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beschränkte Hilfeleistung
Befugnis zur beschränkten Hilfeleistung in Steuersachen (§ 4 StBerG); hier: Lohnsteuerhilfevereine
vorübergehende und gelegentliche Hilfeleistung
Befugnis zu vorübergehender und gelegentlicher Hilfeleistung in Steuersachen (§ 3 a StBerG)
Erlass vom 15.01.2010
Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zum Umfang der Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine vom 15.01.2010.