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Steuern Aktuell

Mit Rußfilter nachgerüstete Diesel-PKW werden künftig steuerlich gefördert.

Die Steuerbefreiung von 330 Euro gibt einen Anreiz, in alte Diesel-PKW moderne Filtertechnik einzubauen.

Damit werden etwa 50 Prozent der Nachrüstungskosten von durchschnittlich 600 Euro gedeckt.

Generell werden Nachrüstungen vom 1. Januar 2006 bis zum 31. Dezember 2009 gefördert. Beim Wechsel des Fahrzeughalters soll der neue Eigentümer eine noch nicht abgelaufene Steuerbefreiung übernehmen können.

Für Umwelt- und Gesundheit

Insbesondere in Ballungsgebieten und Industrie-Städten gibt es Probleme, die zulässigen Werte für Feinstaub einzuhalten. Diesel-PKW's erhöhen die Feinstaubwerte - verursacht durch Straßenverkehr - erheblich.

Steuerbonus für im Jahr 2006 nachgerüstete Fahrzeuge

Fahrzeughalter, die ihren Diesel (Erstzulassung vor dem 1. Januar 2007) bereits im Jahr 2006 nachgerüstet haben, erhalten die Steuerbefreiung rückwirkend. Die Halter bekommen die volle Steuerbefreiung allerdings frühestens ab Inkrafttreten des Gesetzes am 1. April 2007.

Die Steuerbefreiung wird erst gewährt, wenn die KFZ-Zulassungsstelle die technische Nachrüstung festgestellt hat. Sie gilt so lange, bis der Betrag von 330 Euro erreicht ist.

Die Zulassungsstellen werden den Finanzämtern die Nachrüstung melden. Damit entfällt eine eigene Schlüsselnummer in den Fahrzeugpapieren.

Filtertechnik

Es werden keine bestimmten Techniken gefördert. Vielmehr geht es darum, technikneutrale Anreize zu schaffen - für Fahrzeuge mit einen möglichst geringen Partikelausstoß.

Die technischen Anforderungen sind in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung geregelt.

Technische Lösungen, die den empfohlenen Grenzwert einhalten, sind vorhanden. Zunehmend werden sie von den Automobilherstellern auch eingesetzt. Die deutsche Automobilindustrie hat zugesagt, alle neuen PKW spätestens ab Ende 2008 beziehungsweise Anfang 2009 mit einem Dieselpartikelfilter auszurüsten.

Ohne Filter wird’s teurer

Für nicht nachgerüstete Fahrzeuge (Erstzulassung vor dem 1. Januar 2007) und Neuwagen ohne Filter wird die KFZ-Steuer erhöht: um 1,20 Euro je 100 Kubikzentimeter Hubraum.

Das gilt dann auch für Wagen der Euro-4-Abgasnorm, sofern sie nicht auch den Partikelgrenzwert der geplanten Euro-5-Norm einhalten. Das sind 0,005 g/Km Partikelmasse.

Dieser Zuschlag wird helfen, die Steuerbefreiung gegenzufinanzieren. Da den Ländern das Aufkommen aus der KFZ-Steuer zusteht, hätten sie ansonsten große Steuerausfälle.

Hinweis
Es bedarf keines gesonderten Förderantrages beim Finanzamt.