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Finanzminister Wolfgang Voß:
Thüringen bringt eigenes Modell für die Neuordnung der Grundsteuer ein
Vorhandene Datenbasis wird genutzt
Der Freistaat Thüringen wird auf der Finanzministerkonferenz am 27. Januar 2011 ein weiteres Modell zur Neuordnung der Grundsteuer vorstellen. Dieses Modell baut auf einer wertorientierten Boden- und einer wertunabhängigen Gebäudekomponente auf. Neben den Bodenrichtwerten orientiert sich im Thüringer Vorschlag die Höhe der Grundsteuer an der Bruttogrundfläche der Gebäude. „Bei unserem Vorschlag ist die Bemessungsgrundlage einfach und kaum streitanfällig. Jeder kann mit wenig Aufwand die Berechnung nachvollziehen“, unterstreicht Minister Wolfgang Voß. Jedem Quadratmeter Gebäudefläche werde ein fester Wert zugeordnet – es werde aber unterschieden nach Wohnnutzung und sonstiger Nutzung.
Das Thüringer Modell sieht die Rechtfertigung dafür, dass Gemeinden Grundsteuer erheben, vor allem darin, dass die öffentliche Hand Infrastruktur bereitstellt und erhält. „Diese Infrastruktur bestimmt maßgeblich den Wert und die Nutzbarkeit des Grundstücks“, erläutert der Minister.
Deshalb sehe das Thüringer Modell auch die Befreiung der land - und forstwirtschaftlichen Nutzflächen vor, da Erschließungs- und Infrastrukturleistungen der öffentlichen Hand bei diesen Flächen vernachlässigbar sind. Stattdessen werde die dazugehörige Hofstelle mit den entsprechenden Gebäuden im allgemeinen System der Grundsteuer erfasst.
Neben zwei anderen bereits öffentlich bekannten Modellen soll deshalb auch der Thüringer Vorschlag in die nächste Phase der Bearbeitung und Evaluation in die zuständige länderübergreifende Facharbeitsgruppe einfließen. Darüber werden sich die Finanzminister in dieser Woche verständigen. Ziel ist es, die vorgeschlagenen Modelle in einem weiteren Schritt einer Erprobung zu unterziehen. „Wir haben bereits in einem kleineren Umfang die Grundidee auf Thüringer Fälle getestet“, so Finanzminister Voß. Jetzt soll eine bundesweite Testphase eingeleitet werden, um die beste Lösung für die Reform der Grundsteuer zu finden. Es handelt sich zunächst um einen bundesweiten Prozess der Entwicklung einer zukunftsbezogenen, verfassungsfesten Grundsteuerreform. „Dazu möchte Thüringen einen fachlichen Beitrag leisten“, so Voß.
„Aus unserer bisherigen Erfahrung wäre das Thüringer Modell zeitnah umsetzbar und entspricht von vorn herein der Vorstellung von einfachen Regeln im Steuerrecht“, sagt Voß. Auch könne es relativ einfach auf die Kommunen als zentralen Ansprechpartner übertragen werden. Außerdem ist es unter der Maßgabe der Aufkommensneutralität konzipiert worden.
Anlass für die Neuordnung der Grundsteuer sind verfassungsrechtliche Bedenken, die der Bundesfinanzhof in seiner Rechtsprechung vom 30. Juni 2010 erneut geäußert hat. Das bisherige System, das an Einheitswerte aus dem Jahr 1935 in den neuen bzw. 1964 in den alten Ländern anknüpft, wurde für zukünftige Zeiträume als nicht mehr verfassungsgemäß eingestuft. „Es soll künftig eine bundeseinheitliche Lösung geben, die auch für den Steuerpflichtigen transparent ist“, unterstreicht Voss.
Hintergrund zu den anderen Modellen:
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Reform der Grundsteuer
Bericht zum gebäudewert-
unabhängigen Kombi-
nationsmodell Thüringen als PDF-Dokument
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