Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in weiblicher und in männlicher Form.
Teilnehmen können alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Wohnsitz in Thüringen, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben (d. h. in Thüringen in der Regel mit 16 Jahren), aber noch nicht 27 Jahre alt sind.
Sie dürfen nicht in einem Ausbildungs-, Studien- oder Beschäftigungsverhältnis stehen.
Das Thüringen Jahr ist ein Jugendbildungs- und Orientierungsjahr für einen Zeitraum von zwölf zusammenhängenden Monaten. Es müssen mindestens sechs Monate geleistet werden. Das Thüringen Jahr beginnt am 1. September und endet am 31. August des Folgejahres.
Neben der praktischen Arbeit in den Einsatzstellen finden pro Jahr mindestens 25 Seminartage in Form von Block- und Einzelseminaren statt.
Die
Seminare werden von den pädagogischen Fachkräften der
Träger organisiert und durchgeführt. Die Seminare gelten als
Arbeitszeit, deshalb ist die Teilnahme Pflicht.
Das Thüringen Jahr bietet dem Freiwilligen neue Lern- und Erfahrungsmöglichkeiten und Ausblicke auf einen zukünftigen Arbeitsalltag. Es setzt bei den Fähigkeiten und Stärken an, ermöglicht Partizipation, fördert Mobilität, Flexibilität und Verantwortungsbereitschaft.
Die Einrichtung, in der das Thüringen Jahr geleistet wird, ist die
Einsatzstelle. Sie ist für alle Fragen der praktischen Arbeit zuständig. Dabei werden die Freiwilligen in der jeweiligen Einsatzstelle von Fachkräften betreut und angeleitet.
Das Thüringen Jahr bietet vielfältige Einsatzmöglichkeiten. Einsatzstellen gibt es u. a. im sozialen, ökologischen, sportlichen, kulturellen und denkmalpflegerischen Bereich.