Freistaat Thüringen Thüringen Agrar

Inhalt

Landurlaub in Thüringen

Die Förderung des Agrartourismus ist Bestandteil der FörderInitiative Ländliche Entwicklung in Thüringen 2007-2013 (FILET).

Förderziele:

  • Ausbau/Modernisierung von Feriendomizilen;
  • Schaffung von Freizeitmöglichkeiten, z. B. Spielplätze, -scheunen, Veranstaltungsräume;
  • Schaffung/Ausstattung von Räumlichkeiten für Freizeit- und Erholungseinrichtungen zum Erleben von Land- und Forstwirtschaft, z. B. Ausstellungen, Lehrpfade, Tierunterkünfte;
  • Ausbau von Räumlichkeiten für zusätzliche Einkommensmöglichkeiten, z. B. Dienstleistungsangebote;
  • Projekte zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit.
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Antrag - einzelbetriebliche Förderung nach Nrn. 2.1.1 bis 2.1.4

Antrag ist im laufenden Jahr beim zuständigen Landwirtschaftsamt des Freistaates Thüringen einzureichen.

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Antrag - landesweite oder regionale Projekte nach Nr. 2.1.5

Antrag ist im laufenden Jahr bei der Zahlstelle des Freistaates Thüringen einzureichen.

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Anlage zum Antrag - landesweite oder regionale Projekte nach Nr. 2.1.5

Anlage ist mit Antrag im laufenden Jahr bei der Zahlstelle des Freistaates Thüringen einzureichen.

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Selbstauskunft des Anbieters

Angaben zum Anbieterbetrieb / Angebot; auszufüllen für Maßnahmen 2.1.1 bis 2.1.4

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Fremdenverkehrsaufzeichnungen des Erwerbszweiges "Urlaub auf dem Bauernhof / Ferien auf dem Lande"

Zur Errechnung Ihrer Auslastung und Weiterleitung bis zum 15.11. des jeweiligen Jahres an das zuständige Landwirtschaftsamt.

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Fremdenverkehrkehrsaufzeichnungen des Erwerbszweiges "Urlaub auf dem Bauernhof/Ferien auf dem Lande"

Das ausgefüllte Formular ist an das zuständige Landwirtschaftsamt bis 15.11. des jeweiligen Jahres zu senden. Der geförderte Anbieterbetrieb ist zur jährlichen Abgabe der Fremdenverkehrsaufzeichnungen lt. Zuwendungsbescheid verpflichtet. Wird diese Aufgabe nicht erfüllt, kann die Zuwendung ganz oder teilweise zurückgefordert werden.