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Förderung von Investitionen für die Bienenzucht und -haltung
Die konkreten Förderbedingungen sind im Maßnahmeblatt zur Durchführung der investiven Förderung von Imkern im Freistaat Thüringen für das Antragsjahr 2013 erläutert.
Der Förderantrag muss vollständig bis spätestens 28.02.2013 (Ausschlussfrist) bei der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft vorliegen.
Aktualisierung der Förderrichtlinie für Bienenzuchterzeugnisse
Verlängerung Geltungsdauer und Änderung