Freistaat Thüringen Thüringer Generalstaatsanwaltschaft

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Pressemitteilung der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft

Sprengstoffdiebstahl aus einem Militärdepot bei Kahla im Jahr 1990

Der Generalstaatsanwaltschaft und der Staatsanwaltschaft Gera liegen keine Erkenntnisse zu einem Diebstahl von Sprengstoff im Jahr 1991 aus einem Bundeswehrdepot vor. Bekannt ist ein Diebstahl von Sprengstoff und Zubehör aus dem Jahr 1990, bei dem 1998 die Täter rechtskräftig verurteilt wurden.

Am Osterwochenende 1990 wurden aus einem damaligen NVA-Munitionslager in Eichenberg bei Kahla Sprengstoff, Sprengkapseln, Sprengschnur, Zündmittel und weiteres Zubehör entwendet. Die Täter hatten die Beute zunächst in einem Keller eingemauert, später aber in der Nähe von Gräfenwarth vergraben.

Gemäß der allgemeinen Diebstahlsanzeige der NVA von 1990 wurde Diebesgut von insgesamt rund 40 kg entwendet.
Nach der ermittelten Liste bestand die Beute aus 19,18 kg TNT in Form von Sprengkörpern und Sprengladungen sowie aus 300 m Sprengschnur (8,1 kg), aus drei Sätzen Zündmittel mit Zubehör (2,06 kg), diversen Zündern (insgesamt rund 2,4 kg), 375 Sprengkapseln (2,8 kg), Ankermuttern (0,84 kg) und drei Spiegelreflexkameras.

Im Jahr 1996 wurden vier Täter ermittelt und insgesamt 14,61 kg TNT in einem Wald bei Gräfenwarth aufgefunden. Der aufgefundene Sprengstoff stammte eindeutig aus dem Munitionslager in Eichenberg bei Kahla. Zu der Fehlmenge hat einer der Täter gegenüber der Polizei angegeben, sie hätten dieses in einem Wald zu Versuchszwecken verwendet. Eine nähere Aufklärung ist insoweit nicht möglich.

Die sichergestellten Sprengstoffe wurden dem Thüringer Landeskriminalamt zur Vernichtung übergeben. Anhaltspunkte dafür, dass TNT aus dem Diebstahl von 1990 an die rechtsextremistische Szene abgeflossen sein könnte, gibt es nach Aktenlage der Staatsanwaltschaft nicht.

Der Staatsanwaltschaft Gera liegen keine Hinweise für eine rechtsextremistische Gesinnung oder anderweitiger rechtsextremistisch motivierter Straftaten der 1998 zu Freiheitsstrafen zwischen 10 Monaten und einem Jahr, ausgesetzt zur Bewährung, zur Geldstrafe sowie nach Jugendrecht zu 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit rechtskräftig abgeurteilter Täter vor.