Du kannst am Thüringen Jahr teilnehmen, wenn Du die Vollzeitschulpflicht erfüllt hast (d. h. in Thüringen in der Regel mit 16 Jahren), aber noch nicht 27 Jahre alt bist und Deinen Wohnsitz in Thüringen hast.
Nach Beendigung des Thüringen Jahres (es müssen mindestens 12 Monate geleistet werden) hast Du Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dazu musst Du Dich rechtzeitig (mindestens 3 Monate vor Beendigung des Thüringen Jahres) bei der
Agentur für Arbeit melden.
Das Thüringen Jahr ist eine Vollzeitbeschäftigung. Die an den Arbeitszeiten der jeweiligen Einsatzstellen orientierte wöchentliche Arbeitszeit beträgt höchstens 40 Stunden. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren gilt darüber hinaus das
Jugendarbeitsschutzgesetz (z. B. keine Nachtarbeit). Zwingend anfallende Überstunden oder Wochenenddienste werden mit Freistunden abgegolten. Die Seminarzeit gilt als Arbeitszeit.
Für die Zeit Deines Thüringen Jahres erhältst Du einen Ausweis, mit dem Du versuchen kannst, neben der Fahrpreisermäßigung (Wochen- bzw. Monatskarte des Öffentlichen Nahverkehrs) auch ermäßigte Eintrittspreise im Kino, Museum, Schwimmbad, für Volkshochschulkurse etc. zu bekommen. Ein offizieller Anspruch darauf besteht allerdings nicht.
Zu Beginn des Thüringen Jahres erhältst Du vom Träger eine vorläufige Bescheinigung. Sie dient zum Nachweis gegenüber Behörden und sonstigen Stellen und muss bspw. u. a. für den Antrag auf Kindergeld oder auf Kinderfreibeträge vorgelegt werden. Am Ende des Thüringen Jahres bekommst Du vom Träger eine Bescheinigung über die Ableistung Deines Freiwilligendienstes. Mit diesem kannst Du Dir das Thüringen Jahr eventuell als Praktikum oder als Wartesemester beim Studium anerkennen lassen.
Deine Bewerbung sollte schriftlich bis 30. April für das ab September desselben Jahres beginnende Thüringen Jahr bei einem anerkannten Träger vorliegen. Spätere Bewerbungen sind jederzeit möglich. Der Bewerbung sind beizufügen: Lebenslauf, Passbild, Kopie des letzten Zeugnisses, ggf. bereits vorhandene Ausbildungs- und Praktikumsnachweise, frankierter Rückumschlag. Eine Bewerbung über das Internet ist bei einigen
Trägern auch möglich. Hier findest Du meistens auch trägerspezifische Bewerbungsbögen.
Die Einrichtung, in der Du Dein Thüringen Jahr leistest, ist Deine Einsatzstelle. Sie ist für alle Fragen Deiner praktischen Arbeit zuständig. Vor Beginn des Thüringen Jahres wird eine Person benannt, die als Ansprechpartner und Anleiter der Einsatzstelle zur Verfügung steht, Dich während Deines Freiwilligendienstes betreut und berät. Die Vermittlung an die Einsatzstelle erfolgt durch den Träger.
Für Kindergeld und Kinderfreibeträge sowie weitere kinderbezogene Leistungen ist die Ableistung eines Thüringen Jahres gleichbedeutend mit Zeiten der Schul- und Berufsausbildung; sie werden während dieser Zeit bezahlt bzw. gewährt. Beachtet dabei jedoch die Einkommensgrenzen nach dem
Bundeskindergeldgesetz.
Wenn Du krank wirst, musst Du gleich am ersten Tag, an dem Du nicht arbeiten kannst, in Deiner Einsatzstelle vor Dienstbeginn telefonisch Bescheid geben. Der vom Arzt ausgestellte Krankenschein (für Arbeitgeber) muss umgehend an den Träger geschickt werden. Den Krankenschein für die Krankenkasse musst Du umgehend zu Deiner Krankenkasse senden.
Während des Thüringen Jahres musst Du Dich selbst bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Anfallende Versicherungsbeiträge (Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung) werden vom Träger oder der Einsatzstelle übernommen und überwiesen. Du bist also für das Jahr nicht mehr über Deine Eltern versichert, kannst allerdings nach dem Thüringen Jahr wieder in die Familienversicherung eintreten. Über die von Dir gewählte Krankenkasse erhältst Du Deine Sozialversicherungsnummer. Die Krankenkasse kümmert sich um Deine Registrierung bei der Bundesversicherungsanstalt (Rentenversicherung).
In Abhängigkeit von der jeweiligen Vereinbarung kannst Du aus einem wichtigen Grund kündigen. Das wäre beispielsweise der Erhalt eines Studien- oder Ausbildungsplatzes. Kündigungen müssen schriftlich erfolgen. Genaueres wird in der Vereinbarung zwischen dem Träger, der Einsatzstelle und Dir geregelt. Der Urlaubsanspruch verringert sich entsprechend.
Deine Lohnsteuerkarte erhältst Du beim Einwohnermeldeamt der Stadt oder Gemeinde, wo Du mit Hauptwohnsitz gemeldet bist. Die Lohnsteuerkarte musst Du vor Beginn Deines Thüringen Jahres beim Träger oder der Einsatzstelle abgeben.
Die gesetzlich vorgeschriebenen Begleitseminare umfassen, bezogen auf das gesamte Jahr, insgesamt mindestens 25 Tage. Im Rahmen dieser Begleitseminare kannst Du Dich mit anderen Freiwilligen über die gesammelten Erfahrungen in der Einsatzstelle austauschen. Die Themen und Inhalte der Seminare sind so ausgewählt, dass sie Dich bei Deiner täglichen Arbeit in der Einsatzstelle und bei Deiner weiteren persönlichen und beruflichen Entwicklung unterstützen.
Du hast Anspruch auf mindestens 24 Tage Urlaub. Deinen Urlaubsantritt musst Du mit Deiner Einsatzstelle absprechen. Bei einem Einsatz, der weniger als 12 Monate ist, erhältst Du anteilig Jahresurlaub. Für Jugendliche gelten darüber hinaus die besonderen Bestimmungen des
Jugendarbeitsschutzgesetzes. Während der Seminare wird kein Urlaub gewährt!
Eine Freistellung für Bewerbungstermine, die Du während Deines Thüringen Jahres wahrnehmen willst, liegt im Ermessen der Einsatzstelle. Sie ist dazu nicht verpflichtet, doch kommt sie Dir hier sicher entgegen, wenn es rechtzeitig abgesprochen ist. Näheres dazu wird meistens auch in der Vereinbarung geregelt.
Du bekommst monatlich insgesamt 300 € überwiesen. (Taschengeld von 150 € sowie eine monatliche Unterkunfts- und Verpflegungspauschale von 150 €). Fahrtkosten zur Einsatzstelle werden nicht erstattet.
Am Ende des Thüringen Jahres hast Du Anspruch auf ein Zeugnis. Es gibt Auskunft über Deine Arbeitsaufgaben und Tätigkeiten und über die Kompetenzen, die Du während des Thüringen Jahres erworben hast. Die Seminarinhalte können ebenfalls aufgeführt werden.