Das Thüringen Jahr ist eine Vollzeitbeschäftigung. Die wöchentliche Arbeitszeit richtet sich nach der in der Einsatzstelle üblichen Arbeitszeit bis maximal 40 Stunden. Zwingend anfallende Überstunden oder Wochenenddienste sind zeitnah mit Freistunden abzugelten. Eine Schlechterstellung gegenüber anderen Mitarbeitern der Einsatzstelle darf nicht erfolgen. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren gelten zusätzlich die
Jugendarbeitsschutzbestimmungen. Es ist ein Arbeitszeitnachweis zu führen. Die stattfindenden Seminare sind für die Jugendlichen Pflichtveranstaltungen und gelten als Arbeitszeit.
Die Einrichtung übernimmt Verantwortung für den jungen Menschen, der sich im Thüringen Jahr engagieren will. Für die Betreuung und Beratung des Jugendlichen während dieser Zeit ist ein konkreter Ansprechpartner bzw. Anleiter zu benennen. Die Einsatzstelle unterstützt den jungen Menschen im Thüringen Jahr bei der Entwicklung seiner Persönlichkeit und dem Erwerb von Schlüsselkompetenzen für seinen Lebens- und Berufsweg. Das Thüringen Jahr ist als eine Bildungsmaßnahme angelegt. Es bietet dem Freiwilligen die Möglichkeit der Integration in die alltäglichen Arbeitsabläufe.
Nach dem
Jugendfreiwilligendienstegesetz übernimmt der Träger die Gesamtverantwortung für die Durchführung des Freiwilligendienstes. Die Dienstaufsicht und Teile der Fachaufsicht realisiert die Einsatzstelle auf der Grundlage der Vereinbarung mit dem Freiwilligen und dem Träger. Weiterhin sorgt der Träger für die Vernetzung von Einsatzstellen und Jugendlichen. Er besucht die Einsatzstellen, um sich über die Arbeit der Einrichtung und des Freiwilligen zu informieren oder bei Bedarf in Konfliktfällen zu vermitteln.
Das Thüringen Jahr wird durch den
Europäischen Sozialfonds, den Bund und den Freistaat Thüringen gefördert. Die Einsatzstellen beteiligen sich monatlich im Thürigen Jahr mit einem entsprechenden Betrag an der Finanzierung des jeweiligen Einsatzplatzes und sorgen dafür, dass der Freiwillige haftpflichtversichert ist. Näheres wird in der Vereinbarung geregelt.
Teilnehmen können Jugendliche und junge Erwachsene mit Wohnsitz in Thüringen, welche die Vollzeitschulpflicht erfüllt (d. h. in Thüringen in der Regel mit 16 Jahren) haben, aber noch nicht 27 Jahre alt sind.
Am Ende des Thüringen Jahres bekommt der Freiwillige vom Träger eine Bescheinigung über die Ableistung seines Freiwilligendienstes. Diese muss u. a. den Zeitraum seines Dienstes beinhalten. Grundlage bildet die geschlossene Vereinbarung. Darüber hinaus kann der Freiwillige auch die Erstellung eines Zeugnisses fordern. Dieses wird in engem Austausch mit dem Träger und der Einsatzstelle erarbeitet. Bescheinigt werden darin neben den konkreten Arbeitsaufgaben und Tätigkeiten auch die Bildungsinhalte sowie der Erwerb von Schlüsselkompetenzen.
Die mindestens 25 Bildungstage sind für den Freiwilligen verpflichtend. Die Seminarzeit gilt als Arbeitszeit. Der Freiwillige ist dementsprechend freizustellen. Der Träger hat ein eigenständiges pädagogisches Konzept entwickelt und führt Blockseminare oder auch Einzelseminartage durch, deren Inhalte auch in Zusammenarbeit mit den Einsatzstellen und den Freiwilligen festgelegt werden können. Die Seminare ermöglichen den Jugendlichen den Austausch mit anderen Freiwilligen. Es werden Fertigkeiten und Fähigkeiten für den täglichen Einsatz in der Einsatzstelle sowie Schlüsselqualifikationen wie kommunikative Kompetenzen, Team- und Konfliktfähigkeit für den weiteren Lebens- und Berufsweg erworben.
Die Vereinbarung regelt die Rechte und Pflichten der beteiligten Partner. Es werden organisatorische, finanzielle und rechtliche Fragen sowie auch Inhalte und Verantwortlichkeiten festgelegt.