Finanziert wird das Thüringen Jahr durch den
Europäischen Sozialfonds, den
Bund, den
Freistaat Thüringen und die Einsatzstellen.
Rechtsgrundlage für die Durchführung des Thüringen Jahres ist das
Jugendfreiwilligendienstegesetz vom 26. Mai 2008. In diesem Gesetz sind alle Leistungen und die Rahmenbedingungen für den Freiwilligendienst festgelegt.
Anerkannte Kriegsdienstverweigerer haben nach
§ 14c Zivildienstgesetz die Möglichkeit, an Stelle des Wehr- oder Zivildienstes im Rahmen des Thüringen Jahres einen Freiwilligendienst zu leisten.

Der Europäische Sozialfonds
und seine Umsetzung in Thüringen