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Im Jahr 2009 registrierten die Thüringer Staatsanwaltschaften insgesamt 128.615 neue Ermittlungsverfahren gegen namentlich bekannte Tatverdächtige (Js-Verfahren). Damit stieg die Zahl der eingegangenen Ermittlungsverfahren um 1,5% im Vergleich zum Vorjahr und entspricht fast genau dem Jahresdurchschnitt der letzten fünf Jahre (128.680 Verfahren).
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Die Entwicklung der Eingänge bei den einzelnen Staatsanwaltschaften war 2008 und 2009 recht unterschiedlich.
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Bei der Staatsanwaltschaft Erfurt sind die Js-Eingänge seit 2005 gefallen, stiegen aber im letzten Jahr bis fast auf den Durchschnittswert der letzten fünf Jahre, der bei 41.212 liegt, wieder an.
Demgegenüber fielen bei der Staatsanwaltschaft Gera die Eingangszahlen seit 2005 kontinuierlich. Hiervon stellt lediglich 2008 eine Ausnahme dar, ohne jedoch der Tendenz zu widersprechen. Durchschnittlich gingen bei der Staatsanwaltschaft Gera in den letzten fünf Jahren 38.247 neue Js-Verfahren ein.
Die Entwicklung der Js-Eingänge bei der Staatsanwaltschaft Meiningen entspricht in den letzten fünf Jahren dem Trend der Gesamtentwicklung; der Anstieg der Eingangszahlen nach 2007 ist jedoch überproportional und übertrifft den durchschnittlichen Wert der letzten fünf Jahre in Höhe von 25.645 erheblich. Der Grund hierfür liegt in einer hohen Anzahl sogen. Filesharing-Verfahren (illegale Tauschbörsen im Internet), die zwischenzeitlich jedoch in den meisten Fällen nicht mehr als reguläre Anzeigen gegen bekannte Täter (Js-Verfahren) registriert werden.
Auch in Mühlhausen entspricht die Entwicklung der Eingänge dem Trend nach der Gesamtentwicklung in Thüringen. Eine Ausnahme stellt jedoch das Jahr 2009 dar. Hier fiel die Anzahl der Eingänge gegenüber dem Vorjahr ab. Der Durchschnitt der letzten 5 Jahre liegt bei 23.577 neuen Js-Verfahren.
Die prozentuale Verteilung der Eingänge auf die vier Staatsanwaltschaften zeigt, dass - von Schwankungen abgesehen - der Anteil der Staatsanwaltschaft Meiningen an den Verfahrenseingängen seit 2005 kontinuierlich angestiegen ist:
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Neben den Verfahren gegen benannte Tatverdächtige sind bei den Staatsanwaltschaften noch zahlreiche weitere Verfahren anhängig, die ebenfalls ins Gewicht fallen. Dabei sind in erster Linie die Ermittlungsverfahren gegen unbekannte Täter (UJs-Verfahren) zu nennen, deren Ermittlungsaufwand zum Teil beträchtlich ist, sowie Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWi-Verfahren):
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Neben den Ergebnissen der PKS geben die Eingangszahlen der Staatsanwaltschaften einen Überblick über die Kriminalitätsentwicklung. Dass bei einem Vergleich der absoluten Zahlen Unterschiede sichtbar werden, beruht darauf, dass die Statistiken unterschiedliche Vorgänge erfassen und bewerten. So ist die Anzahl der erfassten Js-Verfahren (Ermittlungsverfahren gegen bekannte Beschuldigte) nicht unmittelbar vergleichbar mit der polizeilichen Erfassung. Bei den Staatsanwaltschaften werden persönlich oder sachlich zusammenhängende Vorgänge als ein Ermittlungsverfahren ohne Rücksicht darauf erfasst, gegen wie viele Beschuldigte in dem Verfahren ermittelt wird oder wie viele Straftaten ihnen zur Last gelegt werden. Andererseits werden Anzeigen, die bei der Staatsanwaltschaft unmittelbar erstattet werden, sowie einzelne aus Sammelverfahren abgetrennte oder aufgrund sich anderweitig ergebener Erkenntnisse durch die Staatsanwaltschaft eingeleitete Ermittlungsverfahren mitunter von der Kriminalstatistik nicht erfasst. In die polizeiliche Kriminalstatistik gehen auch die in der Verkehrsunfallstatistik registrierten Straßenverkehrsdelikte nicht ein, die wiederum in den staatsanwaltlichen Statistiken enthalten sind. Bei der Gegenüberstellung beider Statistiken ist schließlich zu berücksichtigen, dass die Erfassung nicht zeitgleich erfolgt. So werden Teile der polizeilichen Erledigungen bis zum Ende des Vorjahres erst Anfang des Folgejahres bei den Staatsanwaltschaften erfasst und auch erst diesem statistisch zugerechnet. Trotz dieser Unterschiede gibt es eine gewisse Parallelität der Eingänge.
Im Berichtsjahr 2009 wurden 130.338 Ermittlungsverfahren abgeschlossen. Dies entspricht einer Erledigungsquote von 101,3%. Die Staatsanwälte Thüringens haben damit 2009 über 1.700 Verfahren (aus Vorjahresbeständen) mehr abgeschlossen als im selben Jahr eingegangen sind.
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Auch die Entwicklung der Verfahrenserledigungen war bei den einzelnen Staatsanwaltschaften recht unterschiedlich. Jedoch entsprechen die Erledigungszahlen im Wesentlichen den Verfahrenseingängen (s.o. unter 1.2). Die Abweichungen liegen i.d.R. zwischen +3 und -3%.
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Erfreulich ist die Kürze der durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von Ermittlungsverfahren: 50,8% der im Berichtsjahr abgeschlossenen Verfahren konnten innerhalb eines Monats erledigt werden. Innerhalb von 3 Monaten waren 80,4% und nach 6 Monaten 92% der eingegangen Verfahren erledigt. Dies entspricht in etwa den vorangegangenen Jahren. Seit 2005 werden in der Regel die Hälfte aller Verfahren innerhalb eines Monats, 4/5 innerhalb von drei Monaten und mehr als 90% innerhalb eines halben Jahres erledigt:
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Im Durchschnitt wurden die Verfahren 2009 innerhalb von 2,2 Monaten (2008 ebenfalls 2,2 Monate; 2007 2,3 Monate) erledigt.
| | 2005 | 2006 | 2007 | 2008 | 2009 |
| Erledigte Verfahren | 141.058 | 129.426 | 121.948 | 126.706 | 130.338 |
| Anklage und Strafbefehle | 34.545 | 32.405 | 31.955 | 30.254 | 29.234 |
| Prozentualer Anteil | 24,5% | 25,0% | 26,2% | 23,9% | 22,4% |
| Einstellungen mit Auflage | 4.572 | 4.081 | 4.305 | 3.853 | 3.445 |
| Prozentualer Anteil | 3,2% | 3,2% | 3,5% | 3,0% | 2,6% |
| Einstellungen ohne Auflage | 32.370 | 30.664 | 30.737 | 30.773 | 30.704 |
| Prozentualer Anteil | 22,9% | 23,7% | 25,2% | 24,3% | 23,6% |
| Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO | 29.902 | 28.811 | 28.372 | 28.620 | 30.095 |
| Prozentualer Anteil | 21,2% | 22,3% | 23,3% | 22,6% | 23,1% |
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Die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen Taten, die der Organisierten Kriminalität zuzurechnen sind, obliegt der Schwerpunktabteilung „Organisierte Kriminalität“ der Staatsanwaltschaft Gera:
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Die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz erfolgt bei den Thüringer Staatsanwaltschaften durch Sonderdezernenten, während Verfahren wegen sogenannter Beschaffungskriminalität grundsätzlich in Allgemeindezernaten geführt werden. Sollte ein OK-Bezug erkannt werden, werden die Verfahren von der Schwerpunktabteilung „Organisierte Kriminalität“ der Staatsanwaltschaft Gera bearbeitet. Bei den Thüringer Staatsanwaltschaften gingen in den Jahren 2001 bis 2009 folgende Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ein:
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Die vorliegenden Zahlen scheinen die tatsächliche Entwicklung der Betäubungsmittelkriminalität nur unzureichend wiederzugeben; die geringeren Zahlen könnten auch durch eine Verschiebung vom „Hell- zum Dunkelfeld“ zu erklären sein.
Die Bearbeitung von Korruptionsdelikten ist nach § 143 Abs. 4 GVG der Staatsanwaltschaft Erfurt mit der Rundverfügung vom 04.12.2007 übertragen worden. Gleichwohl gehen auch bei den übrigen Staatsanwaltschaften derartige Verfahren ein, die dann an die Staatsanwaltschaft Erfurt abzugeben sind. In der Gesamtzahl – durchschnittlich gingen bei den Staatsanwaltschaften in den letzten 5 Jahren jährlich etwa 72 Verfahren ein – machen Korruptionsverfahren in Thüringen nur einen geringfügigen prozentualen Anteil aus, jedoch sind diese Verfahren aufgrund ihres Umfangs und ihrer Komplexität mit Verfahren der allgemeinen Kriminalität nicht vergleichbar.
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Der Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität wird weiterhin wegen des von dieser Kriminalitätsform ausgehenden volkswirtschaftlichen Schadens ein hoher Stellenwert eingeräumt. Besondere Bedeutung kommt der am 01.09.1993 bei der Staatsanwaltschaft Mühlhausen eingerichteten Schwerpunktabteilung für Wirtschaftssachen zu.
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Die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren, die einen strafrechtlich bewehrten Verstoß gegen Umweltschutzvorschriften zum Gegenstand haben, erfolgt bei den Thüringer Staatsanwaltschaften durch Sonderdezernenten. Die Eingangszahlen in den Jahren 2005 bis 2009 pendeln um den Durchschnittwert von rund 360 Verfahren:
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Zur Bekämpfung extremistischer Straftaten sind bei den Staatsanwaltschaften Sonderdezernate eingerichtet. Dort wurden im vergangenen Jahr 1.171 Verfahren mit rechtsextremistischem bzw. fremdenfeindlichem Hintergrund bearbeitet. Die Zahl der Verfahren entwickelte sich im Freistaat Thüringen wie folgt:
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Die Entwicklung der Verfahrenseingänge zeigt seit 2007 wieder eine rückläufige Tendenz.
Gegenüber Ausländern richteten sich im Durchschnitt der letzten 10 Jahre nur 3,2% der gesondert erfassten Fälle.
Gegenstand der gesonderten Verfahrenszählung sind ganz unterschiedliche Delikte, wobei die sogenannten Propagandadelikte, nach § 86 StGB, Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen, und § 86a StGB, Verwenden von Kennzeichen verfassungwidriger Organisationen, auch 2009 den überwiegenden Teil der Verfahren ausmachen:
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Der nächst größere Anteil fällt mit rund 11% auf Verfahren wegen Volksverhetzung, § 130 StGB, und Gewaltdarstellung, § 131 StGB. Anteilmäßig relativ gering sind in Thüringen Verfahren wegen rechtsextremistischer Gewaltdelikte. Das sind hier zum einen Körperverletzung und gefährliche Körperverletzung, §§ 223 ff StGB, und zum anderen die Verfahren des Landfriedensbruchs, §§ 125, 125a StGB, die jeweils rund 3% ausmachen.
Schließlich fallen jeweils rund 1% Verfahren wegen Brandstiftungen und wegen Straftaten mit antisemitischem Hintergrund an. Hierzu gehören vor allem strafbare Äußerungen in Form von Beleidigungen oder auch diffamierende Beschädigungen auf jüdischen Friedhöfen. Zu den sonstigen Delikten zählen vor allem rechtsextrem motivierte Sachbeschädigungen, aber auch Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.
Einen wesentlichen Anteil am Verfahrensaufkommen bilden die Eigentums- und Vermögensdelikte. Ihr Anteil am gesamten Verfahrensaufkommen betrug in den letzten 5 Jahren durchschnittlich 36%:
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Ein weiterer Schwerpunkt der Verfahrenseingänge bilden die (i.d.R. von Amtsanwälten bearbeiteten) einfachen Verkehrsstraftaten. Ihr Anteil am gesamten Verfahrensaufkommen betrug 2009 15,7%. Seit 2005 ist das Verfahrensaufkommen jedoch kontinuierlich gesunken:
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Der Anteil der Verkehrsstraftaten mit schweren Folgen betrug gegenüber dem gesamten Verfahrensaufkommen 0,6%.
Unter den Gewaltdelikten stellen die vorsätzlichen Körperverletzungen im Durchschnitt der letzten 5 Jahre einen Anteil von 9,4% an allen Ermittlungsverfahren und daher eine ernst zu nehmende Größe dar:
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Die Entwicklung der Verfahrenszahlen zeigt ein Schwanken nahe dem Durchschnittswert der letzten 5 Jahre, der bei 11.521 Verfahren liegt.
Ein Bruchteil davon machen Ermittlungsverfahren wegen Mordes und Totschlags, §§ 211, 212 StGB aus:
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Zu den Gewaltdelikten zählen weiterhin Raub, räuberische Erpressung und Gewaltdelikte mit mehreren Tätern. Diese werden jedoch statistisch nicht gesondert als Gewaltdelikte, sondern allgemein als Verbrechen bzw. Serien- und Bandenkriminalität erfasst.
Seit dem 2007 das Gesetz zur Strafbarkeit beharrlicher Nachstellungen (40. StrÄndG) in Kraft getreten war, führen auch die Staatsanwaltschaften in Thüringen in zunehmendem Maße entsprechende Ermittlungsverfahren:
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Bei den vier Staatsanwaltschaften im Freistaat Thüringen waren zum 31.12.2009 171 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie 11 Amtsanwältinnen und Amtsanwälte tätig. Auf insgesamt 182 Dezernenten entfiel aufgrund der Teilzeitstellen ein Arbeitskraftanteil von 174,03.
Die Arbeitskraftanteile stiegen 2009 wieder an. Die Zahl aller Mitarbeiter bei den vier Staatsanwaltschaften und der Generalstaatsanwaltschaft sank indessen von 2000 bis 2009 von 524 auf 450 Mitarbeiter:
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Die Thüringer Generalstaatanwaltschaft übt die Dienst- und Fachaufsicht über die landgerichtlichen Staatsanwaltschaften aus. Ein Teil des dadurch bestimmten Tätigkeitsvolumens entfällt auf die sogenannten Rechtssachen, die sich zusammensetzen aus Revisionen, Beschwerden, Einstellungsbeschwerden und Haftprüfungsverfahren.
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Der Anteil der Revisionen und Rechtsbeschwerden ist 2009 gestiegen und hat den Durchschnittswert von 346 Verfahren der letzten 5 Jahre leicht überschritten. Die Generalstaatsanwaltschaft nimmt zu den Revisionen und Rechtsbeschwerden gegen amts- und landgerichtliche Urteile umfassend Stellung und legt die Vorgänge mit einem konkreten Antrag dem Thüringer Oberlandesgericht zur Entscheidung vor.
Erneut und nicht unerheblich nahmen die Beschwerden gegen Beschlüsse der Strafkammern der Landgerichte auf nunmehr 482 Verfahren zu. Durchschnittlich gingen ab 2005 bei der Generalstaatsanwaltschaft 416 neue derartige Beschwerden ein, die sie in aller Regel ebenfalls mit einer umfassenden Stellungnahme an das Thüringer Oberlandesgericht zur Entscheidung weiterleitete.
Erneut leicht rückläufig waren mit 1.028 Fällen die Anzahl der Beschwerden gegen Einstellungsbescheide der Staatsanwaltschaften, über die die Generalstaatsanwaltschaft gem. § 172 Abs. 1 StPO entscheidet. Der Durchschnitt bei diesen Beschwerden lag in den letzten 5 Jahren bei 1.054 Verfahren. Im Jahr 2009 hat die Generalstaatsanwaltschaft in 31 Beschwerdefällen eine Wiederaufnahme der Ermittlungen angeordnet oder eine Teilaufhebung des staatsanwaltlichen Bescheides vorgenommen. Das sind 4,1% aller bei der Generalstaatsanwaltschaft 2009 registrierten Beschwerdeverfahren. Bezogen auf die Jahresgesamteingänge bei den Staatsanwaltschaften von ca. 128.500 Verfahren entspricht dies einer Quote von 0,024%, bezogen auf sämtliche § 170 Abs. 2 StPO-Einstellungen der Staatsanwaltschaften von ca. 30.100 entspricht dies einer Quote von 0,1%. Diese niedrigen Quoten sprechen für die Qualität der staatsanwaltlichen Arbeit in Thüringen.
Die Anzahl der Verfahren, in denen das Oberlandesgericht die Fortdauer der Untersuchungshaft zu prüfen hatte, hat im Berichtsjahr zwar abgenommen, lag mit 62 Verfahren aber noch immer über dem Durchschnittswert der letzten 5 Jahre von 57 Verfahren. Auch in den Haftprüfungsverfahren nimmt die Generalstaatsanwaltschaft vor Weiterleitung der Akten an das Oberlandesgericht umfassend Stellung.
Ein Teil dieser Verfahren betreffen die regulären Haftprüfungen nach §§ 121 f StPO. Davon waren 2009 insgesamt 23 Verfahren anhängig. Lediglich in einem Verfahren ordnete das Oberlandesgericht die Aufhebung des Haftbefehls und die Entlassung des Beschuldigten wegen mangelnder Verfahrensförderung an. In dem Verfahren hatte die Einholung eines Gutachtens zur Schuldfähigkeit des Beschuldigten zu lange gedauert.
Neben den vorgenannten Verfahren wurden bei der Generalstaatsanwaltschaft folgende weitere Verfahren bearbeitet:
| | 2005 | 2006 | 2007 | 2008 | 2009 |
| Aus- und Durchlieferungssachen | 5 | 10 | 8 | 21 | 4 |
| Gnadensachen | 24 | 12 | 12 | 21 | 32 |
| Berufsgerichtliche Verf. und Disziplinarverfahren | 33 | 43 | 40 | 44 | 47 |
| Vorverfahren etc. gem. §§ 23ff EGGVG | 0 | 2 | 9 | 5 | 9 |
| Fiskalsachen (Vertretung des Justizfiskus) | 38 | 27 | 23 | 24 | 21 |
| Entschädigungssachen nach dem StrEG | 76 | 64 | 68 | 62 | 48 |
| Rechtshilfeangel. mit dem Ausland | 35 | 35 | 47 | 63 | 81 |