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Imkerei

Förderung von Investitionen für die Bienenzucht und -haltung

  • Förderfähig sind Imker mit Hauptwohn- oder Hauptgeschäftssitz in Thüringen. Imker im Sinne dieser Förderrichtlinie sind auch juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, die Honigbienen halten.
  • Die Förderung wird als Zuwendung in Form von Zuschüssen gewährt (Projektförderung, Anteilsfinanzierung).
  • Die Mindesthöhe der förderfähigen Kosten beträgt 500,00 Euro.
  • Das maximal förderfähige Investitionsvolumen ist auf 3.000,00 Euro begrenzt.
  • Der Zuschuss kann bis zu 30 % der förderfähigen Kosten betragen.

Die konkreten Förderbedingungen sind im Maßnahmeblatt  zur Durchführung der investiven Förderung von Imkern im Freistaat Thüringen für das Antragsjahr 2013 erläutert.

Der Förderantrag muss vollständig bis spätestens 28.02.2013 (Ausschlussfrist) bei der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft vorliegen.