
Größe: 28731 Bytes
Rundschreiben 04/2008 vom 07.08.2008
Sonderrücklagen gemäß § 20 Abs. 4 Thür GemHV
Größe: 35992 Bytes
Rundschreiben vom 22.02.1994
Haushaltsmäßige Behandlung von Altschulden in der Wohnungswirtschaft
Größe: 100415 Bytes
Rundschreiben vom 29.06.1995
Haushaltsrechtliche Behandlung von Altschulden in der Wohnungswirtschaft
Größe: 152945 Bytes
Erlass des Bundesministeriums der Finanzen vom 18.07.2003
Abgrenzung von Anschaffungskosten, Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen bei der Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden
Größe: 192293 Bytes
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung bei PPP-Projekten
Link zum Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr
Rundschreiben R 33 - 2/2012 Derivative Zinsgeschäfte auf kommunaler Ebene
Größe: 251829 Bytes
Vorschriften über die Gliederung und die Gruppierung der Haushaltspläne der Gemeinden
Verwaltungsvorschriften über die Haushalts-
systematik - VV GemHaushaltssyst
Größe: 397255 Bytes