Teilnehmen können Jugendliche und junge Erwachsene mit Wohnsitz in Thüringen, welche die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben (d. h. in Thüringen in der Regel mit 16 Jahren) aber noch nicht 27 Jahre alt sind.
Das Thüringen Jahr beginnt in der Regel am 1. September eines Jahres.
Die Anleitung ist Bestandteil der im Gesetz vorgeschrieben pädagogischen Begleitung und beinhaltet die Einarbeitung, die Erarbeitung der individuellen Lernziele, das Führen von Reflexions- und Auswertungsgesprächen und auch die Betreuung während des gesamten FSJ- Einsatzes. Die Verantwortung hierfür liegt beim FSJ-Träger und den Einsatzstellen.
Arbeitskleidung wird, sofern dies in der Einsatzstelle erforderlich ist, unentgeltlich von der Einsatzstelle zur Verfügung gestellt.
Wenn Freiwillige im Anschluss an ihr Thüringen Jahr nicht direkt einen Arbeits-, Ausbildungs- oder Studienplatz finden, müssen sie sich drei Monate vor Beendigung des Thüringen Jahres bei der Agentur für Arbeit melden, Es besteht Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn im Rahmen des Thüringen Jahres 12 Monate gearbeitet wurde.
Obwohl das Verhältnis zwischen den Freiwilligen des Thüringen Jahres und dem jeweiligen Träger bzw. der Einsatzstelle kein Arbeitsverhältnis darstellt, wird der freiwillige Dienst während des Thüringen Jahres hinsichtlich der öffentlich-rechtlichen Schutzvorschriften einem Arbeitsverhältnis gleichgestellt. Entsprechend gelten die einschlägigen Arbeitsschutzbestimmungen, wie bspw. das Arbeitsschutzgesetz, die Arbeitsstättenverordnung, das Jugendarbeitsschutzgesetz, das Mutterschutzgesetz, das Schwerbehindertengesetz.
Das Thüringen Jahr ist eine Vollzeitbeschäftigung; die an den Arbeitszeiten der jeweiligen Einsatzstellen orientierte wöchentliche Arbeitszeit beträgt höchstens 40 Stunden. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren gilt darüber hinaus das Jugendarbeitsschutzgesetz (z. B. keine Nachtarbeit). Zwingend anfallende Überstunden oder Wochenenddienste werden mit Freistunden abgegolten. Die Seminarzeit gilt als Arbeitszeit.
Freiwillige erhalten für die Dauer des Thüringen Jahres einen Ausweis. Gegen Vorlage dieses Ausweises können Schülerermäßigungen, wie Fahrpreisermäßigung oder ermäßigte Eintrittspreise z. B. für Kino, Museum, Schwimmbad, Volkshochschulkurse gewährt werden. Es besteht jedoch kein Anspruch auf Preisermäßigungen.
Die Freiwilligen erhalten zu Beginn und am Ende des Thüringen Jahres durch ihren Träger eine Bescheinigung. Die zu Beginn erteilte vorläufige Bescheinigung dient zum Nachweis gegenüber Behörden, bspw. beim Antrag auf Kindergeld oder Kinderfreibeträge. Die am Ende ausgestellte Bescheinigung ist u. a. hilfreich für die Anerkennung des Thüringen Jahres als Praktikum oder Wartesemester für das Studium. Diese Bescheinigung muss die Erklärung enthalten, dass die Bestimmungen des Jugendfreiwilligendienstegesetzes während der Durchführung des freiwilligen Dienstes beachtet wurden. Darüber hinaus sind Angaben zum Zulassungsbescheid des Trägers und zum Teilnahmezeitraum erforderlich.
Die Betreuung während dem Freiwilligendienst wird zum einem durch die in den Einsatzstellen benannten Verantwortlichen (
Anleitung) und zum anderen durch die pädagogischen Fachkräfte des Trägers geleistet.
Bewerbungen sind schriftlich an einen anerkannten Träger zu richten. Beizufügen sind der Bewerbung: Lebenslauf, Passbild, Kopie des letzten Zeugnisses, ggf. bereits vorhandene Ausbildungs- und Praktikumsnachweise, frankierter Rückumschlag.
Weitere Informationen und Bewerbungsbögen siehe
Einsatzbereiche und
Träger.
Personenbezogene Daten unterliegen dem Datenschutz.
Das Thüringen Jahr dauert in der Regel zwölf zusammenhängende Monate; es beginnt in der Regel am 1. September und endet am 31. August. Es müssen mindestens sechs Monate geleistet werden. Eine Verlängerung ist im Einzelfall und im Ermessen des Trägers möglich.
Einrichtungen, in denen die Freiwilligen des Thüringen Jahres arbeiten, sind die Einsatzstellen. Sie sind für alle Fragen der praktischen Arbeit zuständig. Die Vermittlung an die Einsatzstelle erfolgt durch den Träger.
Den Einsatzmöglichkeiten im Rahmen des Thüringen Jahres sind fast keine Grenzen gesetzt. Derzeit wird das Thüringen Jahr in folgenden Einsatzfeldern durchgeführt: Altenhilfe, Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe einschl. Familienbildung und -pflege, Frauenarbeit, Krankenpflege, außerunterrichtliche Betreuung an Schulen, Sport, Kultur, Denkmalpflege, Archäologie, Naturschutz und Umwelt.
Bei Vorlage ihres Teilnehmerausweises können die Freiwilligen des Thüringen Jahres im Öffentlichen Personennahverkehr und bei der Bahn den vergünstigten Tarif für Schüler, Studenten, Auszubildende erhalten. Fahrtkosten zur Einsatzstelle werden nicht erstattet. Fahrtkosten zu den Seminaren werden vom Träger erstattet.
Grundsätzlich können Freiwillige während des Thüringen Jahres Bewerbungstermine wahrnehmen; die Entscheidung über die insoweit erforderliche Freistellung liegt jeweils im Ermessen der Einsatzstelle.
Es wird empfohlen, den interessierten Jugendlichen und jungen Erwachsenen während des Bewerbungsverfahrens die Gelegenheit zur Hospitation in der Einsatzstelle zu geben.
Das
Jugendarbeitsschutzgesetz ist bei Jugendlichen unter 18 Jahren anzuwenden.
Bei der Gewährung von Kindergeld, Kinderfreibeträgen sowie weiteren kinderbezogenen Leistungen wird das Thüringen Jahr mit der Schul- und Berufsausbildung gleichgestellt. Kindergeld wird bis Vollendung des 25. Lebensjahres gewährt. Die Einkommensgrenzen nach dem
Bundeskindergeldgesetz sind zu beachten.
Im Krankheitsfall muss der Krankenschein umgehend vorgelegt werden. Das Taschengeld und die Geldersatzleistungen werden während der Krankheit in der Regel bis zu einer Dauer von 6 Wochen fortgezahlt.
Während des Thüringen Jahres sind die Freiwilligen als eigenständige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung und damit nicht mehr über ihre Eltern versichert. Die Beiträge werden vom Träger oder der Einsatzstelle überwiesen. Nach Abschluss des Thüringen Jahres ist der Eintritt in die Familienversicherung wieder möglich.
In Abhängigkeit von der jeweiligen Vereinbarung ist eine Kündigung aus einem wichtigen Grund möglich. Das wäre beispielsweise der Erhalt eines Studien- oder Ausbildungsplatzes. Kündigungen müssen schriftlich erfolgen. Genaueres wird in der Vereinbarung zwischen dem Träger, der Einsatzstelle und dem Freiwilligen geregelt. Der Urlaubsanspruch verringert sich entsprechend.
Die Freiwilligen in Thüringen erhalten monatlich insgesamt 300 € überwiesen (Taschengeld von 150 € und eine Unterkunfts- und Verpflegungspauschale von 150 €), vollständige Übernahme der Kranken-, Pflege-, Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung und Arbeitskleidung, soweit dies in der Einsatzstelle erforderlich ist. Darüber hinaus haben die Freiwilligen Anspruch auf Urlaub, Weitergewährung des Kindergeldes/Kinderfreibetrages und der Waisenrente sowie auf Erteilung eines Zeugnisses. Ferner besteht die Möglichkeit der Anerkennung des Thüringen Jahres als Praktikum sowie auf Anrechnung von Wartesemestern. Im öffentlichen Personennahverkehr können Schülerermäßigungen gewährt werden.
Die Lohnsteuerkarte der Freiwilligen muss vor Beginn des Thü-ringen Jahres beim Träger bzw. der Einsatzstelle vorliegen. Sie ist beim zuständigen Einwohnermeldeamt der Stadt oder der Gemeinde erhältlich, wo der Freiwillige den Hauptwohnsitz hat.
Der Freiwilligendienst ist eine Vollzeitbeschäftigung. Nebentätigkeiten sind daher mit dem Träger und der Einsatzstelle abzusprechen.
Das
Jugendfreiwilligendienstegesetz regelt den Umfang der pädagogischen Begleitung. Sie umfasst die an Lernzielen orientierte fachliche Anleitung der Freiwilligen des Thüringen Jahres durch die Einsatzstelle, die individuelle Betreuung durch die pädagogischen Fachkräfte des Trägers sowie die Seminararbeit (siehe
Seminare).
Das Thüringen Jahr wird auf der Grundlage des
Jugendfreiwilligendienstegesetzes vom 26. Mai 2008 sowie der in Thüringen jeweils geltenden
Richtlinie zur Durchführung eines Thüringen Jahres durchgeführt.
Das Thüringen Jahr ist ein Bildungsjahr. Dabei bilden die Seminare den theoretischen Rahmen. Die Freiwilligen nehmen daher an mindestens 25 Bildungstagen teil, die überwiegend in Form von Einzel- und Blockseminaren organisiert sind und in Verantwortung des Trägers durchgeführt werden. Zu den Inhalten der Seminararbeit gehören u. a.:
Die Freiwilligen werden wie Auszubildende oder Beschäftigte behandelt, d. h. sie sind während des Thüringen Jahres in der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versichert. Die abzuführenden Beiträge werden komplett vom Träger bzw. der Einsatzstelle gezahlt.
Bei der Bewerbung um einen Studienplatz kann das Thüringen Jahr als Wartezeit gelten. Vereinzelt rechnen Universitäten und Hochschulen das Thüringen Jahr auch als Praktikum an. Näheres dazu ist beim Studentensekretariat der jeweiligen Universität oder Hochschule zu erfragen.
Siehe
Leistungen
Das Thüringen Jahr kann nur von einem nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz zugelassenen Träger durchgeführt werden. Dem Träger obliegen die Gesamtkoordination für die Dauer des Thüringen Jahres sowie die pädagogische Begleitung des Thüringen Jahres. Zudem ist er Vertrags- und Ansprechpartner sowohl für die Freiwilligen als auch für die Einsatzstellen.
Siehe
Leistungen
Im Einzelfall kann die Unterkunft von der Einsatzstelle gestellt werden. Nähere Informationen sind bei den jeweiligen Trägern zu erfragen.
Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt mindestens 24 Tage pro Kalenderjahr. Dauert der Einsatz weniger als 12 Monate, wird der Urlaubsanspruch pro Monat um 1/12 des Jahresur-laubs reduziert. Während der Seminare wird kein Urlaub ge-währt. Für Jugendliche gelten darüber hinaus die besonderen Bestimmungen des
Jugendarbeitsschutzgesetzes.
Vor Beginn des Jugendfreiwilligendienstes ist zwischen dem Freiwilligen, dem Träger und der Einsatzstelle eine schriftliche Vereinbarung abzuschließen, in der die beiderseitigen Rechte und Pflichten festgelegt sind. Der Umfang und Inhalt sind gesetzlich vorgegeben. Weitere Absprachen können zwischen den Partnern getroffen werden. Bis zum 18. Lebensjahr ist darüber hinaus die Zustimmung der Personensorgeberechtigten erforderlich.
Die Waisenrente (Halb- oder Vollwaisenrente) wird für die Dauer der Teilnahme am Thüringen Jahr weitergezahlt.
Wenn Freiwillige des Thüringen Jahres eine eigene Wohnung unterhalten, kann Wohngeld beantragt werden, sofern sie sich nicht nur „vorübergehend abwesend vom Elternhaus“ aufhalten.
Am Ende des Thüringen Jahres können die Freiwilligen vom Träger ein schriftliches Zeugnis über Art und Dauer des Thüringen Jahres fordern. Das Zeugnis ist auf Verlangen der Freiwilligen auf die Leistungen und die Führung während des Thüringen Jahres zu erstrecken. In das Zeugnis sind berufsqualifizierende Merkmale aufzunehmen.
Anerkannte Kriegsdienstverweigerer haben nach
§ 14c Zivildienstgesetz die Möglichkeit, an Stelle des Wehr- oder Zivildienstes im Rahmen des Thüringen Jahres ei-nen Freiwilligendienst zu leisten.
Das ABC des Thüringen Jahres ist hier als Download verfügbar.
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