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Weitere Landschaftselemente der Cross Compliance unterstellt; Neuregelung zum Umgang von mit Sträuchern und Strauchgruppen bewachsenen Flächen

Am 01.01.2012 ist die Verordnung zur Änderung der Betriebsprämiendurchführungsverordnung, der InVeKoS-Verordnung und der Direktzahlungen-Verpflichtungsverordnung sowie zur Aufhebung und Fortgeltung produktbezogener Verordnungen in Kraft getreten. Damit unterliegen nun alle Landschaftselemente, außer Feldrain unter 2m Gesamtbreite, dem Beseitigungsverbot der Cross Compliance. Der Landschaftselementtyp Binnendünen gehört nicht mehr zur beihilfefähigen Fläche. Verstöße gegen das Beseitigungsverbot von § 2 Absatz 2 Direktzahlungen-Verpflichtungsgesetz haben Kürzungen der Direktzahlungen, der flächen- und tierbezogenen Maßnahmen der 2. Säule sowie der Umstrukturierungs- und Rodungsmaßnahmen im Weinbau zur Folge.

Insbesondere auf extensiv bewirtschaftetem Dauergrünland stellt sich in der Folge zu geringer Verbissintensität bzw. fehlender Pflege ein natürlicher Aufwuchs von Sträuchern und Bäumen (sog. Verbuschungen). Auf der Fläche vorhandener Sträucher und/oder Strauchgruppen, die nicht unter die Definition der Landschaftselemente gehören, stellen eine Verbuschung dar. Ein solcher Aufwuchs, der die landwirtschaftliche Nutzung einschränkt,

- verringert die beihilfefähige Fläche und
- widerspricht den Anforderungen an einen guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) der LF.

Infolge dessen kommt es ggf. zur Flächenkürzung und Flächensanktionierung bzw. zur Sanktionierung über CC. Der Landwirt ist verpflichtet, durch Erhöhung des Weidedrucks und/oder geeigneter Pflegemaßnahmen die Verbuschung zu verhindern und aufkommende Verbuschung zurück zu drängen.

Merkblatt LE

Weitere Informationen bitte bei den örtlichen Landwirtschaftsämtern erfragen.

Mindestbetriebsgröße für Betriebsprämie

Alle Landwirte, die in Thüringen eine Direktzahlung beantragen wollen, müssen eine beihilfefähige Fläche von mindestens einem Hektar landwirtschaftlicher Fläche bewirtschaften und mit dem Sammelantrag zum 15.05.mindestens einen ganzen Zahlungsanspruch zur Aktivierung mit Fläche beantragen.
Landwirte als Inhaber von nur einem Bruchteil eines normalen ganzen Zahlungsanspruches sollten deshalb Bruchteile zum Auffüllen auf einen ganzen Zahlungsanspruch mit dazugehöriger Fläche pachten bzw. durch Kauf dauerhaft erwerben. Die befristete bzw. dauerhafte Übertragung soll in der zentralen InVeKoS-Datenbank (ZID) spätestens bis zum letzten Tag der Einreichung des Sammelantrages vollzogen sein. Andernfalls können die örtlich zuständigen Landwirtschaftsämter keine Betriebsprämie auszahlen.
Landwirte als Inhaber von besonderen Zahlungsansprüchen, die nicht mit Fläche, sondern durch das Halten von Rindern, Schafen oder Ziegen als landwirtschaftliche Tätigkeit aktiviert werden, sind von der Mindestbetriebsgröße nicht  betroffen. Hier gilt weiterhin die 100-Euro-Grenze.

Anfragen beantworten die zuständigen Landwirtschaftsämter:
www.thueringen.de/de/thueringenagrar/lwa/ 

Vollständige Entkoppelung aller Direktzahlungen

Ab dem Jahr 2012 sind nunmehr alle an eine Erzeugung gekoppelten Direktzahlungen in die Betriebsprämienregelung einbezogen. Dies betrifft in Deutschland die Prämie für Eiweißpflanzen, die Flächenzahlung für Schalenfrüchte, die Erzeugungsbeihilfe für Stärkekartoffelerzeuger, die Verarbeitungsbeihilfen für Trockenfutter sowie für Faserflachs und -hanf und die Prämie für Kartoffelstärke.

Flächenbezogene Beihilfezahlungen elektronisch beantragen!

Die elektronische Einreichung der Antragsdaten und in Verbindung auf nur noch wenige Papierformulare hat sich in Thüringen als Verfahren zur Reduzierung der Aufwendungen beim Landwirt und in der Agrarverwaltung bewährt. Über 80 % der Antragsteller nutzen dieses Verfahren und haben den Vorteil auch für sich erkannt. Auch geben über 10 % der Landwirte, die elektronisch ihre Antragsdaten im Landwirtschaftsamt einreichen, Hinweise zur Weiterentwicklung der elektronischen Kommunikation. Mit diesem Verfahren müssen nur noch die Vorjahresdaten auf Aktualität geprüft und, wo erforderlich, angepasst werden. Die auf der jährlich an alle Antragsteller des Vorjahres versandte Antrags-CD enthält neben den Antragsformularen und den personenbezogenen Vorjahresdaten das Programm VERA2011 zum Ausfüllen der Formulare, einschließlich der Flächen- und KULAP-Feldstücksskizzen.

Informationen über Rechtsgrundlagen und allgemeine Grundlagen unter www.thueringen.de/de/thueringenagrar/rechtsvorschriften
sowie unter www.tll.de/mapdown 
 

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